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Wie wird man ein Betriebsratsersatzmitglied los?

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SpongBob
Jan 2018 bearbeitet

wir sind 5 im Gremium und haben ein EBRM. Er weigert sich Seminare zu besuchen, er weigert sich ein BRM bei Sitzungen zu vertreten. Ich habe mir das jetzt 4 Monate angeschaut.

Ich habe aber Bedenken, dass die Beschlüsse, an denen er einfach nicht will, von der GL irgendwann mal angefochten werden könnte. Damit unsere Beschlüsse auch vor einem Gericht stand haben, würde ich gern unser EBRM loswerden.

Hier im Forum heißt es, dass ein EBRM nicht zurücktreten kann, weil er kein BRM ist. Er kann nur zurücktreten, wenn er dauerhaft oder längerfristig ein BRM vertreten soll.

Wie kann man denn ein EBRM los werden, dass an keiner Sitzung und keinem Seminar teilgenommen hat (und das seit 4 Monaten)?

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Community-Antworten (31)

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DonJohnson

02.05.2009 um 09:56 Uhr

Wenn er nciht kommt und ihr dennoch beschlußfähig seid, sind die Beschlüsse rechtsgültig. Dann fehlt das EBRM halt unentschuldigt!

S
SpongBob

02.05.2009 um 09:57 Uhr

@DonJohnson wir führen eine Anwesenheitsliste, was schreibe ich denn da bei dem EBRM hin? Unentschuldigtes Fehlen?

D
DonJohnson

02.05.2009 um 09:59 Uhr

Jepp, geladen ja - erschienen nein!

Nachtrag: unentschuldigt

K
Kriegsrat

02.05.2009 um 10:00 Uhr

@ spongebob

  1. sollte der vertretungsfall eintreten, und das ersatzmitglied wird ordentlich geladen, kommt aber nicht, fehlt es unentschuldigt, was auch im protokoll vermerkt werden sollte, da dies nicht als verhinderungsgrund gilt, ist auch kein weiteres ersatzmitglied zu laden, eure beschlüsse sind jedoch in ordnung, da ja ordentlich geladen wurde...

  2. natürlich kann das ersatzmitglied "zurücktreten", einfache erklärung genügt, dann rückt das nächste ersatzmitglied auf der zu ladenden liste nach..

  3. seminare für ersatzmitglieder ist so eine sache, erstmal sollten sich die ordentlichen mitglieder entsprechend schulen, falls jedoch häufig vertretungsfälle auftreten, hätte es u.U. das recht, seminare zu besuchen, zwingen wirst du es aber nicht können

  4. mit dem "loswerden " ist das auch so eine sache, laut wählerwille ist es erst mal da, wo es jetzt ist und hier mit grober pflichtverletzung und arbeitsgericht zu agieren, ich weiß nicht, ob ihr euch da einen gefallen tut, möglich wäre es schon....

S
SpongBob

02.05.2009 um 10:04 Uhr

Im Moment wird das EBRM häufig eingeladen, weil immer einer Urlaub hat oder Krank ist (nicht immer derselbe) ist halt wie verhext. Er sagt pauschal, dass er so viel zu tun hat, dass er nicht kommen kann.

Dann trage ich ihn in die Liste ein mit "entschuldigt".

D
DonJohnson

02.05.2009 um 10:06 Uhr

Nee, nicht mit entschuldigt, sondern unentschuldigt!

S
SpongBob

02.05.2009 um 10:08 Uhr

Muss ich ihm denn sagen, dass sein Arbeitspensum kein Verhinderungsgrund ist?

W
Waschbär

02.05.2009 um 10:08 Uhr

@SpongBob, auch ein E BRM kann sagen ach nö... ich will nicht mehr. Und schon ist er sein E Mandat los. Ich würde ihn zum Gespräch Einladen und fragen, was los ist ggf. hat er Private Probleme oder aber Angst um seinen arbeitsplatz, könnte auch sein das ihn das EBRM Belastet und er nicht weis was er machenn soll.Ausserdem wird ihm nicht klar sein was er durch sein Verhalten auslösen könnte. Bitte Bespreche mit ihm.Sollte er Bedenken haben, sage ihm das niemand Gezungen werden kann sich Ehrenamtlich einzu setzen und er sofort "Aufhören" könne. ansonsten zeige ihm auf was ein 103 bedeuten kann (Thema weigerung an Fobi Teilzunehmen). Aber ich sage dir gleich das mit dem pflichtverletzung und arbeitsgericht ist ein Thema für sich, da würde ich erst gar nicht mit anfangen.... Dauerd zu langfe und sorgt für "Verwirrung" in der Firma :-(

D
DonJohnson

02.05.2009 um 10:12 Uhr

Na Fellknäul, wo siehst du da ein 103er? ;-))) Außerdem will des EBRM ja nciht gehen....

D
DonJohnson

02.05.2009 um 10:13 Uhr

@SpongBob Zeig ihm doch mal das Hinweisblatt für Vorgesetzte....

S
SpongBob

02.05.2009 um 10:13 Uhr

Gleich am Anfang unserer Amtszeit habe ich ein Gespräch mit ihm geführt. Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn gern einbeziehen möchte, damit er den vollen Kündigungsschutz bekommt. Er meinte nur ganz trocken, dass er keinen Kündigungsschutz braucht, weil er eine leitende Stelle hat und die wäre sicher. Ihm würde man nicht Kündigen.

Ich glaube er ist ein Mensch, der entweder ganz oder garnicht, seine Aufgaben erfüllt. Ich vermute er hat gehofft, dass er BRV wird. Er hat sich auch erst aufstellen lassen als er merkte, dass dort nur 4 in der Liste stehen (vereinfachtes Wahlverfahren). Er war auch sauer, dass dort noch ein 6 Kandidat kam.

S
SpongBob

02.05.2009 um 10:15 Uhr

@DonJohnson ich habe dieses Blatt, das bringt nur nicht viel, weil er der Vorgesetzte ist.

D
DonJohnson

02.05.2009 um 10:22 Uhr

Oh man... Da steht aber drauf was wichtiger ist... wenn er sich nicht belehren lassen will lass es. Solltest ihn fragen warum er sich dann hat aufstellen lassen und dass es unlogisch wäre nciht zurückzutreten...

K
Kriegsrat

02.05.2009 um 10:27 Uhr

also, wie ich es gelesen habe, gibt es nur 1 ersatzmitglied

wäre also wirklich besser, damit zu leben, ihn einzuladen, und er kommt dann einfach nicht ( was ja im regelfall nicht wirklich stört, solange beschlußfähigkeit gegeben ist) als ihn zu überreden, aufzuhören, und dann ohne ersatzmitglied dazustehen...

D
DonJohnson

02.05.2009 um 10:30 Uhr

Na, ich weiß nciht... was bringt es denn, wenn es eh kein interesse hat? Nur wegen eventuellen Neuwahlen wenn einer aussteigen sollte? Hmmm fänd ich nciht tragisch, vielleicht wird es dann besser...

K
Kriegsrat

02.05.2009 um 10:40 Uhr

wie spongebob schrieb, war ja offenbar vor 4 monaten wahl (" ich schau mir das jetzt seit 4 mo an ")? also müsste ab märz 2010 sowieso neu gewählt werden, weil das gremium ja schon länger als 12 mo im amt ist und bis dahin sollte es wohl noch so gehen ..... vielleicht finden sich dann noch ein paar kandidaten, daß auch entsprechend ersatzmitglieder zur verfügung stehen

I
Immie

02.05.2009 um 10:41 Uhr

...weil er eine leitende Stelle hat und die wäre sicher... ...weil er der Vorgesetzte ist...

Hoffentlich ist er kein "richtiger" leitender Angestellte. Und ansonsten sei doch froh wenn er nicht kommt.

W
Waschbär

02.05.2009 um 10:51 Uhr

@DonJohnson, Wieso nicht 103.... Wenn schon los werden dann Richtig, was soll der noch in der Firma? Der macht doch dann nur Schlecht wetter gegen den BR, neee ganz wech .... Wer aus der Reihe Tanzt dem Reichen wir den Totenrock ....

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DonJohnson

02.05.2009 um 10:55 Uhr

@waschbär Dann wohl eher 104 oder? Der ist ja kein BRM! Aber selbst der greift ja nciht, obwohl wenn wir was konstruieren würden... ;-)))

W
Waschbär

02.05.2009 um 13:38 Uhr

@DonJohnson, es geht doch darum sich freundlich zu trennen.... Und da hilft ein § schon ersdt recht wenn er diese Aussage kraft hat ob E oder nicht.... Wer das Amt inne hat hat auch das Katzenklo zu Reinigen

D
DonJohnson

02.05.2009 um 14:09 Uhr

@WB ... meine These, dass du eine gespaltene Persönlichkeit bist, bekommt immer mehr "Nahrung" Antworte doch auf den richtigen Beitrag bitte ;-))))

Du bist ein liebes, nettes und niedliches Raubtierchen, aber bitte antworte da zur Frage wo sie gestellt wurde ;-)))

W
Waschbär

02.05.2009 um 14:21 Uhr

@DonJohnson, Ja Nöööööö. Das ist ja grade der Kick :-) also 5 D Denken so zu sagen.... Antworten über mehre Freds.... Kratives Antworten such... Huch nun habe ich auch noch ein Spiel erfunden... Such die Antwort .-()))))

D
DerAlteHeini

03.05.2009 um 01:25 Uhr

SpongBob Ein Ersatzmitglied kann von keinem Amt zurücktreten, da es kein Amt inne hat und ein Rücktritt vom Gesetz auch nicht vorgesehen ist. Ein vertretendes Betriebsratsmitglied wird das Ers.Mitgl. KRAFT GESETZ. Somit ist es schon vertretendes Betriebsratsmitglied, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert ist. Damit das Ersatzmitglied als vertretendes Betriebsratsmitglied aktiv werden kann, bedarf es keinerlei Legitimation oder einer Einladung zur Sitzung des BR. Die Pflicht des BR-Vorsitzenden ist es, bei zeitweiliger oder rechtlicher Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitglied, das entsprechende Ersatzmitglied rechtzeitig und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Meldet sich dieses Ersatzmitglied als zeitweilig verhindert, so ist dann weiter das nächste Ersatzmitglied einzuladen, usw.. Kommt ein eingeladenes Ersatzmitglied einfach nicht zur Sitzung, so ist dies zu dokumentieren und die Sitzung findet ohne ihm statt. Somit können auch rechtskräftige Beschlüsse gefasst werden.

K
Kriegsrat

03.05.2009 um 09:15 Uhr

alter heini

wie würdest du den umstand bezeichnen, wenn ein ersatzmitglied gegenüber dem BR erklärt, zukünftig keine lust mehr zu haben, als ersatzmitglied zu fungieren ?
diese haarspalterei ("hat kein amt inne, kann daher von keinem amt zurücktreten") ist doch nonsens oder willst du jemandem absprechen, seine verpflichtungen, die sich aus der teilnahme an einer wahl zu einem ehrenamt ergeben, einseitig auflösen zu können? es genügt eine einfache willenserklärung, und das ersatzmitglied ist seine funktion, position oder wie immer du das nennen willst, los, wenn es will...

W
Waschbär

03.05.2009 um 09:55 Uhr

@kriegsrat, sehe ich auch so entweder mit machen oder sagen nein ich will nicht mehr, aber dieses ständige kindergarten gebahren auf dem Rücken der Belegschaft ist keine Lösung.

W
Waschbär

03.05.2009 um 14:24 Uhr

auch eine möglichkeit ergibt sich ggf. aus der gesichte die das leben schrieb...

http://www.lustigestories.de/stories/zeugen_jehovas.php

D
DerAlteHeini

04.05.2009 um 01:15 Uhr

Was kriegsrat, waschbär und auch ich davon halte, ist unerheblich. Richtig ist, wird in einem Vertretungsfall nicht das entsprechende Ersatzmitglied eingeladen, so dürften Beschlüsse angreifbar sein. Dies ist auch der Fall, wenn ein Ersatzmitglied seinen Rücktritt erklärt, der vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

SpongBob kann es halten wie er will, aber auf o.g. Gefahr darf doch hingewiesen werden. Oder?

K
Kriegsrat

04.05.2009 um 08:54 Uhr

@ alter heini

vielen dank, daß du neben deiner, was dein gutes recht und manchmal auch nicht verkehrt ist (wie z.B. deine meinung zum abgeltungsanspruch bei br-tätigkeit im urlaub) zu allem überfluß auch noch die unerheblichkeit anderer meinungen festschreibst

"Dies ist auch der Fall, wenn ein Ersatzmitglied seinen Rücktritt erklärt, der vom Gesetz nicht vorgesehen ist." ohne fundierte quellenangabe bzw. gerichtsurteil betrachte ich diese aussage als deine meinung, zu der du ja bereits geschrieben hast, was davon zu halten ist... auch wenn dieser "fall" im BetrVG nicht "vorgesehen" und damit nicht geregelt ist, heißt das noch lange nicht, daß er, falls er dennoch eintritt, die von dir beschriebenen folgen hätte

mit deiner aussage implizierst du rechtsunwirksame beschlüsse in allen br-gremien, in denen jemals erste ersatzmitglieder ihre funktion aufgegeben haben, ohne zu bedenken, daß dann eben das zu ladende "entsprechende" ersatzmitglied das nächste wäre oder wie im vorliegenden fall, dann eben kein ersatzmitglied mehr zur verfügung steht.....

ob mit dieser abstrakten diskussion spongebob geholfen ist, wage ich zu bezweifeln...

S
SpongBob

10.05.2009 um 12:43 Uhr

@all na ja, weil ich vor meinem Amt als BRV noch nie mit sowas zu tun gehabt habe, denke ich, dass ich einen Fehler gemacht habe, als ich mit dem Ersatzmitglied gesprochen habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass in der Urlaubszeit nicht genügend ordentliche BRM da sind, dass wir dieses Ersatzmitglied brauchen, also habe ich mir gedacht, wenn er kein Interesse hat kann man ihn wenigstens als Notersatz benutzen. In dem Gespräch hat er gesagt, dass er so wenig Zeit hat, dass er nicht zu Seminaren oder Sitzungen kommen kann, dass er aber auch nicht zurücktreten möchte. Da habe ich dann gesagt, dass er nur proforma eingeladen wird und halt entschuldigt ist.

Jetzt, erfahre ich auf meinen Wochenendausflügen ins WAF Forum, dass diese Art der Entschuldigung nicht richtig ist. Wie kann ich es hinbekommen, dass ich meinen Fehler dieser Pauschalentschuldigung abwandeln kann?

I
Immie

10.05.2009 um 13:03 Uhr

@SpongBob sag doch einfach das es ein Irrtum war und du jetzt schlauer bist:-)

...weil er eine leitende Stelle hat und die wäre sicher... ...weil er der Vorgesetzte ist... Aber das hast du noch nicht erklärt...und ich bin doch so neugierig.

S
SpongBob

11.05.2009 um 22:34 Uhr

@Immie laufe ich da nicht Gefahr, dass er das petzt und alle bis dahin gelaufenen Beschlüsse müssten nocheinmal durch? Gibt es keinen eleganteren Weg?

Er ist Vorgesetzter, ohne die Befugnis Abmahnungen auszusprechen. Er darf nur bestimmen, was gemacht wird. Halt sowas wie ein Oberarzt.

Warum er der Meinung ist, dass seine Stelle sicher ist entzieht sich meiner Kenntnis, ich würde mal annehmen... na ja das geht hier dann doch ein wenig zu weit. :-)

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