Einbezug des BR bei tiefgreifenden Änderungen im Kleinbetrieb?
Wir sind eine kleine Stiftung mit 15 MA. Nun wurde uns mitgeteilt, dass der Vorstand tiefgreifende Änderungen durchführen möchte. Dabei geht es u.U. sogar um den Stiftungszweck, Veränderungen der Arbeitsorganisation mindestens einer von 3 Abteilungen sowie eine Ausweitung der Stiftungstätigkeiten... jedoch Verbunden mit einem eventuellen Wegfall von Aufgaben der Stiftung.
Zunächst stellte ich mir die Frage, ob das schon unter "Betriebsänderung" fällt. Meine Recherchen ergaben jedoch, dass der BR in diesem Fall jedoch außen vor ist, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt.
Nun würde die Belegschaft jedoch gerne negative Folgen verhindern und bat mich, diesbezüglich tätig zu werden, was natürlich auch schon für mich selbst eine klare Aufgabe war.
Nur... welche Möglichkeiten habe ich, dem Vorstand klarzumachen, dass ich schon jetzt - also in der Planungsphase - einbezogen werden möchte... oder muss?
Freue mich auf Eure Tipps und Vorschläge.
Gruß, Tom
Community-Antworten (2)
10.01.2019 um 11:16 Uhr
§ 90 BetrVG
10.01.2019 um 16:53 Uhr
Vielen Dank für den guten Tipp... paßt! :-)
LG Tom
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