Erstellt am 04.06.2009 um 15:27 Uhr von Pfälzer
außer Rücktritt vom Vorsitz gibt es noch die Abwahl des BRV; der BRV ist dann einfach wieder BRM; macht es einfach bis zur nächsten Wahl;
Erstellt am 04.06.2009 um 15:32 Uhr von ptlxena
Das ist mir schon klar dass wir ihn auch abwählen können,
aber ich möchte den BRV ja nicht "absägen" - ich frage mich nur, ob diese dauerhafte Verhinderung irgendwelche Nachteile hat, und es nicht besser wäre, wenn er während seiner Elternzeit nicht mehr BRV wäre.
Erstellt am 04.06.2009 um 15:35 Uhr von Pfälzer
was wollt ihr denn? abwählen aus sachlichem Grund ist doch kein absägen? wie der stellv.BRV (also du) mit der Situation klar kommt fragt sich wohl kein anderes BRM oder der/die BRV? oder ist bei euch das BRV-Amt ein Statusymbol?
Erstellt am 04.06.2009 um 15:43 Uhr von Fuxxx
Hallo,
Habt ihr darüber schon mal mit eurem BRV gesprochen? Wäre doch nur fair, oder? Dass das Amt nict leicht ist, weiss hoffentlich jeder. Ich wundere mich manchmal, wie schnell Leute auf Abwahl eines BRV plädieren.
Erstellt am 04.06.2009 um 15:46 Uhr von ptlxena
Hm, ich vermute dass bisher niemand außer mir darüber nachgedacht hat.
Ich möchte nur nicht ein dreiviertel Jahr praktisch den Vorsitz machen, aber nur den Titel "Stellvertreter" haben ...
Ich will keinen Ego-Trip draus machen, und hab daher nach Argumenten gesucht, die einen Rücktritt des BRVs rechtfertigen würden.
Aber wahrscheinlich gibts keine richtigen Argumente ....
Erstellt am 04.06.2009 um 15:51 Uhr von Pfälzer
narürlich wäre Rücktritt die normale Reaktion bei dauerhafter Abwesenheit, noch dazu bis zur nächsten BR Wahl; warum tun sich manche Gremien und besonders BRV damit so schwer?
Erstellt am 04.06.2009 um 15:57 Uhr von ptlxena
@pfälzer: ich weis es nicht, warum sich manche damit schwer tun - aber zu unserer Entschuldigung, wir sind ein neuer Betriebsrat und erst seit Dezember 2007 im Amt :)
Wir haben alle keine Erfahrung mit solchen Dingen.
Eventuell schlage ich einen Rücktritt beim BRV demnächst mal vor (jetzt grad ist er im Urlaub)
Danke für die Antworten!
Erstellt am 04.06.2009 um 16:13 Uhr von kriegsrat
vielleicht möchte ja der BRV während der elternzeit br-arbeit machen ?
könnte er ja ......
Erstellt am 04.06.2009 um 16:22 Uhr von Kölner
...und auch die Fahrtkosten einfordern!
Erstellt am 04.06.2009 um 16:23 Uhr von MonaLisa
@ptlxena,
was ist dir an dem "Titel" BRV soooo wichtig????
Erstellt am 04.06.2009 um 16:24 Uhr von MonaLisa
@Kölner,
die Kosten für die eventuelle Kinderbetreuung müsste dann auch drin sein...
Erstellt am 04.06.2009 um 16:29 Uhr von ptlxena
@MonaLisa: Ich weis auch nicht - stellvertreter klingt halt weniger wichtig...
Aber wenn ich schon den BRV mach, dann auch mit allem drum und dran :)
ich möcht nicht nur die Pflichten sondern auch die Privilegien ^^ auch wenns blöd klingt - aber das ist beim BRV zumindest der Titel (zum Haufen Arbeit dazu).
Erstellt am 04.06.2009 um 16:34 Uhr von MonaLisa
@ptlxena,
die Prügel als "Spachrohr des Gremium's" bekommst du als BRV genauso wie wenn du Stellverteter bleibst.
Aber eines möchte ich unbedingt noch wissen! Was für Privilegien hat ein Vorsitzender??
Nächstes Jahr sind Wahlen, man weiss ja nie........ : -))
Erstellt am 04.06.2009 um 16:40 Uhr von ptlxena
@MonaLisa: das meint ich ja ;) außer dem Titel hast du ja keine Privilegien.
Aber der Haufen Arbeit, der bleibt beim Vorsitzenden....
Das ganze ist wohl doch ne Ego-Sache - und ich dachte, ich wär da als Frau nicht so anfällig für ...
Der eine oder andere mag es vielleicht als Privileg ansehen, mit der GF öfter zu tun zu haben, aber das ist wohl Geschmackssache. Es hebt aufjedenfall das Selbstbewusstsein wenn die Zusammenarbeit von der GF positiv bewertet wird. (Und damit sag ich nicht, dass ich nach der Pfeife der GF tanze)
Erstellt am 04.06.2009 um 17:30 Uhr von kriegsrat
@ ptlxena
ich versteh dich...
die laut § 40a BetrVG dem BRV zustehende Krone verbunden mit der ständig am revers zu tragenden wichtigkeitsmedaille gibts nur, wenn man den titel hat....................;-)))
und deine ansichten über die selbstbewußtseinhebende zusammenarbeit mit der geschäftsführung, ts,ts,ts
wenn du so wenig selbstbewußstsein hast, das du titel und ähnliches brauchst, ja dann gute nacht.....................
Erstellt am 04.06.2009 um 17:33 Uhr von MonaLisa
@kriegsrat,
bin völlig von den Socken! Kannst du boshaft sein! :-))
Erstellt am 04.06.2009 um 17:47 Uhr von ridgeback
@ptlxena,
laß Dich von kriegsrat nicht unterkriegen.
Der BRV-Titel ist doch im Prinzip nicht so wichtig. Wirkungsvoller wäre doch Vorstzende/r vom Wirtschaftsauschuss, weil der doch viel mehr Bedeutung und auch wichtiger ist.
Erstellt am 04.06.2009 um 18:18 Uhr von kriegsrat
@ ridgeback
danke für deine zustimmung !
man nennt dich nicht umsonst "master of silent subliminal".....
Erstellt am 04.06.2009 um 22:36 Uhr von Lotte
Ramses hat ja mal behauptet, dass der Titel der SBV ganz oben steht, gefolgt vom EBRV...;-)))