Ich habe als Betriebsrat eines Medienunternehmens Auskunft gegenüber einer Nachrichtenagentur gegeben. Es ging um die Entlassung eines unliebsamen Chefredakteurs. In der Antwort erklärte ich, dass die Zusammenarbeit mit diesem Herren nicht immer einfach war.

Darf der BR sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit äußern? Wo finden sich schranken?