Hallo ,
Meine Freundin ist Mitglied der MAV der EKD in einem Pflegeheim.
Jetzt gibt es Unstimmigkeiten über die Rechte des Stellv. Vorsitzenden. Dieser hat lange (über ein Jahr) gefehlt. Nun hat ein weiteres Mitglied der MAV in der Sitzung per Beschluss die Stellvertretung für die Dauer der Abwesenheit des reell gewählten stellv. Vorsitzenden übernommen. Nun stellt dieser nach seiner Rückkehr diesen Schritt in Frage und ist der Meinung, dass die in dieser Zeit geleisteten Unterschriften des (vertretungs) stellv. Vorsitzenden nicht rechtswirksam seien, da nur er als rechtsmäsig gewählte stellv. Vorsitzende und der Vorsitzende Unterschriften leisten dürfen.
Könnt ihr mir helfen?
Ps. Das MVG Gesetz gibt da nichts eindeutiges her.