Erstellt am 16.01.2009 um 10:44 Uhr von Kölner
@see-see
Nö. Sie reduziert ja nur Ihren Stellenanteil...
Erstellt am 16.01.2009 um 12:02 Uhr von pit47
Hallo see-see,
wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart worden ist, dass der Arbeitsvertrag mit dem Rentenbeginn endet, dann ist dieses eine Neueinstellung.
Also kann der BR auch eine Stellenausschreibung verlangen.
Erstellt am 16.01.2009 um 13:07 Uhr von Uschi66
@Kölner
Hallo Kölner, hier muss ich @pit47 zustimmen. Das Beschäftigungsverhältnis endet wenn auch ggf. nur für die sogenannte juritische Sekunde.