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Seminar Wahlvorstand

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Xaver75
Okt 2020 bearbeitet

Hallo,ich bin ein als frischer Nachrücker gewähltes Br Mitglied. Unser 9er Gremium ist in zwei Lager geteilt 5 extrem für den AG. Bald sind ja Wahlen und da dachte ich mir an einem Wahlvorstand Seminar teilzunehmen.Unser BRV ist der Meinung das dies nicht nötig sei,da genug BRM über genügend Erfahrung zu diesem Thema hätten. Angeblich soll es bei der letzten Wahl schon nicht sauber abgelaufen sein und ich glaube das er den Rest des Gremiums dummhalten will. Welche Möglichkeiten hätte ich daran teilzunehmen?mfg

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Community-Antworten (9)

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krambambuli

16.10.2020 um 10:54 Uhr

Der Wahlvorstand kann beschließen, dass er Schulung braucht. Ich war hier: www.bzo.de

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enigmathika

16.10.2020 um 11:00 Uhr

Das Recht auf eine Schulung hast Du, wennn Du im Wahlvorstand bist.

Was genau meinst Du mit "Angeblich soll es bei der letzten Wahl schon nicht sauber abgelaufen sein"? Hast Du den Verdacht, das nicht korrekt ausgezählt wurde?

Jeder MItarbeiter hat das Recht, bei der Auszählung der Stimmen anwesend zu sein, da diese öffentlich zu erfolgen hat.

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AnqieTy

16.10.2020 um 11:01 Uhr

Wahlen sind aber erst 2022, das heißt du musst dich noch ein wenig mit Ihnen rumschlagen. Und für ein Wahlvorstandsseminar müsstest du ja zum Wahlvorstand einberufen werden. Besser wäre für dich denke ich erst mal das BR1 kompakt. dann das BR2 und BR3 .. und wenn Ihr solche Probleme mit dem BR habt würde ich mich an Deiner Stelle an eure zuständige Gewerkschaft wenden.

A
AnqieTy

16.10.2020 um 11:09 Uhr

Ich hatte gerade schon geschrieben aber irgendwie ist meine Antwort nicht angekommen. Wahlvorstandsschulung kannst du machen wenn du zum Wahlvorstand berufen wurdest.. Neue Wahlen sind aber erst 2022.. Du kannst aber das BR1, BR2, und BR3 machen das steht dir als BR Mitglied zu. Und sollte es wirklich solche großen Probleme geben würde ich mich Vertrauensmäßig an die Gewerkschaft wenden.

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Xaver75

16.10.2020 um 12:21 Uhr

Bei der eigentlichen Wahl lief auch alles korrekt ab(70:30für die ANliste)...nur bei der Briefwahl hatte der Alte Brv 100% Zuspruch.Die meisten Mitarbeiter fragen sich wie sowas passieren kann.Auch bei der Zusammenstellung des letzten Wahlvorstand hätte man das Gefühl das nicht alles sauber ablief...min.10 Mitarbeiter haben sich in die Liste getragen und keiner hat es geschafft in den WVS zu kommen.

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takkus

16.10.2020 um 12:24 Uhr

"Bald sind ja Wahlen"- naja, 2022 ist noch ein Stück hin oder wählt ihr demnächst?

Ob Schulungsbedarf besteht entscheidet nicht der BRV selbst. Aber auch Du kannst nicht einfach an einem Seminar zur BR- Wahl teilnehmen. Lasse Dich in den Wahlvorstand berufen, dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

edit: Den Wahlvorstand beruft der Betriebsrat nach Beschlussfassung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Auf welcher Liste wurde sich eingetragen?

§
§§Reiter

16.10.2020 um 12:30 Uhr

Der Wahlvorstand wird zwar vom Betriebsrat bestellt, ist diesem aber nicht unterstellt. Wenn der WV einmal bestellt ist beschließt er seine Seminare selbst, der BR hat darauf keinen Einfluss. Sollte allerdings Deine Idee sein, als BRM an einer Schulung für den WV teilzunehmen, um die Wahl besser "überwachen" zu können, ohne selbst im WV zu sein, so hast Du darauf keinen Anspruch.

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Xaver75

16.10.2020 um 12:36 Uhr

Jo danke für die Antworten...verzeiht meine Unkenntnis ist noch ein bissl Neuland für mich.

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wdliss

16.10.2020 um 12:52 Uhr

Wenn die Auszählung richtig erfolgt wäre hätte es kein "Briefwahlergebnis" geben dürfen.

https://www.betriebsratswahl.de/stimmabgabe-betriebsratswahl

"Sie als Wahlvorstand müssen unmittelbar bevor die Stimmabgabe abgeschlossen ist, die Freiumschläge der Briefwahl öffnen und die Wahlumschläge entnehmen. Dann prüfen Sie, ob die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt ist (§ 26 Abs. 1 WO). (...) Wenn die schriftliche Stimmabgabe korrekt verlaufen ist, vermerken Sie dies in der Wählerliste und legen dann den Wahlumschlag verschlossen in die Wahlurne, damit die schriftlich abgegebenen Stimmen mit den persönlich abgegebenen Stimmen vermischt werden (§ 26 Abs. 1 WO).

Wichtig: Die Briefwahlstimmen gesondert auszuzählen ist unzulässig! (...)"

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