Erstellt am 03.02.2009 um 20:03 Uhr von DonJohnson
@Frodo
Also, ich muß gestehen dass ich den Begriff "Anwendungsvereinbarung" nciht kannte (Asche auf mein Haupt). Habe es gegooglet, dabei kam dann sowas raus:
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/anwendungsvereinbarung.html
http://www.dbb-berlin.de/berliner_tarifvertraege/bln_tarifvertraege/AWV_BT_TVN_Bln.pdf
http://nord.verdi.de/fachbereiche/03/chronik/2007/20070710/data/microsoft_word_-_03_tarifinformation_03_2007_2._fassung_.pdf
Der letzte Link könnte Hilfe sein - gerade der letzte Absatz. Demnach hat eine GEW in euerm Betrieb vermutlich eine Anwendungsvereinbarung mit dem AG abgeschlossen. Dieses sollte dann schriftlich dokumentiert worden sein. Also wirst du den Gang zur GEW machen müssen um das einzusehen.
Grundsätzlich hat aber der BR keinen Einfluß auf den TV. Anders gesagt, er braucht einem TV nicht zuzustimmen! Ein wie von dir abgesenkter TV könnte somit durchaus Rechtsgültigkeit besitzen - um genauere Aussagen zu treffen, müßte man aber mehr Infos haben.
Erstellt am 03.02.2009 um 20:06 Uhr von DonJohnson
ergänzend...
http://www.herzlos-online.de/pdf/Verhandlungen_TV-AWO-NRW.pdf
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/aua-club/kommentare/index.htm?id=216
www.schulhausmeisterseiten.de/verdi/041112Neues%20Tarifrecht.ppt