Erstellt am 14.01.2009 um 16:58 Uhr von DonJohnson
Was hat denn das MBR des Gremiums mit der MA Zahl zu tun?
Erstellt am 14.01.2009 um 17:36 Uhr von ganther
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 99 Abs. 1 BetrVG
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten AN hat der AG den BR vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung.....
Also es klommt doch auf die Anzahl an... aber nicht auf die im Betrieb sondern Unternehmen
Erstellt am 14.01.2009 um 17:37 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Kleiner Tip: § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG...
;-)
@diddelmaus1954
In UNTERNEHMEN mit weniger als 20 AN nicht.
Der AG muss nur unterrichten. Fertig!
Erstellt am 14.01.2009 um 17:47 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Oh, doch bitte nicht so. Diddelmaus beschrieb eindeutig die Größe des Betreibes!!! Siehe den Thread: "Kleinbetrieb unter 20 Mitarbeiter" - Also über 5, oder?
So und jettzt sagst du das das MBR bei unter 20 eingeschränkt ist? Wohl eher nicht!
@ganther
Woher hast du denn DIE WEISSHEIT?
BR1 von der IGM? Daher habe ich sie - und du?
Erstellt am 14.01.2009 um 17:54 Uhr von ganther
@don johanna von miami
So einfach kommst Du aus der Nummer nicht raus....
Erstellt am 14.01.2009 um 18:06 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Hallo?
Was hat denn Deine Betriebsgröße für die Errichtung eines BR mit der Fragestellung nach Beteiligungsrechten bei Einstellungen nach § 99 BetrVG zu tun?
Also eine Antwort von mir:
Wohl eher doch!
DKK-Kommentierung zum § 99 BetrVG:
"In UN mit in der Regel nicht mehr als 20 AN gibt es keine Beteiligungsrechte des BR gemäß § 99. "
Erstellt am 14.01.2009 um 18:11 Uhr von diddelmaus1954
Noch mal zum Nachfragen.
Ein Betrieb unter 20 MA aber über fünf mit bestehenden Betiebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach §99 bei personellen Einzelmaßnahmen??????????
Bei § 99 steht nur in der Regel mit mehr als 20 MA daraus schließe ich das er bei Betrieben unter dieser Zahl kein Mitbestimmungsrecht hat sondern das lediglich eine Unterrichtspflicht des AG genügt, der BR aber nix zu sagen hat
Jetzt möcht ich doch mal wissen wo ich das nachlesen kann mit diesen über fünf aber unter zwanzig!!!
diddelmaus1954
Erstellt am 14.01.2009 um 18:12 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Ab wann sind noch mal BR zu gründen? das meinte ich - lach - bitte lesen... Na nur so just for fun - in der Größe keine Frage, das sagte ich aber auch - hihi
Erstellt am 14.01.2009 um 18:17 Uhr von Kölner
@diddelmaus1954
Also noch einmal...
...ab 5 AN kann überhaupt erst ein BR gewählt werden.
Das ist aber für Deine Frage überhaupt nicht wichtig.
...§ 99 BetrVG un die damit verbundenen Beteiligungsrechte z.B. bei Einstellungen greifen erst für den BR ab dem 21 AN.
Fertig
Erstellt am 14.01.2009 um 18:34 Uhr von diddelmaus1954
Na, das nenn ich doch eine klare Aussage...also bin ich doch recht in der Annahme gewesen das unter 20 MA § 99 nicht greift......
dann hat die Streiterei ja ein Ende mit meinen Stellvertreter der die gegenteilige Meinung vertrat.lächel,
diddelmaus1954
Erstellt am 14.01.2009 um 18:39 Uhr von peanuts
"also bin ich doch recht in der Annahme gewesen das unter 20 MA § 99 nicht greift......"
Ist halte es für bedenklich, dass es für diese Feststellung der Fragestellung in einem Forum bedarf. Der reine Blick in den Gesetzestext hätte gereicht, die Frage eindeutig klären zu können. Der Blick in eine Kommentierung ebenfalls, oder liegt Euch eine solche nicht vor?
Erstellt am 17.01.2009 um 08:42 Uhr von diddelmaus1954
Hallo peanuts,
leider liegt mir eine Kommentierung nicht vor......
Die Betriebsverfassung sagt zwar das ein Mitbestimmungsrecht bei Betrieben über 20 MA besteht...
da ich zwei Jahre nicht im Betrieb war wegen einer schweren Erkrankung hätte es ja sein können das sich zwischenzeitlich Gesetztestexte geändert haben könnten....dahingehend das auch mehr Rechte bestehen für Kleinbetriebe und die Ma nicht der Willkür des AG ausgesetzt sind.