Erstellt am 09.06.2017 um 10:28 Uhr von Pjöööng
Wenn er die Wahl ablehnt ist er draußen! Ohne wenn und aber!
Kann man auch direkt dem § 25 BetrVG entnehmen. Absatz 2!
Erstellt am 09.06.2017 um 10:28 Uhr von UliPK
Das regeln die §§17, 18 und 23 der Wahlordnung.
Wenn er die Wahl nicht annimmt dann verliert er dadurch auch sein Mandat und kann dann auch nicht Ersatzmitglied werden.
§17 WO = http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74988.htm
§18 WO = http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74989.htm
§23 WO = http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74994.htm
Erstellt am 09.06.2017 um 15:17 Uhr von Josef67
Vielen Dank an Pjöööng und UliPK. Schönes Wochenende