Erklärungen an den Betriebsrat - an wen?
Wir sind ein neuer Betriebsrat und formulieren zur Zeit unsere Geschäftsordnung. In einer Muster-Geschäftsordnung fanden wir die Formulierung, dass "eine Erklärung schriftlich an die zur Annahme von Erklärungen berechtigte Person" abzugeben oder in den Betriebsrats-Briefkasten zu werfen ist. In einem weiteren Absatz sind dann die Personen festgehalten, die zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt sind, also der Vorsitzende, wenn der verhindert ist, der Stellvertreter, wenn der verhindert ist, Person X, dann Y, dann Z usw usw. Ganz am Ende folgt dann: "durch Einwurf in den Briefkasten des Betriebsrates". Das macht doch irgendwie keinen Sinn. Fragen: Wann darf man denn eigentlich den Briefkasten benutzen? Muss man immer in der Firma alle genannten Personen und dazu in der richtigen Reihenfolge aufsuchen? Was sind eigentlich Erklärungen an den Betriebsrat? Hat mal jemand ein Beispiel? Viele Wortmeldungen an den Betriebsrat sind doch nur Fragen wie "Warum ist das bei uns im Unternehmen so? Könnt Ihr Euch mal dafür einsetzen...?" Die kann man doch auch sofort in den Briefkasten werfen. Ist eine solche Erklärungs-Reihenfolge wie oben beschrieben wirklich sinnvoll? Gibt es tatsächlich Erklärungen, die nur der Vorsitzende persönlich und schriftlich entgegennehmen soll?
Community-Antworten (24)
24.05.2009 um 18:10 Uhr
@ fragesteller
erklärungen an den betriebsrat können z.B. anhörungen sein, die an fristen gebunden sind (z.B. kündigungen) das problem mit dem briefkasten wird dann zu einem, wenn sich niemand zuständig fühlt, diesen zu leeren, und fristen dadurch ablaufen können
erklärungen sollte immer der vorsitzende (wenn möglich) entgegennehmen, der ja dann im fall der fälle auch gleich außerordentliche sitzungen einberufen kann bzw. sonstige maßnahmen einleiten könnte auch der AG möchte gerne die übergabe dieser dinge schriftlich bestätigt haben, aus beweisgründen, daß der BR auch ordnungsgemäß angehört wurde auch mitarbeiter können durchaus dringende probleme haben, die nicht tagelang im briefkasten "reifen" sollten, bevor sich jemand darum kümmert
wie oft kommt es vor, daß br-mitglieder briefe des AG entgegennehmen, womöglich noch ungeöffnet irgendwo hinlegen, und keiner weiß, was abgeht oder 10mal am tag am briefkasten vorbeirennen, aber niemand es für nötig hält, mal reinzuschauen.....
hier machen klare regelungen und zuständigkeiten durchaus sinn
24.05.2009 um 18:24 Uhr
kriegsrat erklärungen sollte immer der vorsitzende (wenn möglich) entgegennehmen
Mit dem Worten "sollte" und "wenn möglich" habe ich durchaus meine Probleme... ;-)))
24.05.2009 um 18:31 Uhr
"Mit dem Worten "sollte" und "wenn möglich" habe ich durchaus meine Probleme..."
oh je, wieder ein paar mehr ;-))))
auch der vorsitzende ist nicht immer im betrieb, denke da an vschdst. schichtmodelle,urlaub,krank etc........ also muß auch geregelt werden, wer dann erklärungen entgegennimmt der AG wird kaum sagen : na gut, dann warte ich halt, bis der BRV wieder da ist, muß er auch nicht.................
24.05.2009 um 18:47 Uhr
Wir z.B. haben eine genaue Reihenfolge festgelegt und sie dem AG mitgeteilt. Damit ist auch gewährleistet das immer einer über Handy zu erreichen ist und sogar die Freistellung übernimmt.
24.05.2009 um 18:52 Uhr
@ rainer w
cool ! rufbereitschaft beim BR ;-)))
24.05.2009 um 18:53 Uhr
Die Worte haben dennoch hier nichts zu suchen. Wenn der BRV nciht da ist, dann der stelli und dann der dann in der eventuellen GO folgende. Was ein anderes Vorgehen bedeuten kann, weißt du ja...
24.05.2009 um 19:01 Uhr
@ dj
wie willst du denn den AG zwingen, eine in welcher geschäftsordnung auch immer festgelegten reihenfolge einzuhalten? selbst wenn der BRV da wäre, was hindert den AG daran, seine anhörung trotzdem in den briefkasten zu werfen ? natürlich ist der BRV der ansprechpartner, aber wäre die anhörung deshalb fehlerhaft, nur weil sie statt dem BRV übergeben zu werden im briefkasten verschimmelt, weil keiner nachschaut ? oder weil sie br-mitglied xy übergeben wurde, weil der gerade vorbeikam ?
24.05.2009 um 19:15 Uhr
@kriegsrat Struktur auch in einem BR vermeidet probleme. So kann ich sogar hier von zuhause sagen welcher unser BR Kollege wann Urlaub hat und wann auf welchem Semi fährt. Auch die Schwerbehindertenvertreung und JAV´s sind da mit einbezogen. (Natürlich nicht bei der "Rufbereitschaft"). Wir versuchen so das zu vermeiden was in vielen Betrieben(auch bei uns) ein Manko ist, Das böse Wort mit "k" Komunikation!
DJ Bei uns kommt zu 90% alles über den Briefkasten zugestellt. Damit gehen wir aus dem Weg das der AG den Versuch unternehmen kann ein einzelnes BRM zu einem bestimmten Antrag direkt in ein Gespräch zu verwickeln. Auch das hat sich bewährt. Dies bedurfte noch nicht mal einer GO; sondern nur Einigkeit über die Sache.KXZ
24.05.2009 um 19:31 Uhr
Kriegsrat Wer redet von zwingen?
oder weil sie br-mitglied xy übergeben wurde, weil der gerade vorbeikam ? Na bei ner Anhörung zur Kündigung wäre das durchaus wünschenswert wenn die Vorzeichen sonst übel aussehen würden...
24.05.2009 um 20:11 Uhr
@ rainerw
genau so isses ! "struktur im BR" ist das zauberwort !
@ dj "oder weil sie br-mitglied xy übergeben wurde, weil der gerade vorbeikam ?* "Na bei ner Anhörung zur Kündigung wäre das durchaus wünschenswert wenn die Vorzeichen sonst übel aussehen würden.."
das möchte ich jetzt aber mal von dir erklärt haben .......!!!!
24.05.2009 um 20:21 Uhr
kriegsrat
Nun, ich hätte nciht gedacht, dass ich dir das erklären muß... Du erstaunst mich, oder willst du mcih veräppeln?
24.05.2009 um 20:42 Uhr
@ dj
ich würd schon gern wissen, wie du das siehst.......
24.05.2009 um 20:56 Uhr
Ok. Mitteilungen wie z.B. Anhörungen bezüglich Kündigungen etc sind nach dem § 26 Abs 2 BetrVG dem BRV oder in seiner Abwesenheit seinem Stelli zu übergeben und nciht irgendeinem BRM. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Übergabe (einen Tag später). Im Falle der Abwesenheit beider, kann durchaus eine GO sinnvoll sein um die weitere Reihenfolge zu bestimmen. Quasi die Vertretung der Vertretung zu bestimmen.
Das sehe im übrigen nciht nur ich so... ;-)))
24.05.2009 um 21:06 Uhr
@ dj
siehst du, und im umkehrschluß sind, wenn der vorsitzende oder der vertreter berechtigt sind, erklärungen entgegenzunehmen, die anderen br-mitglieder eben nicht berechtigt, erklärungen entgegenzunehmen warum soll man dem AG sein geschäft erleichtern, wenn man in einer GO weitere berechtigungen festlegt ? spricht eigentlich nichts dafür.... wenn nämlich niemand anders berechtigt ist, erklärungen entgegenzunehmen, was passiert dann, wenn erklärungen abzugeben sind ?
24.05.2009 um 21:11 Uhr
kriegsrat ich sagte nciht, dass es wichtig ist eine GO zu haben.
Dann wird der AG den BRV oder sienen Stelli anrufen wenn beide Krank oder im Urlaub sind. Ansonsten sehe ich kein Problem bei unterschiedlichen Schichten wie du es angedeutet hast...
24.05.2009 um 21:24 Uhr
@ dj
und wie ist es mit dem br-briefkasten ? wirft der AG dort die anhörung rein (evtl. mit zeugen), ist sie doch in den zugangsbereich des BR gelangt und der AG kann erwarten, daß dieser briefkasten (ähnlich wie bei dir zuhause) auch regelmässig geleert wird ?
ist dann die anhörung dem BR niemals rechtmässig zugegangen ? oder gilt dies als ordentlich angehört und die fristen beginnen ? oder erst, falls sich ein brv mal bequemt, nachzuschauen und evtl. einen eingangsstempel draufzusetzen?
24.05.2009 um 21:33 Uhr
kriegsrat IMHO gilt die eingeworfene Anhörung in den Briefkasten als zugestellt. Sie ist im Einflußbereich des BRV. Selbstverständlich hat dieser täglich nachzusehen ob ein Briefeingang war. Das ist sein Tagesgeschäft.
In größeren Gremien ist es sogar so, dass die Zustellung als vollzogen beurteit wir, wenn sie dem / der SektetärIn übergeben wurde.
Wichtige Dinge wird der AG aber sicherlich persönlich abgeben mit Unterschrift o.ä.
Auch ist die größe des Betriebes zu sehen und somit des Gremiums...
24.05.2009 um 21:42 Uhr
@ dj "IMHO gilt die eingeworfene Anhörung in den Briefkasten als zugestellt. Sie ist im Einflußbereich des BRV. Selbstverständlich hat dieser täglich nachzusehen ob ein Briefeingang war. Das ist sein Tagesgeschäft."
wenn ihm die führung der laufenden geschäfte übertragen wurde, was nicht zwangsläufig so sein muß ......
"In größeren Gremien ist es sogar so, dass die Zustellung als vollzogen beurteit wir, wenn sie dem / der SektetärIn übergeben wurde."
also ist es doch nicht so, daß eine anhörung immer dem BRV bzw. stellVBRV übergeben werden muß, um die fristen wirksam zum laufen zu bringen...
schön daß wir zwei diese problematik einmal plastisch aufgearbeitet haben;-)))
24.05.2009 um 21:47 Uhr
kriegsrat
schön daß wir zwei diese problematik einmal plastisch aufgearbeitet haben;-))) Jepp, sehe ich auch so ;-)))
also ist es doch nicht so, daß eine anhörung immer dem BRV bzw. stellVBRV übergeben werden muß, um die fristen wirksam zum laufen zu bringen... Wenn ein Gremium so groß ist, dass der BRV eine Sekretärin oder ein männliches Abblid hat, gilt die Vorlage dort als wie dem BRV zugestellt.
P.S. Na, ich habe ja wieder was über dich gehört... Tse tse tse...
25.05.2009 um 12:29 Uhr
Hallo DonJohnson und Kriegsrat,
schön, dass Ihr Euren Sonntagnachmittag damit verbracht habt, über mein bzw. unser Problem zu diskutieren. Auf alle Fälle ist jetzt etwas Licht ins Dunkle gekommen und wir haben genug Stoff, um über die Formulierung in unserer Geschäftsordnung zu entscheiden.
Falls noch jemand etwas zu der Frage scheiben möchte: Wie handhabt Ihr das: Kommt alles in den Briefkasten oder werden Erklärungen an den Betriebsrat an den Vorsitzenden übergeben?
26.05.2009 um 21:26 Uhr
@Fragesteller ich würde gar nicht erst eine GO entwerfen: Sie ist in der Regel absolut unnötig!
26.05.2009 um 23:03 Uhr
@Kölner,
wieso denn das? Braucht man die Geschäftsordnung nicht, damit bestimmte Regeln eingehalten werden? Nach welchen Regeln und wie kurz vor einer Versammlung muss bei Euch z.B. die Tagesordnung feststehen? Darf man z.B. eine Abstimmung einfach unter dem Tagesordnungspunkt "sonstiges" durchführen, auch wenn der Streitpunkt in der Tagesordnung gar nicht angekündigt war?
26.05.2009 um 23:08 Uhr
@Fragesteller Das beschliesst man einmal in einer BR-Sitzung und gut ist es. Wenn man bzgl. dieses Beschlusses auch noch die in diesen Dingen recht eindeutige Urteilslage zu Rate zieht, bedarf es doch keiner GO.
26.05.2009 um 23:09 Uhr
@Fragesteller Alles das steht im BetrVG. Eine TO könnte somit auch eine Einengung bedeuten. Das ist gemeint.
Veröffentliche doch mal hieor eure GO und wir sagen dir was wo geregelt ist - dann verstehst du den Einwand von Kölner
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