Aus einer GmbH wurden zwei GmbH´s (Produktion / Sek. u. Buchhaltung) . Mitarbeiter Aufteilung 72 und 7.
Beide Firmen sitzen unter einem Dach. Die Geschäftsführer sind auch Teilweise die Gleichen. Frage: können die Beiden Firmen einen Betriebsrat wählen und wenn wie?