Erstellt am 14.11.2011 um 00:36 Uhr von rkoch
Das Problem liegt im Detail.....
> Darf der BR sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit äußern?
Oh ja, darf er.... Nur: WER ist der BR !....
Der BR ist und bleibt das GREMIUM. Und nur ein BRM ist berechtigt den BR zu vertreten: Der Vorsitzende des BR...
> Wo finden sich schranken?
An der Unterscheidung BR <-> BR-Mitglied!
Insofern:
Jedes Interview eines BRM gibt nur die Meinung genau dieser Person wieder, nicht die Meinung des BR. Selbst der BRV spricht nur dann im Namen des BR wenn er im Sinne eines Beschlusses aktiv wird.....
Dumm nur das das "die Öffentlichkeit" recht wenig interessiert. In diesem Sinne kann man nur jedem BRM empfehlen gegenüber "einer Nachrichtenagentur" nur genau zwei mögliche Kommentare abzugeben:
1. Kontaktieren Sie unseren BR-Vorsitzenden
2. "MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG IST .......", und ich VERLANGE, das sie das auch als meine persönliche Meinung darstellen, sonst werde ich sie verklagen.....
Wobei der BRM in Fall 1 wiederum auf alle nicht vom BR abgesegnete Antworten antworten muß: "Kein Kommentar"....
Ach ja: Jegliche DEFAMIERENDE Äußerung gegenüber dem AG oder gegenüber DRITTEN kann natürlich Gegenstand eines entsprechenden Schadenersatzverfahrens werden, insofern sollte man sich immer bewusst sein, das unbeweisbare oder schädigende Äußerungen für den Äußernden teuer werden können. Und verstecken hinter "dem Betriebsrat" gilt nicht......