Unser AG will bei der Leistungsbeurteilung neben den Punkten "Produktionsleistung, interner Ausschuss, externe Reklamationen" auch das Merkmal "Abwesenheit", also Krankheit bewerten.
Mann bekommt dan bei Krankheit einen Abzug der Leistungszulage.
Das ist doch wohl ziemlich daneben, oder?
Gibt`s hierzu eine Rechtssprechung, oder Info`s?