Erstellt am 01.05.2009 um 23:45 Uhr von Antrial
Hallo Frieda,
euer Betriebsrat ist verpflichtet einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchzuführen. ( §43 Betriebsverfassungsgesetz) Tut er dies nicht kann laut §23 die Auflösung des BR beantragt werden. Ihr solltet also einfach eure BR Mitglieder an ihre Pflichten errinnern.
Erstellt am 01.05.2009 um 23:56 Uhr von Frieda
Hallo Antrial,
dem BR ist seine Pflicht einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchzuführen bekannt.
Erstellt am 02.05.2009 um 07:13 Uhr von kriegsrat
@frieda
dann beruft euch auf den § 43 BetrVG, der u.a. besagt, daß auf wunsch von mindestens einem viertel der wahlberechtigten arbeitnehmer eine betriebsversammlung einzuberufen ist, und übergebt ihm eine entsprechende unterschriftenliste.....
Erstellt am 02.05.2009 um 23:35 Uhr von DerAlteHeini
Antrial
kriegsrat
Der BR hat doch in einem Recht, Frieda kann nichts dagegen machen und wenn sie tausendmal den § 43 BetrVG zitiert und mit § 23 BetrVG droht.