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Amtsniederlegung des BRV - Wie gehts weiter ?

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Mäxchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn eine Woche nach der konstituierenden Sitzung der BR-Vorsitz sein Amt niederlegt, wird ein neuer Vorsitzender gewählt. Wenn sich allerdings niemand anbietet das Amt zu übernehmen ( evtl. der amtierende Stellvertreter bereit ist das Amt des Vorsitzenden zu übernehmen ), muß der BR sich dann neu konstituieren ? Falls sich wer anbietet muß der BRV abgewählt werden und ein neuer gewählt werden ? Wie kann ein BRV sein Amt niederlegen ? Bitte um Antworten auf alle Fragen, evtl mit Gesetzestexten.

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Community-Antworten (7)

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pit47

22.03.2006 um 09:51 Uhr

Hallo Mäxchen, wenn der BRV sein Amt niederlegt, muß ein neuer BRV gewählt werden (siehe § 26 BetrVG).

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Mäxchen

22.03.2006 um 11:15 Uhr

Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ? Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?

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pit47

22.03.2006 um 11:19 Uhr

Hallo Mäxchen, er ist weiterhin ein gewähltes Mitglied im BR.

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Mäxchen

22.03.2006 um 12:24 Uhr

Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ? Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?

FB
Frank B.

22.03.2006 um 12:53 Uhr

Im FITTING ist dieses Thema ganz gut kommentiert worden (§26 BetrVG).

Der BRV legt nur sein Amt als Vorsitzender nieder, er ist dann aber immernoch Mitglied des BRes. Der Stellvertreter übernimmt das Amt nur Vertretungsweise bis ein neuer Vorsitzender gewählt wurde. Ist der neue Vorsitzende der bisherige Stellvertreter, so ist der Stellvertreter ebenfalls neu zu wählen.

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Mäxchen

22.03.2006 um 15:18 Uhr

Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ? Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?

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Fayence

22.03.2006 um 15:31 Uhr

Mäxchen, hast Du es Dir also nicht anders überlegt? Schade!

Es gibt kein "Gesetz" was die Abwahl eines BRV regelt. Eine diesbezügliche Gesetzeskommentierung hat Dir Frank B. bereits genannt, auch in anderen Kommentaren nachlesbar.

Gruß Fayence

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