Erstellt am 24.05.2009 um 16:10 Uhr von kriegsrat
@ fragesteller
erklärungen an den betriebsrat können z.B. anhörungen sein, die an fristen gebunden sind (z.B. kündigungen)
das problem mit dem briefkasten wird dann zu einem, wenn sich niemand zuständig fühlt, diesen zu leeren, und fristen dadurch ablaufen können
erklärungen sollte immer der vorsitzende (wenn möglich) entgegennehmen, der ja dann im fall der fälle auch gleich außerordentliche sitzungen einberufen kann bzw. sonstige maßnahmen einleiten könnte
auch der AG möchte gerne die übergabe dieser dinge schriftlich bestätigt haben, aus beweisgründen, daß der BR auch ordnungsgemäß angehört wurde
auch mitarbeiter können durchaus dringende probleme haben, die nicht tagelang im briefkasten "reifen" sollten, bevor sich jemand darum kümmert
wie oft kommt es vor, daß br-mitglieder briefe des AG entgegennehmen, womöglich noch ungeöffnet irgendwo hinlegen, und keiner weiß, was abgeht
oder 10mal am tag am briefkasten vorbeirennen, aber niemand es für nötig hält, mal reinzuschauen.....
hier machen klare regelungen und zuständigkeiten durchaus sinn
Erstellt am 24.05.2009 um 16:24 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
*erklärungen sollte immer der vorsitzende (wenn möglich) entgegennehmen*
Mit dem Worten "sollte" und "wenn möglich" habe ich durchaus meine Probleme... ;-)))
Erstellt am 24.05.2009 um 16:31 Uhr von kriegsrat
"Mit dem Worten "sollte" und "wenn möglich" habe ich durchaus meine Probleme..."
oh je, wieder ein paar mehr ;-))))
auch der vorsitzende ist nicht immer im betrieb, denke da an vschdst. schichtmodelle,urlaub,krank etc........
also muß auch geregelt werden, wer dann erklärungen entgegennimmt
der AG wird kaum sagen : na gut, dann warte ich halt, bis der BRV wieder da ist, muß er auch nicht.................
Erstellt am 24.05.2009 um 16:47 Uhr von rainerw
Wir z.B. haben eine genaue Reihenfolge festgelegt und sie dem AG mitgeteilt. Damit ist auch gewährleistet das immer einer über Handy zu erreichen ist und sogar die Freistellung übernimmt.
Erstellt am 24.05.2009 um 16:52 Uhr von kriegsrat
@ rainer w
cool ! rufbereitschaft beim BR ;-)))
Erstellt am 24.05.2009 um 16:53 Uhr von DonJohnson
Die Worte haben dennoch hier nichts zu suchen. Wenn der BRV nciht da ist, dann der stelli und dann der dann in der eventuellen GO folgende. Was ein anderes Vorgehen bedeuten kann, weißt du ja...
Erstellt am 24.05.2009 um 17:01 Uhr von kriegsrat
@ dj
wie willst du denn den AG zwingen, eine in welcher geschäftsordnung auch immer festgelegten reihenfolge einzuhalten?
selbst wenn der BRV da wäre, was hindert den AG daran, seine anhörung trotzdem in den briefkasten zu werfen ?
natürlich ist der BRV der ansprechpartner, aber wäre die anhörung deshalb fehlerhaft, nur weil sie statt dem BRV übergeben zu werden im briefkasten verschimmelt, weil keiner nachschaut ?
oder weil sie br-mitglied xy übergeben wurde, weil der gerade vorbeikam ?
Erstellt am 24.05.2009 um 17:15 Uhr von rainerw
@kriegsrat
Struktur auch in einem BR vermeidet probleme.
So kann ich sogar hier von zuhause sagen welcher unser BR Kollege wann Urlaub hat und wann auf welchem Semi fährt. Auch die Schwerbehindertenvertreung und JAV´s sind da mit einbezogen. (Natürlich nicht bei der "Rufbereitschaft").
Wir versuchen so das zu vermeiden was in vielen Betrieben(auch bei uns) ein Manko ist, Das böse Wort mit "k" Komunikation!
DJ Bei uns kommt zu 90% alles über den Briefkasten zugestellt. Damit gehen wir aus dem Weg das der AG den Versuch unternehmen kann ein einzelnes BRM zu einem bestimmten Antrag direkt in ein Gespräch zu verwickeln. Auch das hat sich bewährt. Dies bedurfte noch nicht mal einer GO; sondern nur Einigkeit über die Sache.KXZ
Erstellt am 24.05.2009 um 17:31 Uhr von DonJohnson
Kriegsrat
Wer redet von zwingen?
*oder weil sie br-mitglied xy übergeben wurde, weil der gerade vorbeikam ?*
Na bei ner Anhörung zur Kündigung wäre das durchaus wünschenswert wenn die Vorzeichen sonst übel aussehen würden...
Erstellt am 24.05.2009 um 18:11 Uhr von kriegsrat
@ rainerw
genau so isses ! "struktur im BR" ist das zauberwort !
@ dj
"oder weil sie br-mitglied xy übergeben wurde, weil der gerade vorbeikam ?*
"Na bei ner Anhörung zur Kündigung wäre das durchaus wünschenswert wenn die Vorzeichen sonst übel aussehen würden.."
das möchte ich jetzt aber mal von dir erklärt haben .......!!!!
Erstellt am 24.05.2009 um 18:21 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Nun, ich hätte nciht gedacht, dass ich dir das erklären muß... Du erstaunst mich, oder willst du mcih veräppeln?
Erstellt am 24.05.2009 um 18:42 Uhr von kriegsrat
@ dj
ich würd schon gern wissen, wie du das siehst.......
Erstellt am 24.05.2009 um 18:56 Uhr von DonJohnson
Ok. Mitteilungen wie z.B. Anhörungen bezüglich Kündigungen etc sind nach dem § 26 Abs 2 BetrVG dem BRV oder in seiner Abwesenheit seinem Stelli zu übergeben und nciht irgendeinem BRM. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Übergabe (einen Tag später). Im Falle der Abwesenheit beider, kann durchaus eine GO sinnvoll sein um die weitere Reihenfolge zu bestimmen. Quasi die Vertretung der Vertretung zu bestimmen.
Das sehe im übrigen nciht nur ich so... ;-)))
Erstellt am 24.05.2009 um 19:06 Uhr von kriegsrat
@ dj
siehst du, und im umkehrschluß sind, wenn der vorsitzende oder der vertreter berechtigt sind, erklärungen entgegenzunehmen, die anderen br-mitglieder eben nicht berechtigt, erklärungen entgegenzunehmen
warum soll man dem AG sein geschäft erleichtern, wenn man in einer GO weitere berechtigungen festlegt ?
spricht eigentlich nichts dafür....
wenn nämlich niemand anders berechtigt ist, erklärungen entgegenzunehmen, was passiert dann, wenn erklärungen abzugeben sind ?
Erstellt am 24.05.2009 um 19:11 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
ich sagte nciht, dass es wichtig ist eine GO zu haben.
Dann wird der AG den BRV oder sienen Stelli anrufen wenn beide Krank oder im Urlaub sind. Ansonsten sehe ich kein Problem bei unterschiedlichen Schichten wie du es angedeutet hast...
Erstellt am 24.05.2009 um 19:24 Uhr von kriegsrat
@ dj
und wie ist es mit dem br-briefkasten ?
wirft der AG dort die anhörung rein (evtl. mit zeugen), ist sie doch in den zugangsbereich des BR gelangt
und der AG kann erwarten, daß dieser briefkasten (ähnlich wie bei dir zuhause) auch regelmässig geleert wird ?
ist dann die anhörung dem BR niemals rechtmässig zugegangen ?
oder gilt dies als ordentlich angehört und die fristen beginnen ?
oder erst, falls sich ein brv mal bequemt, nachzuschauen und evtl. einen eingangsstempel draufzusetzen?
Erstellt am 24.05.2009 um 19:33 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
IMHO gilt die eingeworfene Anhörung in den Briefkasten als zugestellt. Sie ist im Einflußbereich des BRV. Selbstverständlich hat dieser täglich nachzusehen ob ein Briefeingang war. Das ist sein Tagesgeschäft.
In größeren Gremien ist es sogar so, dass die Zustellung als vollzogen beurteit wir, wenn sie dem / der SektetärIn übergeben wurde.
Wichtige Dinge wird der AG aber sicherlich persönlich abgeben mit Unterschrift o.ä.
Auch ist die größe des Betriebes zu sehen und somit des Gremiums...
Erstellt am 24.05.2009 um 19:42 Uhr von kriegsrat
@ dj
"IMHO gilt die eingeworfene Anhörung in den Briefkasten als zugestellt. Sie ist im Einflußbereich des BRV. Selbstverständlich hat dieser täglich nachzusehen ob ein Briefeingang war. Das ist sein Tagesgeschäft."
wenn ihm die führung der laufenden geschäfte übertragen wurde, was nicht zwangsläufig so sein muß ......
"In größeren Gremien ist es sogar so, dass die Zustellung als vollzogen beurteit wir, wenn sie dem / der SektetärIn übergeben wurde."
also ist es doch nicht so, daß eine anhörung immer dem BRV bzw. stellVBRV übergeben werden muß, um die fristen wirksam zum laufen zu bringen...
schön daß wir zwei diese problematik einmal plastisch aufgearbeitet haben;-)))
Erstellt am 24.05.2009 um 19:47 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
*schön daß wir zwei diese problematik einmal plastisch aufgearbeitet haben;-)))*
Jepp, sehe ich auch so ;-)))
*also ist es doch nicht so, daß eine anhörung immer dem BRV bzw. stellVBRV übergeben werden muß, um die fristen wirksam zum laufen zu bringen...*
Wenn ein Gremium so groß ist, dass der BRV eine Sekretärin oder ein männliches Abblid hat, gilt die Vorlage dort als wie dem BRV zugestellt.
P.S. Na, ich habe ja wieder was über dich gehört... Tse tse tse...
Erstellt am 25.05.2009 um 10:29 Uhr von Fragesteller
Hallo DonJohnson und Kriegsrat,
schön, dass Ihr Euren Sonntagnachmittag damit verbracht habt, über mein bzw. unser Problem zu diskutieren. Auf alle Fälle ist jetzt etwas Licht ins Dunkle gekommen und wir haben genug Stoff, um über die Formulierung in unserer Geschäftsordnung zu entscheiden.
Falls noch jemand etwas zu der Frage scheiben möchte:
Wie handhabt Ihr das: Kommt alles in den Briefkasten oder werden Erklärungen an den Betriebsrat an den Vorsitzenden übergeben?
Erstellt am 26.05.2009 um 19:26 Uhr von Kölner
@Fragesteller
ich würde gar nicht erst eine GO entwerfen: Sie ist in der Regel absolut unnötig!
Erstellt am 26.05.2009 um 21:03 Uhr von Fragesteller
@Kölner,
wieso denn das? Braucht man die Geschäftsordnung nicht, damit bestimmte Regeln eingehalten werden? Nach welchen Regeln und wie kurz vor einer Versammlung muss bei Euch z.B. die Tagesordnung feststehen? Darf man z.B. eine Abstimmung einfach unter dem Tagesordnungspunkt "sonstiges" durchführen, auch wenn der Streitpunkt in der Tagesordnung gar nicht angekündigt war?
Erstellt am 26.05.2009 um 21:08 Uhr von Kölner
@Fragesteller
Das beschliesst man einmal in einer BR-Sitzung und gut ist es.
Wenn man bzgl. dieses Beschlusses auch noch die in diesen Dingen recht eindeutige Urteilslage zu Rate zieht, bedarf es doch keiner GO.
Erstellt am 26.05.2009 um 21:09 Uhr von DonJohnson
@Fragesteller
Alles das steht im BetrVG. Eine TO könnte somit auch eine Einengung bedeuten. Das ist gemeint.
Veröffentliche doch mal hieor eure GO und wir sagen dir was wo geregelt ist - dann verstehst du den Einwand von Kölner