Erstellt am 04.03.2009 um 15:38 Uhr von DonJohnson
Und du bist sicher, dass beide Niederlassungen betriebsratsfähige Betriebe sind?
Erstellt am 04.03.2009 um 15:39 Uhr von Matze24
@chaoseon,
sieh doch mal im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter §4 nach. Vielleicht hilft's?
Erstellt am 04.03.2009 um 16:52 Uhr von Der alte Heini
chaoseon
Handelt es sich hier um zwei eigenständige Betriebe?
Oder bilden die zwei Betriebe einen einheitlichen Betrieb und sind nur räumlich von einander entfernt. Wenn ja, wie groß ist die räumliche Entfernung?
Erstellt am 04.03.2009 um 17:01 Uhr von DonJohnson
@Der alte Heini
Die räumliche Entfernung spielt eine eher geringe Rolle bei der Bemessung oder Beurteilung eines eineitlichen Betriebes! Die organisatorische Unselbstständigkeit kann auch bei großer räumlicher Entfernung nciht außer Acht gelassen werden!
Erstellt am 04.03.2009 um 17:26 Uhr von Der alte Heini
Don Johnson
Wenn du meinst,
dass man die räumliche Entfernung außer acht lassen kann,
dann viel Glück für chaoseon.
Erstellt am 04.03.2009 um 17:33 Uhr von DonJohnson
@Der alte Heini
"Betrieb im Sinne des BetrVG ist die rechtliche unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit. ... Die organisatorische Einheit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebs. ..." Christian Schoof Betriebsratspraxis A bis Z Thema Betrieb!
Hiermit sollte klar sein, dass eine große räumliche Entfernung nciht zwangsläufig einhergeht mit einem betriebsratsfähigen Betriebes.
DJ
Erstellt am 04.03.2009 um 18:12 Uhr von chaoseon
Danke für die vielen Antworten. Ja es sind zwei zwei eigenständige Betriebe und sind auch betriebsratsfähig. Die beiden Standorte liegen 25km auseinander. Bei dem einen Betrieb wo ich BR bin, bin ich auch angestellt und arbeite dort 3 Tage und in der anderen Niederlassung arbeite ich 2 Tage.
Erstellt am 04.03.2009 um 18:15 Uhr von DonJohnson
Na , wenn du in beiden betrieben arbeitest, halte ich das erstmal für unwahrscheinlich - oder handelt es sich hier um AN Überlassung - da ist eindeutig Klärungsbedarf!
Erstellt am 04.03.2009 um 18:23 Uhr von chaoseon
Nein keine AN Überlassung, die beiden NL teilen sich meine Kosten. :-)
Erstellt am 04.03.2009 um 19:17 Uhr von DonJohnson
Du kannst aber keinen AV in beiden Betrieben haben.... oder doch?
Erstellt am 04.03.2009 um 20:03 Uhr von chaoseon
nein habe nur in einem Betrieb meinen Vertrag und zwar da wo ich BR bin
Erstellt am 04.03.2009 um 20:10 Uhr von DonJohnson
Ach, was du nciht sagst, dann könnte es sich um unerlaubte AN Überlassung handeln wenn du auch in einem anderen betriebsratsfähigen Betriebes arbeitest!
Erstellt am 04.03.2009 um 20:40 Uhr von chaoseon
:-) wir sind eine Firma mit mehreren Niederlassungen die alle selbstständig sind
Erstellt am 04.03.2009 um 23:28 Uhr von Immie
@chaoseon
Dann würde mich interessieren was in deinem AV steht. Auf welcher Grundlage arbeitest du denn 2 Tage in der anderen Niederlassung? Und wie verrechnen die beiden Niederlassungen dein Gehalt?
Erstellt am 05.03.2009 um 18:20 Uhr von Immie
@chaoseon
Fitting §8 Rn 26
Scheinbar geht das wirklich.
Erstellt am 05.03.2009 um 19:10 Uhr von chaoseon
Vielen Dank Immi. Besorge ich mir. Danke