Erstellt am 17.07.2009 um 11:36 Uhr von Pelikan
Hi ratloserwv
es muss 5 tage nach bekanntgabe des wahlergebnisses ein termin zur konstituierenden sitzung bekannt gegeben werden. das heisst nicht, dass die kon. sitzung auch 5 tage danach der statt finden muss. es könnte auch 3 wochen danach geschehen. probleme kann es geben, dass auf der konstituierenden sitzung der br vorsitzende und stellvertr. gewählt werden. der neue BR also nach der bekanntgabe des ergebnisses bis zur kon.sitzung keinen vorsitzenden hat.
Erstellt am 17.07.2009 um 11:52 Uhr von ratloserwv
Die Einladungsfrist ist uns bewusst. Auch, dass die kontituierende Sitzung später stattfinden kann. Unser Problem ist, dass wir diese Verzögerung um 2 Wochen gern vermeiden würden. Besteht deshalb z. B. die Möglichkeit, dass die 2 Urlauber vor Urlaubsantritt (und damit vor der Wahl) eine schriftliche Erklärung abgeben können, dass sie im Falle der Wahl in den BR ihre Wahl verbindlich annehmen?
Besten Dank!!
Erstellt am 17.07.2009 um 12:14 Uhr von HarryPopper
Wahlordnung
§ 17 Benachrichtigung der Gewählten
(1) Der Wahlvorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass sie die Wahl ablehne, so gilt die Wahl als angenommen.
Ich glaube das beantwortet Deine Frage ;)
Nachtrag:
Auf der anderen Seite, also wenn der Gewählte im Urlaub ist und die Wahl nicht (!) annehmen will, müsste die genaue Definition des Passus drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung geklärt werden ;)