Erstellt am 09.06.2020 um 16:03 Uhr von Milchknilch
Nach dem Blick in meine Glaskugel muss ich leider feststellen, dass die spärlichen Informationen, die Du uns hier gibst nicht erkennen lassen, was Du genau wissen möchtest.
Erstellt am 09.06.2020 um 16:22 Uhr von Dummerhund
Lese dazu Folgendes:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/beschwerden-arbeitnehmer.html
Entscheidest du oder die/der Beschwerdeführer sich über den Weg über den Betriebsrat, so hat der Betriebsratsvorsitzende nicht das alleinige Recht zu entscheiden ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht, sondern das gesamte Gremium.
Erstellt am 09.06.2020 um 16:26 Uhr von ganther
und als Ehrenrettung für den BR: handeln muss bei so etwas insbesondere der Arbeitgeber! Nur der kann Mitarbeiter in die Schranken weisen
Erstellt am 10.06.2020 um 11:51 Uhr von Matze
BR-Vorsitzenden Misstrauen aussprechen und abwählen... Er scheint korrumpierbar.
Erstellt am 10.06.2020 um 14:17 Uhr von ganther
@Matze
und du bist wahrscheinlich bestechlich... wie ich darauf komme? Keine Ahnung. Aber du weißt auch nicht was in dem Gremium passiert ist und warum es so gesehen wurde. Daher finde ich Deine Aussage völlig unqualifiziert. Du weißt vom zugrunde liegenden Sachverhalt hier mal gar nichts. Was ist tatsächlich passiert? Was hat wer wann wie dem BRV gesagt? Ist es eine offizielle Beschwerde nach dem BetrVG gewesen? Was hat das Gremium dazu gesagt? Nichts gar nichts davon ist bekannt. Aber der BRV scheint korrumpierbar. Respekt woher Du Deine Weisheiten beziehst. Wer soll denn nach Deinem Dafürhalten das Misstrauen aussprechen? Die Mitarbeiter? Abwählen ist da dann nicht so einfach. Das Gremium? Das muss kein Misstrauen aussprechen. Wäre ja vielleicht selber in der Verantwortung gewesen.
Solche Antworten hier ärgern mich, da hier Sachen in die Welt posaunt werden, ohne irgendeinen Hintergrund. Ich hoffe in Deinem Betrieb agierst Du anders....
Erstellt am 10.06.2020 um 17:29 Uhr von Matze
@ganther,
BRV scheint mit der Führungskraft und den beteiligten Mitarbeitern befreundet, reagiert nicht auf Beschwerden. Was sollte ich dann anderes aus den wenigen Worten lesen? Du scheinst ja mehr zu erkennen...
Erstellt am 10.06.2020 um 22:02 Uhr von BRHamburg
Ich kann hier auch keinen Grund erkennen, warum der BRV etwas machen sollte. Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Gibt es eine offizielle Beschwerde? Wurde diese Beschwerde in einer BR Sitzung diskutiert und für berechtigt angesehen? Gibt es einen BR Beschluss wie man mit der Beschwerde umgeht und welche Schritte man geht? Nichts davon würde hier mitgeteilt. Und Freundschaften sind ganz sicher kein Grund um ein BRV abzusetzen.
Erstellt am 10.06.2020 um 22:33 Uhr von darius
Hallo tut mir leid das ich so ungenau und wenig geschrieben habe. War etwas verzweifelt
Also unser BRV ist privat mit beiden Mitarbeitern(X & Y=Führungskraft) befreundet... es gab schon viele Beschwerden direkt an den BRV und seine Antwort war immer er kümmert sich drum.
Die Posten des Mitarbeiters wurde ohne offizielle interne Stellenausschreibung an ihn vergeben (ohne Vorkenntnisse oder ahnung)
Einige Beschwerden z.B
- Mitarbeiter hat Vertrauensarbeitszeit und erreicht nichtmal 20Std im Monat.
- Er bekommt alles was er will und darf sich alles erlauben (z.B keine sicherheitsschuhe, Termine ohne Grund absagen,..)
- Mitarbeiter aus anderen Bereichen warten wochenlang auf Rückmeldungen
Alle Beschwerde gingen zu erst an Mitarbeiter Y der ebenfalls eng befreundet ist mit X und BRV
Wir haben heute morgen andere BR Mitglieder angesprochen und keine Beschwerde die eingereicht worden ist wurde vom BRV im Gremium angesprochen. Der BRV wurde von einigen BR Mitgliedern angesprochen und er hat alles schön geredet. Nach der Sitzung wurden wir dann telefonisch vom BRV "angemotzt" wieso wir zu anderen BR Mitgliedern gehen und wir uns hinter seinem Rücken beschweren.
Erstellt am 11.06.2020 um 01:35 Uhr von ganther
die von Dir genannten Themen sind Themen die vielleicht den AG zu interessieren haben. Aber was soll denn da bitte ein BR unternehmen?
Erstellt am 11.06.2020 um 08:24 Uhr von takkus
Also ich sehe auch keinen Grund für den BRV zu handeln. das sind alles Themen, die der ArbGeb regeln muss.
Erstellt am 11.06.2020 um 12:22 Uhr von Enigmathika
@ganther, @takkus,
Und was ist mit §85 Abs. 1 BetrVG?
"Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
Der BRV kann aber nicht allein entscheiden, ob die Beschwerden berechtigt sind.
Erstellt am 11.06.2020 um 21:24 Uhr von seehas
§ 29 (3) BetrVG: Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Ihr müsst nur handeln, der BRV ist kein absoluter Herrscher.
Erstellt am 12.06.2020 um 10:34 Uhr von ganther
Wenn unser Gremium aus jedem Gespräch mit einem Mitarbeiter eine Beschwerde nach 85 macht, würden wir nicht fertig werden. Nicht weil wir keine Lust haben, aber in einem Betrieb mit bald 6000 Mitarbeitern und über 30 BRM wirst Du da nicht mehr fertig. Sicher gegen §§ kann man erst mal nichts sagen. Aber nicht alles ist gleich eine Beschwerde. Nicht jedes Gespräch wo ein Mitarbeiter etwas blöd findet ist eine Beschwerde und nicht jedes Gejammer über einen Kollegen erfüllt die Voraussetzungen aus §§ 84, 85. Wir wissen nicht was und wie darius mit dem BRV geredet hat. Und wann? Der § 85 BetrVG hat keine Fristen für den BR. Und was trägt er denn vor? Das sind alles Punkte die eigentlich überhaupt keine eigene Betroffenheit zeigen Der Kollege wurde ohne Qualifikation auf diese Stelle gesetzt. Was geht es darius an? Hat er sich auch beworben? Was stört es ihn denn bitte. Selbst wenn Vetternwirtschaft im Spiel war. Ja das ist in Deutschland erlaubt. Das ist sogar durch das Grundgesetz geschützt und nennt sich unternehmerische Freiheit. Es gibt schon gute Gründe warum im §99 BetrVG das nicht als Ablehnungsgrund genannt ist. Vertrauensarbeitszeit? Was geht es bitte darius an? Hat er deswegen selber mehr zu tun? Könnte ja was sein. Aber so? Und es ist halt auch Vertrauensarbeitszeit. Der sagt Termine ohne Grund ab. Daraus soll ich ein Beschwerdeverfahren nach 85 machen? Kollegen bekommen keine Rückmeldung? Wo ist die Betroffenheit von darius? Welche Auswirkung hat das auf seine Arbeit? Wo ist eine Benachteiligung von ihm zu sehen? Hat er schon eine Abmahnung weil er auch schon mal was gemacht hat? Mich beschleicht hier ein ganz anderes Gefühl und die Sache könnte für darius sogar eher unangenehm werden, da er am Schluss in einem seltsamen Licht erscheint
Freilich kann das Gremium hier mal mit dem BRV reden und ihn zur Stellungnahme auffordern. Aber wir sind weit entfernt von handhabbaren Sachverhalten. Und wenn es dem Gremium gefällt kann man den BRV abwählen. Aber das kann man jeden Tag und Gründe braucht man dafür auch keine
Erstellt am 12.06.2020 um 14:08 Uhr von Dummerhund
@ganther
In einigen Punkten widerspreche ich dir.
Vetternwirtschaft ist nicht durch das Grundgesetz geschützt. Bei Vorteilsnahme im Amt; weiss ich von einem Urteil, wo eine Sozialarbeiterin zu 90 Tagessätzen zu 145 Euro verurteilt wurde.
Mal aus dem 85iger:
"Der Betriebsrat muss organisatorisch sicherstellen, dass jede eingehende Beschwerde registriert und auf der nächsten Betriebsratssitzung zum Thema gemacht wird!
Dann allerdings ist der Betriebsrat frei in seiner Entscheidung, ob er eine solche Beschwerde für berechtigt hält oder nicht!
Keinesfalls aber darf es dazu kommen, dass vielleicht schon der Betriebsratsvorsitzende bestimmte Beschwerden "aussortiert" und diese gar nicht erst auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung gelangen!"
Wenn wie du meinst, das ein BRM oder BRV nicht gleich jeder Beschwerde in den BR tragen kann, damit dieser entscheidet ob die Beschwerde berechtigt ist, dann stimmt was anderes im Betrieb nicht.
Ein BR sollte sich dann die Frage stellen, warum so viele Beschwerden das der BR damit überlastet wird. Oder aber warum schafft der BR es organisatorisch nicht den rechtlichen Weg ein zu halten. Wie gesagt, wir reden von Beschwerden und nicht von jedem Flurgespräch wo ein MA mal erwähnt das was nicht so optimal läuft.
Erstellt am 12.06.2020 um 15:10 Uhr von ganther
schon mal eine Minute mit Vorteilsannahme auseinander gesetzt? Ich empfehle dir dringend den §331 StGB zu lesen und dich dann zu fragen, wo dies für einen normalen AG und einen normalen AN nur ansatzweise einschlägig sein soll. Ich bin hier nicht beim öffentlichen Dienst aber in der freien Marktwirtschaft (und darauf bezieht sich auch der verfassungsrechtliche Schutz der unternehmerischen Freiheit). Wenn ich als AG nur Freunde und Bekannte einstellen möchte, dann darf ich genau das tun. Kritisch wird es erst wenn ich in eine AGG-Problematik hineinlaufe.
Und ich weiß nicht welches Gesetz du hast. Mein § 85 BetrVG lautet immer noch:
"(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
(2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt."
Und ich bleibe dabei, dass nicht jedes Gespräch mit einem Mitarbeiter in dem er etwas anspricht eine Beschwerde nach 85 ist. Kannst es ja gerne anders machen. Kannst ja auch gerne weiter dabei bleiben, dass Vetternwirtschaft Vorteilsannahme ist....
Erstellt am 12.06.2020 um 16:23 Uhr von Dummerhund
@ganther
Auch du darfst gerne bei deinem Eigestelltem § bleiben, auch wenn andere andeuten das schon anders geurteilt wurde. Man kann also nichts pauschalieren, sondern sollte den Einzelfall unter die Lupe nehmen.
Im übrigen haben ich nicht den §85 und seine einzelnen Abs. in Frage gestellt und versucht zu verändern. In meinem Text steht:
"Mal aus dem 85iger:"
Kommentierungen zu Paragraphen, sind wie Schulungen bei Seminaren: man lernt damit wie man sie Behandelt und mit ihnen arbeitet.