Erstellt am 15.02.2019 um 16:23 Uhr von Kratzbürste
Der stellvertretende. BRV ist nur ganz normales BR- Mitglied, wenn der BRV anwesend ist. Der sollte aber kein Herrschaftswissen horten.
Erstellt am 15.02.2019 um 17:05 Uhr von nicoline
Es kann Sinn machen, anstehende Termine zuerst dem Stellvertreter mitzuteilen, damit dieser bei Ausfall des BRV Bescheid weiß. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es dazu nicht.
Erstellt am 15.02.2019 um 19:33 Uhr von takkus
Nein, ist es nicht. Man könnte es aber schlechter Stil nennen. Denn du vertrittst ja den Vorsitzenden wenn er verhindert ist. Und das kann manchmal schneller gehen als einem lieb ist.
Erstellt am 15.02.2019 um 23:36 Uhr von BR4life
Der erste Ansprechparten für den BR ist immer der BRV.
Wenn der BRV irgendwas rein bekommt dann sollte er eigentlich sein gesamtes Gremium darüber informieren.