Hallo Zusammen,

zunächst muss ich leider sagen, dass ich absolut unwissend bin und Schwierigkeiten habe das BetrVG richtig zu deuten.

Frage:
Mitarbeiter eines kleineren Nebentriebes wollen einen BR gründen. Es gibt derzeit ca. 120 Mitarbeiter gesamt, davon sind ca. 35 Mitarbeiter in dem Nebenbetrieb angesiedelt.
Die Verwaltung ist dem Hauptbetrieb zugeordnet. Einen BR gibt es noch nicht. Das Unternehmen ist an einen Tarif gebunden.

Kann in dem Nebenbetrieb ein alleiniger BR gegründet werden ohne Berücksichtigung aller Mitarbeiter?

Meine Überlegungen hierzu:

In § 4 Betriebsteile...
Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn die Voraussetzungen des § 1 (1) Satz 1 erfüllen
1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

Zur Beantwortung nach § 4 ....
zu 1. Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt stimmt;
zu 2. durch Aufgabengebiet und Organisation eigenständig - nur bedingt richtig,
da der Aufgabenbereich im Prinzip derselbe ist, die komplette Verwaltung jedoch am Hauptsitz angesiedelt ist. Darüber hinaus die Logistik für beide Unternehmen tätig ist.

Im Forum wurden zu anderen Konstellationen folgende Antworten niedergeschrieben....

"Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 (1) Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen."

"Solange in den einzelnen Standorten kein eigener BR gewählt wurde, ist euer jetziger BR vom Hauptstandort selbstverständlich für alle Standorte und deren MA zuständig."

Hier geht es jedoch um den Nebenbetrieb. Wenn in diesem Betrieb ein BR gewählt wird, ohne alle Mitarbeiter zu beteiligen, gilt dieser dann auch für alle Mitarbeiter? Mit fehlt die Nähe zum Standort, es fehlt eine Ansprechperson. Dürfen alle Mitarbeiter wählen?
Wie ist das rechtlich miteinander vereinbar?

Besten Dank im Voraus für Eure Hinweise.