Erstellt am 24.08.2009 um 17:23 Uhr von ridgeback
sportsline,
das kann im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt sein.
Die Arbeitszeit beginnt spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit und umfasst jedenfalls die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird.
Erstellt am 24.08.2009 um 17:33 Uhr von pirat
@sportsline,
dafür musst Du keinen neuen Thread eröffnen...
ergänzend zu @ridgeback,
http://www.frag-einen-anwalt.de/Überstundenausgleich-Fahrzeit-__f16908.html
Erstellt am 24.08.2009 um 17:38 Uhr von erwin
@sportsline,
>>> in der Firma und er und die Kollegen beladen den LKW, dann geht es zur Baustelle.
somit beginnt die Arbeitszeit in der Firma. Anders könnte sein, wenn sie direkt mit privatem Pkw zu Baustrelle fahen würden.