Erstellt am 29.11.2009 um 08:17 Uhr von DonJohnson
Schaust du hier
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
Erstellt am 29.11.2009 um 13:31 Uhr von erwin
@Paulis
Hallo,
zwei Dinge,
der AG muss von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht erfahren, wenn der AN, das Mitglied es nicht möchte. Man kann z.B. den Mitgliedsbeitrag auch so überweisen, also nicht im Gehalt/Lohnabzugsverfahren.
Weiter, eine Mitgliedschaft schütz vielmehr das beschäftigungsverhältnis, da man als GEW-Mitglied von der der GEW auch geschütz wird, z.B. durch den kostenlosen Rechtsschutz/-beratung.
Also, Koll. einmal aufklären und ggf. mit der GEW/IGM einmal den Kontakt suchen und diese zur nächsten Betriebsversammlung einladen, damit diese die Koll. aufklären kann und ggf. auch an den AG deutlich Worte richtet.
Zu letzt, es gibt nur noch AN (Beschäftigte) und die leitenden Angestellte. Also keine Ang. und Arbeiter mehr. Dieses betrifft auch den BR und ggf. die Kandidatenliste.
Wenn die Schichtarbeiter benachteiligt fühlen, sollte sich der BR und die Vertrauensleute der GEW einmal Gedanken mache wieso und handeln. Aber vielleicht liegt es ja auch an den Schichtarbeitern selbst, dass diese sich hier nicht rühren und ggf. in die GEW eintreten und auch als VL aktiv werden.