Erstellt am 13.02.2009 um 09:37 Uhr von Kölner
@BR-Mitglied
Hat er seine Funktion (BRV) oder auch noch sein Amt (BRM) niedergelegt? Je nach Lage der Dinge könnte man ja auch das nachrückende Ersatzmitglied die Funktion des BRV antragen.
Ansonsten gilt:
Umgehend einen neuen BRV wählen.
Achja:
Der BRV wird übrigens gewählt und nicht beschlossen...
Erstellt am 13.02.2009 um 09:38 Uhr von rolfo2
Natürlich müsst ihr sofort einen neuen BRV wählen, der ist euer Sprachrohr nach aussen und der Ansprechpartner der GL.
Der Kollege, der um den Vorsirtz kandidiiert wird sich doch wohl selbst seine Stimme geben, also ist er gewählt.
Wäre allerdings ein trauriges Ergebnis.
Wenn der bisherige BRV das Unternehmen im April verlässt habt ihr hoffentlich einen Nachrücker in den BR, wenn nicht, müsst ihr sowieso Neuwahlen machen.
Erstellt am 13.02.2009 um 09:49 Uhr von Karla
@BR-Mitglied
Überlegt bitte auch was das für einen Eindruck auf die Belegschaft macht, wenn Ihr nicht in der Lage seid, zügig einen neuen BRV zu wählen!
Und was ist mit der GL?
Die könnte das übel ausschlachten...
Erstellt am 13.02.2009 um 14:51 Uhr von luciano
Wir hatten die gleiche Situation. Schnellstmöglich eine konstituierende Sitzung einberufen. Der BR muß ja auch geschäftsfähig bleiben.
Erstellt am 13.02.2009 um 17:34 Uhr von Lotte
luciano,
eine konstituierende Sitzung gibt es nur ein mal, nun gibt es einen ToP auf einer normalen Sitzung, nämlich "Wahl des BRV".
BR-Mitglied,
was ist das für ein BR, der einem Kandidaten keine Stimme geben würde aber keinen anderen Kandidaten hat? Vielleicht sollte er dann wirklich seinen Rücktritt beschließen...
Erstellt am 16.02.2009 um 10:59 Uhr von BR-Mitglied
Vielen Dank für die Kommentare. hat schon geholfen
Wir werden warten, bis der Nachrücker im Amt ist und dann einen neuen BRV wählen.
Gibts dabei noch etwas besonderes zu beachten?
Eine schöne Woche!