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Gründung BV und Betriebsrat eines Nebenbetriebes möglich?

M
Minderh_Geschl.
Okt 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

zunächst muss ich leider sagen, dass ich absolut unwissend bin und Schwierigkeiten habe das BetrVG richtig zu deuten.

Frage: Mitarbeiter eines kleineren Nebentriebes wollen einen BR gründen. Es gibt derzeit ca. 120 Mitarbeiter gesamt, davon sind ca. 35 Mitarbeiter in dem Nebenbetrieb angesiedelt. Die Verwaltung ist dem Hauptbetrieb zugeordnet. Einen BR gibt es noch nicht. Das Unternehmen ist an einen Tarif gebunden.

Kann in dem Nebenbetrieb ein alleiniger BR gegründet werden ohne Berücksichtigung aller Mitarbeiter?

Meine Überlegungen hierzu:

In § 4 Betriebsteile... Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn die Voraussetzungen des § 1 (1) Satz 1 erfüllen

  1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
  2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

Zur Beantwortung nach § 4 .... zu 1. Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt stimmt; zu 2. durch Aufgabengebiet und Organisation eigenständig - nur bedingt richtig, da der Aufgabenbereich im Prinzip derselbe ist, die komplette Verwaltung jedoch am Hauptsitz angesiedelt ist. Darüber hinaus die Logistik für beide Unternehmen tätig ist.

Im Forum wurden zu anderen Konstellationen folgende Antworten niedergeschrieben....

"Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 (1) Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen."

"Solange in den einzelnen Standorten kein eigener BR gewählt wurde, ist euer jetziger BR vom Hauptstandort selbstverständlich für alle Standorte und deren MA zuständig."

Hier geht es jedoch um den Nebenbetrieb. Wenn in diesem Betrieb ein BR gewählt wird, ohne alle Mitarbeiter zu beteiligen, gilt dieser dann auch für alle Mitarbeiter? Mit fehlt die Nähe zum Standort, es fehlt eine Ansprechperson. Dürfen alle Mitarbeiter wählen? Wie ist das rechtlich miteinander vereinbar?

Besten Dank im Voraus für Eure Hinweise.

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Community-Antworten (4)

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seehas

09.10.2020 um 19:05 Uhr

Es wäre jetzt natürlich noch interessant zu wissen wie weit entfernt der Nebenbetrieb vom Hauptbetrieb ist. Prinzipiell ist es nicht schädlich, wenn bestimmte Aufgaben (z.B. Personalverwaltung, Lohnabrechnung) von einer Zentrale erledigt werden. Auch eine für beide Betriebe tätige Logistikabteilung stellt kein Problem dar. Entscheidend ist jedoch ob der Nebenbetrieb auch sonst organisatorisch in den Hauptbetrieb integriert ist, ob also z.B. bestimmte Bereiche in beiden Betrieben von einem Abteilungsleiter geführt werden. Wenn im Nebenbetrieb ein BR gegründet wird, dann sind alle dort ansässigen Mitarbeitenden wahlberechtigt und der BR vertritt die Interessen der Mitarbeitenden des Nebenbetriebes. Wenn ihr tarifgebunden seid, dann gibt es ja auch eine zuständige Gewerkschaft. Bei der Neugründung eines BR kann es ganz interessant sein die Gewerkschaft ins Boot zu holen, weil die einfach wissen wie das geht und helfen können dumme Fehler zu vermeiden.

M
Minderh_Geschl.

09.10.2020 um 19:29 Uhr

Hallo seehas,

danke erstmal für die Aufklärung. Es gibt vor Ort natürlich zwei leitende Angestellte. Und es gibt einen übergeordneten Leiter und den Geschäftsführer, der im Hauptunternehmen sein Büro hat. Die Entfernung beträgt ca. 150 km. Die Gewerkschaft wurde bereits mit ins Boot geholt. Mir geht es hier eigentlich darum, ob der Hauptbetrieb mit seinen Mitarbeitern einen eigenen BR gründen muss.

K
kratzbürste

09.10.2020 um 19:46 Uhr

Da im § 4 BetrVG zwischen 1. und 2. das Wort ODER steht, reicht es aus, wenn einer der beiden Fälle vorliegt. 150 km ist zweifellos weit entfernt.

K
kratzbürste

09.10.2020 um 19:48 Uhr

Nein, der Hauptbetrieb muss nicht. Wenn da niemand will, wählt ihr eben nur für euch.

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