Erstellt am 18.01.2011 um 13:13 Uhr von Immie
Betriebsräte nicht. Aber die gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat:-)
Und das Eine , hat mit dem Anderen, nichts zu tun.
Erstellt am 18.01.2011 um 17:15 Uhr von ganther
bei personenidentität sehen die das aber vielleicht ganz anders ;-)
Erstellt am 18.01.2011 um 17:22 Uhr von Saxonia
Gewerkschaftsmitglieder, die als Arbeitnehmervertreter in einen Aufsichtsrat gewählt worden sind, sollen ihre Bezüge an ihre Gewerkschaft abführen. Das tun einige jedoch nicht oder nur teilweise - wenn die Gewerkschaft das rügt, tritt der AN-Vertreter wahrscheinlich aus der Gewerkschaft aus und behält sein Geld.
In eine Tarifkommission werden normalerweise Gewerkschaftsmitglieder der verhandelnden Gewerkschaften gewählt. Sicher ist es sinnvoll, Betriebsräte unter ihnen zu haben. In dem Fall sind diese TK-Mitglieder auch stimmberechtigt. Sollten Betriebsratsmitglieder in der TK sein, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind (und deshalb, falls sie AN-Vertreter im Aufsichtsrat sind, auch nichts an die Gewerkschaft abführen), dann können sie nur als Gäste bzw. beratend in der TK mitarbeiten und sind nicht stimmberechtigt.
Sollte es eine Gewerkschaft geben, die in ihrer Satzung stehen hat, dass ihre Mitglieder, falls sie ihre Aufsichtsratsbezüge nicht an sie abführen, in evtl. zu bildenden Tarifkommissionen nicht stimmberechtigt sind? Das wäre mir neu.
Eine Verhandlungskommission, die innerhalb einer TK gebildet wird, kann so viele oder wenig Mitglieder haben, wie die TK-Mitglieder vereinbaren.
Gruß von Saxonia