Hat der Betriebsrat das Recht, dem Vorsitzenden des gemeinnützigen Vereins die Teilnahme an der Betriebsversammlung zu verbieten, da der anwesende Geschäftsführer direkter Ansprechpartner und Vertreter des Arbeitgebers für den Betriebsrat ist?
Eindeutig nein.
Der BR hat den ArbGeb einzuladen. Das ist bei Euch der Verein. Welcher Vertreter vom Verein entsandt wird, entscheidet der Verein(svorstand), nicht euer BRV.