Wann kann die konstituierende Sitzung stattfinden, wenn Bewerber am Tag der BR-Wahl und an den nachfolgenden Tagen im Urlaub sind?
Folgende Situation: Am kommenden Mittwoch findet bei uns die BR-Wahl statt. 2 der 12 Bewerber gehen ab kommenden Montag für 2 Wochen in den Urlaub. Sollten sie beide in den siebenköpfigen BR gewählt werden, würde nach meinem Verständnis die 3-Tages-Frist zur Annahme/Ablehnung der Wahl erst beginnen, wenn sie aus dem Urlaub zurück sind und von ihrer Wahl Kenntnis genommen haben, oder?
Oder können sie vorher, d.h. vor Antritt ihres Urlaubes und damit vor der Wahl bereits verbindlich zustimmen, dass sie im Falle der Wahl diese annehmen werden? Oder gibt es andere Möglichkeiten zu verhindern, dass die konstituierende Sitzung erst 2 Wochen nach Wahl stattfindet.