W.A.F. LogoSeminare

Kleinbetrieb unter 20 Mitarbeiter

D
diddelmaus1954
Nov 2016 bearbeitet

Hat man als BR Mitbestimmungsrecht nach §99 (personelle Einzelmaßnahmen) in Betrieben die weniger als 20 Mitarbeiter haben??? LG diddelmaus1954

8.315012

Community-Antworten (12)

D
DonJohnson

14.01.2009 um 17:58 Uhr

Was hat denn das MBR des Gremiums mit der MA Zahl zu tun?

G
ganther

14.01.2009 um 18:36 Uhr

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 99 Abs. 1 BetrVG

In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten AN hat der AG den BR vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung.....

Also es klommt doch auf die Anzahl an... aber nicht auf die im Betrieb sondern Unternehmen

K
Kölner

14.01.2009 um 18:37 Uhr

@Don Johnson Kleiner Tip: § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG... ;-)

@diddelmaus1954 In UNTERNEHMEN mit weniger als 20 AN nicht. Der AG muss nur unterrichten. Fertig!

D
DonJohnson

14.01.2009 um 18:47 Uhr

@Kölner Oh, doch bitte nicht so. Diddelmaus beschrieb eindeutig die Größe des Betreibes!!! Siehe den Thread: "Kleinbetrieb unter 20 Mitarbeiter" - Also über 5, oder? So und jettzt sagst du das das MBR bei unter 20 eingeschränkt ist? Wohl eher nicht!

@ganther Woher hast du denn DIE WEISSHEIT?

BR1 von der IGM? Daher habe ich sie - und du?

G
ganther

14.01.2009 um 18:54 Uhr

@don johanna von miami

So einfach kommst Du aus der Nummer nicht raus....

K
Kölner

14.01.2009 um 19:06 Uhr

@Don Johnson Hallo? Was hat denn Deine Betriebsgröße für die Errichtung eines BR mit der Fragestellung nach Beteiligungsrechten bei Einstellungen nach § 99 BetrVG zu tun? Also eine Antwort von mir: Wohl eher doch!

DKK-Kommentierung zum § 99 BetrVG: "In UN mit in der Regel nicht mehr als 20 AN gibt es keine Beteiligungsrechte des BR gemäß § 99. "

D
diddelmaus1954

14.01.2009 um 19:11 Uhr

Noch mal zum Nachfragen. Ein Betrieb unter 20 MA aber über fünf mit bestehenden Betiebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach §99 bei personellen Einzelmaßnahmen?????????? Bei § 99 steht nur in der Regel mit mehr als 20 MA daraus schließe ich das er bei Betrieben unter dieser Zahl kein Mitbestimmungsrecht hat sondern das lediglich eine Unterrichtspflicht des AG genügt, der BR aber nix zu sagen hat Jetzt möcht ich doch mal wissen wo ich das nachlesen kann mit diesen über fünf aber unter zwanzig!!! diddelmaus1954

D
DonJohnson

14.01.2009 um 19:12 Uhr

@Kölner Ab wann sind noch mal BR zu gründen? das meinte ich - lach - bitte lesen... Na nur so just for fun - in der Größe keine Frage, das sagte ich aber auch - hihi

K
Kölner

14.01.2009 um 19:17 Uhr

@diddelmaus1954 Also noch einmal... ...ab 5 AN kann überhaupt erst ein BR gewählt werden. Das ist aber für Deine Frage überhaupt nicht wichtig. ...§ 99 BetrVG un die damit verbundenen Beteiligungsrechte z.B. bei Einstellungen greifen erst für den BR ab dem 21 AN. Fertig

D
diddelmaus1954

14.01.2009 um 19:34 Uhr

Na, das nenn ich doch eine klare Aussage...also bin ich doch recht in der Annahme gewesen das unter 20 MA § 99 nicht greift...... dann hat die Streiterei ja ein Ende mit meinen Stellvertreter der die gegenteilige Meinung vertrat.lächel, diddelmaus1954

P
Peanuts

14.01.2009 um 19:39 Uhr

"also bin ich doch recht in der Annahme gewesen das unter 20 MA § 99 nicht greift......"

Ist halte es für bedenklich, dass es für diese Feststellung der Fragestellung in einem Forum bedarf. Der reine Blick in den Gesetzestext hätte gereicht, die Frage eindeutig klären zu können. Der Blick in eine Kommentierung ebenfalls, oder liegt Euch eine solche nicht vor?

D
diddelmaus1954

17.01.2009 um 09:42 Uhr

Hallo peanuts, leider liegt mir eine Kommentierung nicht vor...... Die Betriebsverfassung sagt zwar das ein Mitbestimmungsrecht bei Betrieben über 20 MA besteht... da ich zwei Jahre nicht im Betrieb war wegen einer schweren Erkrankung hätte es ja sein können das sich zwischenzeitlich Gesetztestexte geändert haben könnten....dahingehend das auch mehr Rechte bestehen für Kleinbetriebe und die Ma nicht der Willkür des AG ausgesetzt sind.

Ihre Antwort