W.A.F. LogoSeminare

betriebsrat-gründung möglich ?

S
stromboli
Nov 2016 bearbeitet

Frage: eine GgmbH für soziale arbeit & dienstleistungen mit über 5 mitarbeitern , der großteil der mitarbeiter sind auf ABM oder anderweitige maßnahmen des arbeitsamtes/jobcenter verpflichtigte (zeitlich beschränkter verpflichtungsvertrag auf max. 12 mon.) . sind die im rahmen einer "Vereinbarung zum berufspraktischen Einsatz in Arbeitsangelegenheiten" eingestellten berechtigt:

  1. einen wahlausschuß (mit)zu gründen
  2. haben sie ein passives oder nur aktives wahlrecht
  3. einem betriebsrat anzugehören
3.75401

Community-Antworten (1)

F
Fayence

20.08.2006 um 17:04 Uhr

stromboli, Dein erster Satz lässt mich an der Möglichkeit einen BR gründen zu können zweifeln.

BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel MINDESTENS FÜNF STÄNDIGEN wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Ihre Antwort