Fahrt zum Seminar
Hallo Kollegen,
wir haben heute ein Mail von unserem Personaler bekommen, dass bei Schulungen von BRMs keine Taxifarten mehr bezahlt werden. Hintergrund ist, dass ein BRM Anfang 2012 mit dem Taxi von seinem Wohnort (kleines Nest) zum nächsten Hbf gefahren ist, da dort kein Bus o.ä. fährt. Pro Tour waren das ca. 30,- €. Bei der Abrechnung der Taxikosten gab es keine Beanstandungen. Jetzt hat der Kollege ein zweites Seminar besucht und ist wieder mit dem Taxi zum Bahnhof gefahren. Wiederum 30,-€ pro Tour. Nun gab es Ärger, weil er angeblich zu einem näheren Bahnhof mit dem Taxi fahren hätte können (Kreistadt), von dort dann mit der S-Bahn zum Hauptbahnhof. Dafür hatte er aber schon um 03:00 Uhr aufstehen müssen, da der Zug gegen 06:00 Uhr fuhr. Zudem war der Kreisbahnhof wegen Bauarbeiten in dieser Woche ohne Haltepunkt. Seinen PKW wollte er auch nicht 5 Tage irgendwo am Hauptbahnhof stehen lassen. Also ist er wieder mit dem Taxi gefahren.
Jetzt die Frage: Laut § 37 BetrVG hat der AG alle Kosten zu tragen, die für die Schulung anfallen, sprich Fahrkosten, Semniarkosten, Hotelkosten etc.. Gehören besagte Taxikosten mit dazu? Ich denke mal, JA. Über jede Antwort bzw. jeden Hinweis wäre ich dankbar.
Community-Antworten (4)
05.07.2012 um 01:03 Uhr
Der AG muss die notwenigen Kosten zahlen. Das muss dann nicht unbedingt das Taxi sein. Weiter, gelten grundsätzlich auch für Reisen des BR die im Betrieb geletenden Reisekostenregelungen.
BR dürfen nicht besser gestellt werden wie die sonstieg AN § 78 (3) und auch entsprechende BAG Entscheidungen.
Daher sollte ein BR stest versuchen für ALLE AN eine gute Reiskostenregelung mit dem AG zu vereinbaren.
05.07.2012 um 09:33 Uhr
BRM dürfen auch nicht schlechter gestellt werden als andere Arbeitnehmer. Taxifahrten nur für BRM nicht zu zahlen geht nicht. Selbstverständlich ist darauf zu achten das die Kosten im Rahmen bleiben, allerdings gab es bei dem Kollegen wohl keine Alternative.
05.07.2012 um 09:57 Uhr
Jedenfalls kann der Personalchef das nicht einfach so verkünden. Wie hier bereits angesprochen: Es gelten die im Hause üblichen Reisekostenrichtlinien für alle.
Kennt der BR sie nicht? Laßt sie Euch doch mal geben und arbeitet sie durch. Oft ergeben sich Punkte, die unklar sind oder überarbeitet werden müssen.
Ich gehe davon aus, dass in dem von Dir geschildertem Fall, die Taxifahrt berechtigt war.
05.07.2012 um 10:41 Uhr
Ein Detail am Rande: Auch für BRM gilt in dem Fall, dass die Anfahrt zum Arbeitsplatz Problem des AN ist. Der AG kann also nur dazu verpflichtet werden die Kosten für die Fahrt vom Arbeitsplatz zum Seminarort zu trage, also u.U. Taxi vom Arbeitsplatz zum Bahnhof und dann wieder Taxi vom Bahnhof zum Hotel - und das ganze wieder zurück. Wenn natürlich der Wohnort näher am Bahnhof liegt als der Arbeitsort wäre der AG dumm vom BRM/AN zu verlangen erst zur Firma zu fahren.... Der BRM/AN ist dabei aber nicht vollkommen frei bei der Wahl der Transportmittel. Wenn der AG dem BR/MAN einen Firmenwagen bzw. eine Chauffeur zum Bahnhof anbietet, wird der BRM/AN i.d.R. dieses Angebot annehmen müssen.
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