Erstellt am 09.07.2020 um 03:52 Uhr von BRHamburg
Das Geschlecht in der Minderheit gibt es eine MINDESTANZAHL an Plätzen. Es gibt hier aber keine Begrenzung nach oben. Es können also theoretisch bei euch alle neun Plätze an die Männer gehen.
Erstellt am 09.07.2020 um 08:41 Uhr von Enigmathika
Ich fand das auch sehr irritierend, zumal der Unterschied zwischen Mehrheits- und Minderheitsgeschlecht ja auch mal nur 1 Person betragen kann. Aber so ist nun einmal das Gesetz.
Da die Männer bei Euch in der Minderheit sind, haben ja offensichtlich die Frauen die männlichen Kandidaten gewählt. Dann entspricht das Ergebnis dem Wählerwillen UND die Minderheit ist geschützt.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 09.07.2020 um 09:19 Uhr von UdoWoe
Bei uns ist dasselbe Dilemma. Wir haben einen Frauenanteil von knapp 65% an Frauen. Somit haben die Männer eine Mindestanzahl an Plätzen. Bei den letzten beiden BR-Wahlen war es aber immer so, dass 80% der Plätze an die Männer und (leider) nur 20% an die Frauen gegangen ist.
Und wie BRHamburg schon angemerkt hat, theoretisch könnten alle Plätze an die Minderheit gehen. Es müssen sich ja auch eine enstprechende Anzahl an Berwerber des jeweiligen Geschlechtes aufstellen lassen.
Interessant wird das ganze erst, wenn es in Zukunft die Gender-Quote noch eingeführt wird.
Erstellt am 09.07.2020 um 11:08 Uhr von Enigmathika
@UdoWoe
ja, denn sobald auch nur ein non-binärer wahlberechtigter Mitarbeiter im Betrieb angestellt ist, verkörpert er das Minderheitsgeschlecht. Er hat dann zwar wahrscheinlich keinen Anrecht auf einen Platz im Betriebsrat, weil es zu wenige Mitarbeiter seines Geschlechts im Betrieb gibt, aber Männer und Frauen müssen dann keine Quote mehr erfüllen.