Erstellt am 14.04.2013 um 20:22 Uhr von chappi
Hallo,
wenn Ihr noch 2 Ersatzkandidaten habt, dann rücken diese dauerhaft nach und Ihr müsstet dann BRV und SBRV neu wählen.
Wenn ihr keine EKs mehr habt, dann muss der verbliebene BR, also du, unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen und dieser muss dann seinerseits unverzüglich Neuwahlen einleiten. Dann aber unbedingt darauf achten, das Ihr dann genug Kandidaten habt.
Bis der neue BR gewählt ist, bleibt der alte geschäftsführend im Amt.
Gruß Micha
Erstellt am 14.04.2013 um 20:40 Uhr von Nubbel
warum sollten die betriebsvereinbarungen nicht mehr gelten? oder habt ihr bei abschluß die nachwirkung ausgeschlossen?
Erstellt am 14.04.2013 um 20:48 Uhr von KlausPeter
Haben die beiden nur die Funktionen BRV und Stellvertreter niedergelgt oder das BR Mandat?
BVn zum § 87 haben die gesetzl. Nachwirkung. Also gelten diese weiter bis eine neue verhandelt ist. Also lasst euch Zeit und geht ggf in die Einigungstselle.
Selbst wenn es keine EBRM mehr gibt welche nachrücken und diese beiden BRM ihre Mandate niedergelegt haben, bleibst weiter als BR im Amt bis es Neuwahlen § 13 gegeben hat. Also, der AG hat keinen Freifahrtschein
Erstellt am 14.04.2013 um 20:57 Uhr von schnucki
Wow, das ging ja schnell.
Danke schön für eure Antworten.
Es gibt keine Nachrücker,
und sie haben ihr Mandat niedergelegt.
Wir haben die Nachwirkung nicht ausgeschlossen.
Und bis jetzt habe ich nur diese Aussagen der BRV.
Das Problem ist:
Die nächste Woche bin ich noch AU.
Danach wäre nur ein Tag, bzw 4 Std zu arbeiten und danach habe ich 3 Wochen Urlaub.
Erstellt am 15.04.2013 um 08:32 Uhr von rkoch
> Die nächste Woche bin ich noch AU.
> Danach wäre nur ein Tag, bzw 4 Std zu arbeiten und danach habe ich 3 Wochen Urlaub.
Im Grunde kein Problem.
Erstmal noch die Rechtsgrundlage, warum der AG keinen "Freifahrtschein" hat:
§22 BetrVG: Greift, da Eure Lage ein Fall von §13 (2) Nr. 2 ist. Du bist jetzt also zeitweilig ein ein-Mann-BR.
Das bedeutet aber: Es gibt nach wie vor einen BR, und der AG muss den BR (Dich!)also wie üblich bei allem beteiligen.
Weder AU noch Urlaub hebeln das aus. Du bist noch nicht einmal daran gehindert BR-Arbeit zu machen. Deine erste Amtshandlung sollte sein, Deinen AG anzurufen und ihn aufzufordern, Dich bei dringenden Fällen der MB telefonisch zu informieren. Die 4 Stunden "Arbeit" werden wohl für 4 Stunden BR-Arbeit draufgehen, da Du einiges zu organisieren hast.
Tja, und wenn dann die Neuwahlen laufen, hängt es natürlich davon ab ob Du erneut gewählt wirst. Aber so wie das für mich klingt wird es nicht allzuviele Kandidaten geben. Sofern es drei oder weniger sind, bist Du automatisch gewählt. Die Wahl findet übrigens auch dann statt, wenn es weniger als drei sind, dann wird lediglich ein Einer-BR gewählt. Die Wahl findet nur dann nicht statt, wenn es gar keinen Kandidaten gibt. Und das wirst Du doch verhindern, oder?