Erstellt am 27.02.2009 um 08:50 Uhr von Immie
@Der-Orion
Wegen der Steuer schau mal hier
http://www.geno-verband.de/pages/Beratung.66.341,aa=download&id=374
Behalten...bei uns wollte die Gewerkschaft sie einkassieren. Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Und da wir eh nichts bekommen habe ich mich damit nicht mehr beschäftigt.
Erstellt am 27.02.2009 um 09:14 Uhr von Galaxy
@Der Orion
Wenn ihr in einer GEW seid, dann ist in der Satzung der GEW festgelegt, wieviel ihr von der Aufwandsentschädigung abführen "sollt". Eventuell gibt es sogar einen Grenzbetrag, wo ihr erst dann was abführen sollt, wenn dieser überschritten ist.
Erstellt am 27.02.2009 um 23:55 Uhr von asgard
@ Der-Orion
Grundsätzlich gehört das Geld erst mal euch und ihr seit auch als Gewerkschaftsmitglieder nicht verpflichtet es anteilsmäßig an die Hans-Böckler-Stiftung (Gewerkschafsstiftung) abzuführen, außer ihr habt eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben. Die Aufsichtsratsvergütung unterliegt der Einkommensteuerpflicht die ihr im Jahr nach erhalt der Vergütung in einem Formular für Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit angeben müßt. Eventuell fällt auch noch Umsatzsteuer an wenn die Umsatzgrenze von 17500 € im vorausgegangenen Kalenderjahr i.S. § 19 USTG überschritten wurde und im lfd. Kalenderjahr 50000 € überschreitet. Wegen eines Freibetrages kann ich dir leider keine Antwort geben da mein Steuerberater dieses gerade prüft.
ich hoffe das hilft euch ein bischen weiter
Gruß Asgard