Erstellt am 04.02.2008 um 08:08 Uhr von Konrad
Hallo Nixwisser
wenn die Leistungsbeurteilung nicht tariflich geregelt ist, kann AG eigene Regeln aufstellen,
insbesondere wenn es sich um freiwillige außervertragliche Leistungen handelt.
Der BR ist bei der Aufstellung von kollektiven Entlohnungsgrundsätzen zu beteiligen, § 87 BetrVG.
Als Richtlinie sollten nur solche Faktoren bewertet werde, die vom Mitarbeiter beeinflussbar sind, dazu zählt Krankheit nicht.
Erstellt am 04.02.2008 um 08:46 Uhr von peanuts
"Mann bekommt dan bei Krankheit einen Abzug der Leistungszulage. Das ist doch wohl ziemlich daneben, oder?"
Ein Blick in´s EntgFG hilft... §4a
Erstellt am 04.02.2008 um 11:51 Uhr von nixwisser
Muss mich anscheinend nochmal deutlicher ausdrücken!
Es geht um die Einführung eines neuen Systems zur Leistungsbewertung!
Also BR mit im Boot über §87 (1) 11. Soweit klar!
Wie kann der BR nun dem AG vermitteln, dass der Faktor "Abwesenheit/Krankheit" nichts in einer Leistungsbewertung zu suchen hat.
Hintergrund ist, dass der AG das gerne möchte, weil bei uns der Krankenstand überdurchschnittlich hoch ist. Die denken also, wenns an den Geldbeutel geht, werden die Beschäftigten gesünder.
Da Krankheit aber nicht beeinflussbar ist (wie Konrad schon sagt) wollen wir dieses Merkmal nicht.
Ich suche nun Argumentationshilfen, um den AG zu überzeugen...
Erstellt am 04.02.2008 um 13:13 Uhr von Petrus
@nixwisser: Eure Ziele in Ehre - aber lies den §, den peanuts genannt hat. Der ArbGeb darf in gewissem Umfang die Leistungszulage kürzen - leider
Erstellt am 04.02.2008 um 13:43 Uhr von Konrad
@petrus: schon klar, aber von nichts tum kommt nichts!!
@nixwisser:
1.Argumentationshilfen wenn kein TV gilt:
Appell an Fairness, Gerechtigkeit, nicht üblich, kein TV vereinbart dies ,
nur positive Ziele vereinbaren, weil diese die Motivation fördern.
Hoher Krankenstand hat meist Ursachen, Versäumnisse der GL? Gesundheitsschutz ausreichend ?
Gegenforderung wie Gesundheitsprävention vorschlagen (örtliche Krankenkassen fragen) .
Leistungsbeurteilung muss beeinflussbar und real erreichbar sein, aber ist eben Verhandlungssache, reden, reden...!!
2. Darf die GL nur das kürzen, was über den Arbeitsvertrag hinaus freiwillig gewährt hat.
3. Eine BV ist erst dann gültig, wenn von BR auch unterschrieben hat, wenn es zum Einigungsstellenverfahren kommt hat GL evtl. Probleme mit den sachlichen Argumenten
Erstellt am 05.02.2008 um 04:50 Uhr von Kater Carlo
Hallo Nixwisser,
wenn es bei Euch einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand habt, sollte bei Euch mal eine Analyse durchgeführt werden woran das liegt. Es könnte ja sein, daß der hohe Krankenstand durch Arbeitseinflüsse begründet ist. Hierzu sollte der Arbeitsmediziner und die SiFa ( Sicherheitsfachkraft) der Sache mal gründlich auf den Grund gehen.
Habt Ihr im BR kein Mitglied das für den Arbeitsschutz zuständig ist? Der Arbeitsschutz ist nämlich auch im BetrVG verankert.
Gruß Kater Carlo ( SiFa und BRV)