Erstellt am 08.06.2013 um 16:12 Uhr von Charlys
Der Stellvertreter lädt zur nächsten Sitzung auf der es dann den TOP Wahl eines BRV gibt. Es rückt dann weiter sofern der BRV auch als BRM ausscheidet, weil er den Betrieb verlässt, das nächste/zuständige EBRM als BRM nach.
Erstellt am 08.06.2013 um 16:51 Uhr von Hoppel
@ Brutus
"Was passiert, wenn sich niemand zur Wahl stellt für den Vorsitz? "
Dann habt Ihr ein R I E S E N G R O S S E S Problem und könnt im Prinzip einpacken!
Zur Annahme und Abgabe von Erklärungen ist per Gesetz der BRV berechtigt und ausschliesslich im Falle dessen Verhinderung, ist der stellv. BRV mit diesen Rechten ausgestattet.
Wenn im Gremium kein einziges BRM bereit ist, diese Funktion zu übernehmen, ist Euer Betrieb betriebsratslos.
Erstellt am 08.06.2013 um 18:26 Uhr von gironimo
Vielleicht erklärt sich der Stellvertreter bereit für den Vorsitz zu kandidieren. Der kennt ja wahrscheinlich schon ein wenig die Aufgaben. Ihr musst dann natürlich zusätzlich einen neuen Stellvertreter wählen. Der findet sich dann vielleicht leichter.
Vielleicht was für Dich Brutus. Nur Mut!
Erstellt am 08.06.2013 um 19:55 Uhr von Snooker
Hier möchte ich Hoppel´s Antwort dann so nicht stehen lassen.
*Zur Annahme und Abgabe von Erklärungen ist per Gesetz der BRV berechtigt und ausschliesslich im Falle dessen Verhinderung, ist der stellv. BRV mit diesen Rechten ausgestattet. *
Dies ist nur ein Teil aus dem Gesetzestext. Weiter heisst es.
Wird eine dem Betriebsrat gegenüber abzugebende Erklärung nicht dem Betriebsratsvorsitzenden, sondern einem anderen Betriebsratsmitglied übergeben, so entfaltet sie so lange keine Wirkung, bis sie dem Betriebsratsvorsitzenden bzw. dem Betriebsratsgremium als Ganzes zugegangen ist. Dies ist vor allem in Fällen wichtig, in denen mit Zugang der Erklärung Fristen einzuhalten sind, z.B. bei Kündigungen. Wenn der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter verhindert sind und der Betriebsrat für solche Fälle keine Maßnahmen getroffen hat, kann der Arbeitgeber jedes andere Betriebsratsmitglied rechtswirksam informieren (vgl. Fitting § 26, Rn. 34, 23. Auflage). Der Betriebsrat kann in verschiedenen Angelegenheiten auch andere Betriebsratsmitglieder durch rechtswirksamen Beschluss zur Entgegennahme von Erklärungen bestimmen, z.B. bei besonderer Sachkunde. Ist dies dem Arbeitgeber mitgeteilt worden, kann er entsprechend verfahren. Sind einem Ausschuss des Betriebsrats Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen worden ist der Ausschussvorsitzende im Rahmen der übertragenen Aufgaben zur Entgegennahme befugt.
Ein BR ohne BRV ist also nicht gleich Geschäftsunfähig. Geschäftsunfähig ist ein BR wenn er sich nicht konstituiert hat. Nach § 26 BetrVG spricht mann davon wenn man BRV und Stelli gewählt hat. Dann hat man sich Geschäftsfähig gemacht auf der konstetuierenden Sitzung. Diese ist aber nur einmal in einer Amtszeit eines BR´s in seiner 4, mit ausnahmen 5 jährigen Amtsperiode. Das Gesetzt spricht lediglich davon das unferzüglich Neuwahlen einzuleiten sind, nicht aber das bei dieser Neuwahl auch ein neuer BRV gefunden werden muss. Dem Stelli geht ja so lange sein Amt als Stelli und somit der gesetzlichen Vertretung nicht verlustigt.
Erstellt am 09.06.2013 um 09:46 Uhr von mitleserinnenn
Die Wahl eines BRV und Stelli gehört aber auch zu den Amtspflichten eines BR. Ist also zwingend. Dieses gilt so auch für den Fall, dass in der Wahlperiode neue gewählt werden muss. So klar aus § 26. Auch der GESETZESTEXT des § 26 betreffend der Annahme von Erklärungen ist eindeutig.
Erstellt am 09.06.2013 um 10:02 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Du liegst hier voll daneben!!!
Auch ist Dein Hinweis auf die konst. Sitzung in o.g. Zusammenhang vollkommen irrelevant. Die Konstituierung setzt vorraus, dass ein BRV und stellv. BRV gewählt wurde. Soweit so gut! Die Geschäftsfähigkeit eines BR-Gremiums hängt aber entscheidend davon ab, dass diese beiden Funktionen während der gesamten Amtszeit eines BR besetzt sind.
"Dem Stelli geht ja so lange sein Amt als Stelli und somit der gesetzlichen Vertretung nicht verlustigt."
Mit diesem Rückschluss liegst Du bezogen auf die Vertretungsbefugnis völlig daneben!
In JEDER Kommentierung ist klipp und klar nachzulesen, dass ein stellv. BRV KEIN ZWEITER BRV ist.
Ebenfalls ist in jeder Kommentierung nachzulesen, dass der stellv. BRV AUSSCHLIESSLICH im Falle der VERHINDERUNG des BRV vertretungsberechtigt ist.
Wenn es aber keinen BRV gibt, kann der Fall der Verhinderung erst gar nicht eintreten und ein stellv. BRV ist alles, aber im Außenverhältnis NICHT vertretungsberechtigt.
So hat der Gesetzgeber definitiv nicht vorgesehen, dass der stellv. BRV automatisch in die Funktion des BRV nachrückt, so dieser seine Funktion als BRV niedergelegt oder sein Amt als BRM niedergelegt hat.
Ebenfalls hast Du denn Sinn und Zweck der Konstituierung des BR nicht ganz verstanden.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Funktion und Person.
So ist klipp und klar vorgesehen, dass ein BR nur dann geschäftsfähig ist, wenn die Funktionen BRV & stellv. BRV durch jeweils ein gewähltes BRM wahrgenommen werden.
Bedeutet auch, dass die Funktion eines BRV / stellv. BRV während der GESAMTEN AMTSZEIT besetzt sein MUSS.
Nur durch die Entkopplung von Funktion und Person ist es überhaupt möglich, einen BRV z.B. ab- und neu wählen zu können!
"Das Gesetzt spricht lediglich davon das unferzüglich Neuwahlen einzuleiten sind, nicht aber das bei dieser Neuwahl auch ein neuer BRV gefunden werden muss. "
Daher ist auch dieser Rückschluss tutti kompletti falsch!
Folge: Der Arbeitgeber kann jegliche Gespräche, Beteiligung des BR verweigern, solange der BR einen Vertretungsberechtigten = BRV NICHT (nach)gewählt hat = Betrieb ist während dieser Zeit faktisch betriebsratslos.
Erstellt am 09.06.2013 um 11:13 Uhr von Snooker
@Hoppel
Recht gebe ich Dir wenn Du sagst das der Stelli kein BRV sollte dieser nicht mehr in einem BR vorhanden sein. Soweit so gut
Dann erkläre aber auch mal was für eine Funktion der Stelli hat. Dieser vertitt ja den BRV wenn er nicht da ist. Und exestiert gar kein BRV mehr ist er solange verpflichtet die Geschäfte weiter zu führen bis ein neuer BRV gewählt ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ich behaupte nicht das der Stelli an der Stelle des BRV tritt. Und de Stelli hat unverzüglich Neuwahlen ein zu leiten. Was sagt dir der Satz......er leitet im Moment den BR und dessen Geschäfte gegenüber nach außen. Zeige mir bitte eine Stelle durch Urteil oder eindeutigem Gesetzestext wo explitiet steht das ein BRV dann auch gefunden werden muss bei dieser Wahl, weil sonst der BR nicht geschäftsfähig ist. Wird bei dieser Wahl keiner gefunden, rufe ich halt erneut eine Wahl auf die TO. Und so weiter und so fort.
Du meinst demnach ein BR wäre faktisch Betriebsratslos ? In Zukunft hätte es dann ein AG zu entledigen.
Daher ist es richtiger wenn man sagt: Sind der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter verhindert und hat der Betriebsrat für solche Fälle keine Maßnahmen getroffen, so kann der Arbeitgeber jedes andere Betriebsratsmitglied rechtswirksam informieren (vgl. F.K.H.E. § 26, Rn. 44a, 20. Auflage).
Defakto, wenn ein Stelli die nicht nur die Neuwahl einleiten muss und auch die sonstigen Geschäfte weiterführen muss bis ein neuer BRV gefunden ist, kann der Betrieb ja nicht Betriebsratslos sein. Dies käme ja einem kompletten Rücktritt gleich und wäre in der Aussage wiedersprüchlich, da ein Betrieb ohne Betriebsrat ja keine Neuwahl des BRV einleiten kann.
Schauen wir nun mal auf den Sinn der konstetuierenden Sitzung.
Hier trifft sich der neu gewählte BR das erste mal in dieser offiziellen Form seiner Zusammensetzung. Erste Amtshandlung des BR in dieser Form ist nicht etwa Kaffee kochen, sondern die gemeinsame Einigung auf einen Wahlleiter der Die Wahl des BRV und seines Stellis leitet. Ist die Wahl abgeschlossen hat des BR i.d.R die konstetuierende Sitzung zu beenden und der BR ist in seinen Handlungen Amtsfähig. Das und nicht mehr ist Sinn und Zweck dieser Sitzung. Würde in BR in dieser Sitzung mehr machen könnte man dieses sofort angehen wegen falscher oder nicht fristgerechter Ladung. Denn dieser schreibt ja der BRV, der aber erst in dieser Sitzung gewählt wurde.
Ich hoffe hab jetzt nix vergessen, denn bin wegen Stromausfallund Hagelschauer unterbrochen worden. Falls doch, können gerne weiter diskutieren. Dafür sind wir ja hier auf dieser Plattform. :-)