Erstellt am 18.09.2009 um 15:05 Uhr von BRHexe
Der alte BR kann sowohl den Wahlvorstand bilden als auch sich zur Wiederwahl stellen, warum auch nicht.
Da die Stimmauszählung öffentlich stattfindet, kann sich doch jeder davon überzeugen, das die Stimmen entsprechend der Kandidaten abgegeben wurden.
Wenn Du entsprechend lange genug im Betrieb bist, kannst Du ja dann für den BR kandidieren.
Erstellt am 18.09.2009 um 15:17 Uhr von Kölner
@useyd
Da sieht man mal wieder, was AN alles bereit sind auszusagen oder an Meinungen widerzuspiegeln...
Erstellt am 18.09.2009 um 16:47 Uhr von annonymos
Da die Stimmauszählung öffentlich stattfindet?
Was heisst das genau? Die haben das im BR Büro gemacht.
Erstellt am 18.09.2009 um 17:17 Uhr von BRHexe
@annonymos
Die Umschläge mit den Stimmzetteln werden zwar vom Wahlvorstand geöffnet aber jeder AN hat das Recht dem Wahlvorstand im wahrsten Sinne des Wortes über die Schulter zu schauen. Somit kann jeder auch sehen, ob die Stimmauszählung auch ordnungsgemäß abläuft.
Erstellt am 18.09.2009 um 17:22 Uhr von Fuxxx
Hallo
Öffentlich heißt, wie der Name schon heißt, eben öffentlich. Das heißt, dass jeder AN bei der Auszählung zusehen darf. Und das bis zum Ende. Wer das im stillen Kämmerlein macht, setzt sich dem Vorwurf der Manipulation aus, und das will ja wohl niemand.
Erstellt am 18.09.2009 um 17:46 Uhr von BRHexe
Erganzend zu Fuxxx, die öffentliche Auszählung ist im BetrVG festgeschrieben §18
Erstellt am 18.09.2009 um 17:56 Uhr von Fuxxx
Danke, BRHexe.
Du bringst die Sache auf den Punkt.
Erstellt am 19.09.2009 um 14:20 Uhr von ochse
Falls die Stimmenauszählung nicht öffentlich war kannst du auch die Wahl anfechten.
Brauchst aber noch 2 Mitarbeiter und hast dafür auch nur 2 Wochen Zeit..........