Wahl zum Betriebsratsmitglied abgelehnt --> dennoch Ersatzmitglied?
Ein Kollege hat mir von einer taktischen Überlegung erzählt. Er lässt sich zur Betriebsratswahl aufstellen. Sollte er aber gewählt werden, lehnt er die Wahl ab und wird lieber Ersatzmitglied.
Über die Motivation zu diesen taktischen Gedanken möchte ich lieber nicht reden. Mir geht es nur darum: Führt der Verzicht auf sein Amt als Betriebsratsmitglied nicht dazu, dass er komplett aus der Sache raus ist. Würde er nach abgelehnter Wahl zum ordentlichen Betriebsratsmitglied tatsächlich Ersatzmitglied werden?
Community-Antworten (3)
09.06.2017 um 12:28 Uhr
Wenn er die Wahl ablehnt ist er draußen! Ohne wenn und aber!
Kann man auch direkt dem § 25 BetrVG entnehmen. Absatz 2!
09.06.2017 um 12:28 Uhr
Das regeln die §§17, 18 und 23 der Wahlordnung. Wenn er die Wahl nicht annimmt dann verliert er dadurch auch sein Mandat und kann dann auch nicht Ersatzmitglied werden.
§17 WO = http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74988.htm §18 WO = http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74989.htm §23 WO = http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74994.htm
09.06.2017 um 17:17 Uhr
Vielen Dank an Pjöööng und UliPK. Schönes Wochenende
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