Erstellt am 01.09.2009 um 20:55 Uhr von alterbetriebsrat
Theoretisch nach erfolgter Wahl.
Es gibt lediglich einen spätesten Zeitpunkt. Wurde er bestellt dann unverzüglich.
Erstellt am 01.09.2009 um 21:50 Uhr von Peanuts
"ab wann kann der BR frühestens den Wahlvorstand für die BR-Wahl 2010 bestellen? "
Soll etwa versucht werden, die Mitglieder des WV möglichst lange in den Genuss des § 15 KschG kommen zu lassen?
Erstellt am 02.09.2009 um 02:00 Uhr von DonJohnson
@Peanuts
Und selbst wenn, das war hier nicht die Frage, oder?
Erstellt am 03.09.2009 um 11:06 Uhr von rkoch
Auf einem kürzlich besuchten Seminar (der Konkurenz unseres Forumsspenders) hat unser Seminarleiter (RA in Bochum) aus einem Fall seiner Praxis genau das von Peanuts berichtet:
In einem Unternehmen hat die GF für einen konkreten Termin Kündigungen angedroht - einen Tag später wurde ein Wahlvorstand bestellt bei dem dann auch prompt 100% der Beschäftigten sich zur Wahl aufstellen ließen... In wie weit das rechtlich durchgeht ist eine andere Geschichte, aber es verzögert die Kündigungsabsichten des AG erstmal erheblich.