Amtsniederlegung des BRV - Wie gehts weiter ?
Hallo, wenn eine Woche nach der konstituierenden Sitzung der BR-Vorsitz sein Amt niederlegt, wird ein neuer Vorsitzender gewählt. Wenn sich allerdings niemand anbietet das Amt zu übernehmen ( evtl. der amtierende Stellvertreter bereit ist das Amt des Vorsitzenden zu übernehmen ), muß der BR sich dann neu konstituieren ? Falls sich wer anbietet muß der BRV abgewählt werden und ein neuer gewählt werden ? Wie kann ein BRV sein Amt niederlegen ? Bitte um Antworten auf alle Fragen, evtl mit Gesetzestexten.
Community-Antworten (7)
22.03.2006 um 09:51 Uhr
Hallo Mäxchen, wenn der BRV sein Amt niederlegt, muß ein neuer BRV gewählt werden (siehe § 26 BetrVG).
22.03.2006 um 11:15 Uhr
Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ? Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?
22.03.2006 um 11:19 Uhr
Hallo Mäxchen, er ist weiterhin ein gewähltes Mitglied im BR.
22.03.2006 um 12:24 Uhr
Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ? Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?
22.03.2006 um 12:53 Uhr
Im FITTING ist dieses Thema ganz gut kommentiert worden (§26 BetrVG).
Der BRV legt nur sein Amt als Vorsitzender nieder, er ist dann aber immernoch Mitglied des BRes. Der Stellvertreter übernimmt das Amt nur Vertretungsweise bis ein neuer Vorsitzender gewählt wurde. Ist der neue Vorsitzende der bisherige Stellvertreter, so ist der Stellvertreter ebenfalls neu zu wählen.
22.03.2006 um 15:18 Uhr
Der BRV kann dann aber nach der Abwahl als einfaches BR-Mitglied weiterarbeiten ? Wie sieht es da mit Gesetzen aus ?
22.03.2006 um 15:31 Uhr
Mäxchen, hast Du es Dir also nicht anders überlegt? Schade!
Es gibt kein "Gesetz" was die Abwahl eines BRV regelt. Eine diesbezügliche Gesetzeskommentierung hat Dir Frank B. bereits genannt, auch in anderen Kommentaren nachlesbar.
Gruß Fayence
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