Erstellt am 10.11.2015 um 06:29 Uhr von gustl
Hallo BRjunkie,
werdet vorbildlich selbst (BR`s) Mitglied, wirbt bei den Mitarbeitern für die Gewerkschaft (außerhalb der Arbeitszeit) und überlegt euch einen Tarifvertrag abzuschließen.
Zudem kann euch die Gewerkschaft tatkräftig unterstützen, in vielerlei Hinsichten.
Wenn die Gewerkschaft über eine einzelnen MA in den Betrieb kommt, ist dies kein harmonischer Anfang für das BR-Gremium.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 10.11.2015 um 07:08 Uhr von Erbsenzähler
Beschließt auf der nächsten Sitzung, dass ihr die Gewerkschaft mal zu einer Sitzung einladet. Dann könnt ihr euch beschnuppern usw.
Ich würde nicht warten bis die Gewerkschaft (wenn überhaupt!) auf euch zukommt!
Erstellt am 10.11.2015 um 07:16 Uhr von nicoline
Warum muss man sich überhaupt verhalten, wenn jemand in die Gewerkschaft eintritt und aus welchem Grunde sollte die Gewerkschaft auf euch zukommen müssen, wenn ein Nicht BRM in die Gewerkschaft eintritt?
Erstellt am 10.11.2015 um 07:54 Uhr von stehipp
Sehe das so wie nicoline.
Ich bin BR des Unternehmens und nicht zwangsläufig der verlängerte Arm einer Gewerkschaft. Es gibt kein muss für Euch als BR mit einer Gewerkschaft zusammenzuarbeiten.
Wir haben drei konkurierende Gewerkschaften bei uns im Unternehmen. Von denen hat sich aber noch nie jemand blicken lassen.
Wenn ihr euch Hilfe von der Gewerkschaft versprecht, rate ich euch daher, von Euch aus Kontakt zu suchen.
Gerade als "junger" BR kann es sicherlich nicht schaden, einen Ansprechpartner zu haben um die kleinen Fragen des Alltags zu besprechen bzw. sich Fachwissen abzuholen.
Erstellt am 10.11.2015 um 15:55 Uhr von gironimo
Immerhin ist die Gewerkschaft aber nun einmal im Betrieb vertreten und MUSS z.B. zu den Betriebsversammlungen eingeladen werden (§ 46 BetrVG).
Ich sehe den BR auch nicht als verlängerten Arm der Gewerkschaft oder umgekehrt. Es gibt eben zwei Rollen im Betrieb und der § 2 BetrVG fordert zur Zusammenarbeit auf. Also würde ich auch den Kontakt suchen.
Erstellt am 10.11.2015 um 23:53 Uhr von testaccount
gironimo, lies den § 46 BetrVG nochmal genau durch ! nix MUSS..... , eieiei