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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bestimmung der Mindestsitze des Minderheitsgeschlechts

P
Paulis
Apr 2018 bearbeitet

Wir haben 2010 neue BR-Wahlen mit 13 Aufstellungen. Unsere Belegschaft besteht aus 75% Schichtarbeitern und 25% Angestellten (15% Frauen, 85% Männer). Hauptsächlich besteht unser jetziger BR aus 90% Angestellten und die Schichtarbeiter waren meist dadurch immer benachteiligt. Für unseren AG ist das Wort “Gewerkschaft“ ein Fremdwort und viele AN trauen sich erst gar nicht weiter in die IGM einzutreten, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Die BR-Wahl 2010 wird eine Listenwahl . Ich gehe davon aus, das zwei Listen bestehen werden, einmal durch den alten BR und einmal durch den neuen BR (VL). Das Problem dabei ist, dass der alte BR schon seit 8 Jahren besteht und egal ob die Leute zufrieden sind oder nicht, er einen Namen hat im Gegensatz zu uns. Frage: Unsere Liste besteht aus 13 Männern, 7VL sind nach Rang aufgestellt. Der alte BR besteht aus 10 Männern und 3 Frauen, die 3 Frauen sind in der obersten Rangliste. Wenn unsere Liste gewinnen sollte, wie ist dabei die Aufteilung der Sitze, da es ein sogenanntes „Bestimmung der Mindestsitze des Minderheitsgeschlechts gibt“ ?

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Community-Antworten (2)

E
Erwin

29.11.2009 um 14:31 Uhr

@Paulis

Hallo,

zwei Dinge, der AG muss von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht erfahren, wenn der AN, das Mitglied es nicht möchte. Man kann z.B. den Mitgliedsbeitrag auch so überweisen, also nicht im Gehalt/Lohnabzugsverfahren. Weiter, eine Mitgliedschaft schütz vielmehr das beschäftigungsverhältnis, da man als GEW-Mitglied von der der GEW auch geschütz wird, z.B. durch den kostenlosen Rechtsschutz/-beratung.

Also, Koll. einmal aufklären und ggf. mit der GEW/IGM einmal den Kontakt suchen und diese zur nächsten Betriebsversammlung einladen, damit diese die Koll. aufklären kann und ggf. auch an den AG deutlich Worte richtet.

Zu letzt, es gibt nur noch AN (Beschäftigte) und die leitenden Angestellte. Also keine Ang. und Arbeiter mehr. Dieses betrifft auch den BR und ggf. die Kandidatenliste.

Wenn die Schichtarbeiter benachteiligt fühlen, sollte sich der BR und die Vertrauensleute der GEW einmal Gedanken mache wieso und handeln. Aber vielleicht liegt es ja auch an den Schichtarbeitern selbst, dass diese sich hier nicht rühren und ggf. in die GEW eintreten und auch als VL aktiv werden.

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