Wir sind ein neuer Betriebsrat und formulieren zur Zeit unsere Geschäftsordnung.
In einer Muster-Geschäftsordnung fanden wir die Formulierung, dass "eine Erklärung schriftlich an die zur Annahme von Erklärungen berechtigte Person" abzugeben oder in den Betriebsrats-Briefkasten zu werfen ist. In einem weiteren Absatz sind dann die Personen festgehalten, die zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt sind, also der Vorsitzende, wenn der verhindert ist, der Stellvertreter, wenn der verhindert ist, Person X, dann Y, dann Z usw usw. Ganz am Ende folgt dann: "durch Einwurf in den Briefkasten des Betriebsrates". Das macht doch irgendwie keinen Sinn.
Fragen: Wann darf man denn eigentlich den Briefkasten benutzen? Muss man immer in der Firma alle genannten Personen und dazu in der richtigen Reihenfolge aufsuchen?
Was sind eigentlich Erklärungen an den Betriebsrat? Hat mal jemand ein Beispiel?
Viele Wortmeldungen an den Betriebsrat sind doch nur Fragen wie "Warum ist das bei uns im Unternehmen so? Könnt Ihr Euch mal dafür einsetzen...?" Die kann man doch auch sofort in den Briefkasten werfen.
Ist eine solche Erklärungs-Reihenfolge wie oben beschrieben wirklich sinnvoll?
Gibt es tatsächlich Erklärungen, die nur der Vorsitzende persönlich und schriftlich entgegennehmen soll?