Erstellt am 22.03.2006 um 08:51 Uhr von pit47
Hallo Mäxchen,
wenn der BRV sein Amt niederlegt, muß ein neuer BRV gewählt werden (siehe § 26 BetrVG).
Erstellt am 22.03.2006 um 10:15 Uhr von Mäxchen
Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ?
Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?
Erstellt am 22.03.2006 um 10:19 Uhr von pit47
Hallo Mäxchen,
er ist weiterhin ein gewähltes Mitglied im BR.
Erstellt am 22.03.2006 um 11:24 Uhr von Mäxchen
Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ?
Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?
Erstellt am 22.03.2006 um 11:53 Uhr von Frank B.
Im FITTING ist dieses Thema ganz gut kommentiert worden (§26 BetrVG).
Der BRV legt nur sein Amt als Vorsitzender nieder, er ist dann aber immernoch Mitglied des BRes. Der Stellvertreter übernimmt das Amt nur Vertretungsweise bis ein neuer Vorsitzender gewählt wurde.
Ist der neue Vorsitzende der bisherige Stellvertreter, so ist der Stellvertreter ebenfalls neu zu wählen.
Erstellt am 22.03.2006 um 14:18 Uhr von Mäxchen
Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ?
Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?
Erstellt am 22.03.2006 um 14:31 Uhr von Fayence
Mäxchen,
hast Du es Dir also nicht anders überlegt? Schade!
Es gibt kein "Gesetz" was die Abwahl eines BRV regelt. Eine diesbezügliche Gesetzeskommentierung hat Dir Frank B. bereits genannt, auch in anderen Kommentaren nachlesbar.
Gruß
Fayence