Erstellt am 11.11.2009 um 14:30 Uhr von derdermalwjlwar
Findest Du irgendwelche speziellen Regeln für einköpfige BRe im Gesetz? Nein?
Ich auch nicht.
Du mußt eben alles alleine machen.
Da dann.....!
Eine Besonderheit hat die Rechtsprechung entwickelt: Die Zustimmung zu personellen Maßnahmen nach § 103 BetrVG muss sich der AG gleich vom Gericht einholen.
Erstellt am 11.11.2009 um 15:37 Uhr von Troisdorfer
Ich frage mich wie das aussieht ,wenn das eine BRM
für sich selber beschließt ein Bildungsseminar zu besuchen ...
Oder wie ein Einer BR eine BRsitzung macht?
Quatsch beiseite,alleine hat man es schwerer ... ;-)
MFG Troisdorfer
Erstellt am 11.11.2009 um 16:28 Uhr von derdermalwjlwar
In jedem Falle entfällt der ganze Formalkram vor der Sitzung.....
Erstellt am 16.11.2009 um 08:38 Uhr von Venezuelaheike
Vielen Dank an Euch!
So ungefähr hab ich mir das gedacht! Na ja, da muß ich dann wohl durch!
:-)