Neuwahlen des BR
hallo, ein Problem kommt auf uns zu. Wir sind ein 5èr Gremium ohne Ersatzmitglieder. Nun verläßt uns um Laufe des nächsten Jahres eine Kollegin. Eigentlich müssten wir dann ja neu wählen - unter Berücksichtigung der 6 Monate Nachlaufzeit -. Da wir das aber ungern so kurz vor den regulären Wahlen tun würden, die Frage kann man das irgendwie umgehen ohne rechtliche Folgen oder müssen wir tatsächlich ein paar Monate vorher noch eine Wahl durchführen?
Community-Antworten (9)
09.12.2016 um 11:36 Uhr
6 Monate Nachlaufzeit ?
Man kann es umgehen ... aber nicht ohne rechtliche Folgen. Ob die aber zum Tragen kommen ?
09.12.2016 um 11:43 Uhr
Dann seid ihr, bei einer Neuwahl nach dem 31.05. bis 2022 im Amt
09.12.2016 um 12:48 Uhr
Sehe da auch keine Probleme. Dann ist der neue BR eben 4 Jahre und x Monate im Amt.
Ihr solltet nur sehen, dass ihr ein paar Ersatzmitglieder hinzu gewinnt.
09.12.2016 um 15:47 Uhr
@ feuerteufel
Es gibt KEINE 6monatige Nachlaufzeit!
Sobald Euer BR die 5er Grenze unterschritten hat, ist ein WV zu bestellen und der hat Neuwahlen einzuleiten > § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG
Und wenn dieses BRM erst im Laufe des nächsten Jahres ausscheidet, wird der Termin für die Neuwahl wohl kaum VOR dem 1. März 2017 liegen. Sprich, findet die Neuwahl frühestens am 1. März 2017 statt, ist dieser BR bis 2022 gewählt.
@ Kölner
"Dann seid ihr, bei einer Neuwahl nach dem 31.05. bis 2022 im Amt"
Du schwächelst ...
09.12.2016 um 19:26 Uhr
Mist 01.03. muss es heißen. Danke Hoppel
10.12.2016 um 15:45 Uhr
Sorry Hoppel, bist du sicher, dass dieses so stimmt?
Gesetzesauszug § 13 Abs. 3 Satz 2 BetrVG: „Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.“
Wählen sie wie von dir angegeben bereits am 1. März 2017 (endgültiges Wahlergebnis), wäre das zum Beginn des nächsten Wahlzeitraumes am 1. März 2018 genau ein Jahr und somit neuwahlpflichtig.
Nach meiner Auffassung müsste es NACH dem 1. März lauten. Also frühestens am 2. März 2017.
11.12.2016 um 12:22 Uhr
Guten Morgen, wir haben das Problem auch und wählen aber erst am 25.03.17 somit sind wir am Stichtag 01.03.2018 nicht länger wie 1Jahr im Amt und können uns die Wahl im regulären Wahljahr 2018 sparen und der neue Betriebsrat ist dann bis zur regulären Wahl im Jahr 2022 im Amt.
11.12.2016 um 13:45 Uhr
Hallo zusammen, verstehehe ich das jetzt richtig. Bei uns ist ein BR Mitglied zum 31.11.16 ausgeschieden, wir haben keine Nachrücker wir müssen jetzt neuwählen. Heist das also wenn die Wahl nach dem 1 März 2017 stattfindet, brauchen wir 2018 nicht mehr wählen? Das ist nämlich unsere momentane Situation.
11.12.2016 um 14:23 Uhr
Richtig!
Abhängig vom Wahlverfahren dürfte es ja jetzt nicht mehr so schwer sein, den Wahltermin auf einen NACH den 1. 3. 17 zu legen.
Hier kannst du dir div. Wahlkalender herunterladen: https:fidi-hamburg.verdi.de/service/betriebsratswahl
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