Hallo an alle,

welche Möglichkeit hat der Betriebsrat wenn der AG Regelungen eines TV nicht einhält.
Sachverhalt ist, dass der AG einem Betriebsteil eine Ihnen zustehende Zulage nicht zahlt.
Es ist unstrittig, dass den MA diese Zulage zusteht, da der AG nach unserer Argumentation eingestanden hat, diese Zulage zahlen zu müssen.
Daraufhin, da es zu keiner Einigung kam, haben wir ihn aufgefordert, eine Einigungsstelle einzurichten.
Er sagt nun, was uns auch indirekt von einer gewerkschaftlichen Rechtsstelle bestätigt wurde, dass dies individualrechtliche Ansprüche wären, welche jeder MA für sich beanspruchen, sprich geltend machen müsste.
sein Vorteil darin besteht natürlich, dass ungewiss ist, wieviele MA ihr Recht einfordern werden.
Deshalb kann ich auch den § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht ganz nachvollziehen, wenn der BR sowieso keine Mittel gegen eine solche Verletzung des AG hat.

Bin gespannt auf Eure Meinungen oder evtl. rechtl. fundierten Aussagen.

LG Guido