Frage:
eine GgmbH für soziale arbeit & dienstleistungen mit über 5 mitarbeitern , der großteil der mitarbeiter sind auf ABM oder anderweitige maßnahmen des arbeitsamtes/jobcenter verpflichtigte (zeitlich beschränkter verpflichtungsvertrag auf max. 12 mon.) .
sind die im rahmen einer "Vereinbarung zum berufspraktischen Einsatz in Arbeitsangelegenheiten" eingestellten berechtigt:

1. einen wahlausschuß (mit)zu gründen
2. haben sie ein passives oder nur aktives wahlrecht
3. einem betriebsrat anzugehören