Erstellt am 23.02.2009 um 09:12 Uhr von nicoline
@Eumele
§ 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates
Quelle: Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.)
Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis
Fährt ein BR-Mitglied zu einer BR-Sitzung, die, z. B. wegen Schichtdienst, außerhalb seiner Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten BR-Mitglieder liegt, sind die aufgewendeten Fahrtkosten zu erstatten (BAG 16. 1. 08, NZA 08, 546; 18. 1. 89, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; ebenso GK-Weber, Rn. 77; vgl. auch LAG Hessen 29. 6. 06, AuR 06, 454 für die Fahrtkosten von Teilzeit-AN, die als BR an Ausschusssitzungen teilnehmen).
Erstellt am 23.02.2009 um 11:08 Uhr von Postbote
hey Eumele
na ich hoffe ...wenn an der BR Sitzung teilnimmst, das du dann deine Anwesenheit bezahlen läßt, weil siehe hier alles BertVG :
§ 30Betriebsratssitzungen
Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
diese haben in der Arbeitszeit,.. in der Regel stattzufinden,...und dann hat er sie auch zubezahlen...
§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
hm...jetzt wäre die Frage , wenn doch die BR Sitzung als Arbeitszeit zuvergelten ist und ich ja normal zu meiner Arbeit fahre?...habe ich jetzt eine andere Arbeitszeit / 5 Tage Woche und nu 6 Tage ...weil ein Tag mehr ?...das war nurmal zum Nachdenken...
aber ansonsten alles beim Arbeitgeber einreichen was du ausgibst, für deine BR Arbeit... :o))