Hallo Kollegen,

wir haben heute ein Mail von unserem Personaler bekommen, dass bei Schulungen von BRMs keine Taxifarten mehr bezahlt werden.
Hintergrund ist, dass ein BRM Anfang 2012 mit dem Taxi von seinem Wohnort (kleines Nest) zum nächsten Hbf gefahren ist, da dort kein Bus o.ä. fährt. Pro Tour waren das ca. 30,- €.
Bei der Abrechnung der Taxikosten gab es keine Beanstandungen. Jetzt hat der Kollege ein zweites Seminar besucht und ist wieder mit dem Taxi zum Bahnhof gefahren. Wiederum 30,-€ pro Tour. Nun gab es Ärger, weil er angeblich zu einem näheren Bahnhof mit dem Taxi fahren hätte können (Kreistadt), von dort dann mit der S-Bahn zum Hauptbahnhof. Dafür hatte er aber schon um 03:00 Uhr aufstehen müssen, da der Zug gegen 06:00 Uhr fuhr. Zudem war der Kreisbahnhof wegen Bauarbeiten in dieser Woche ohne Haltepunkt. Seinen PKW wollte er auch nicht 5 Tage irgendwo am Hauptbahnhof stehen lassen. Also ist er wieder mit dem Taxi gefahren.

Jetzt die Frage: Laut § 37 BetrVG hat der AG alle Kosten zu tragen, die für die Schulung anfallen, sprich Fahrkosten, Semniarkosten, Hotelkosten etc..
Gehören besagte Taxikosten mit dazu? Ich denke mal, JA.
Über jede Antwort bzw. jeden Hinweis wäre ich dankbar.