Betriebsrat im Kleinbetrieb und Datenschutz-Grundverordnung
Guten Morgen,
ich bin BR in einem Kleinbetrieb (15 MA). Unser Personalmitarbeiter hat kürzlich an einer Veranstaltung/Schulung "Datenschutz-Grundverordnung" teilgenommen. Diese muss offenbar bis Mai diesen Jahres umgesetzt werden und enthält lt. Angabe unseres Mitarbeiters eine Menge Arbeit und Veränderungen für unseren kompletten Kleinbetrieb.
Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit dies mich auch als BR betrifft? Muss ich diesbezüglich von der Geschäftsführung informiert / einbezogen werden (oder vom Personalmitarbeiter, der mit dem Thema befaßt ist)? Muss ich selbst in irgend einer Weise tätig werden?
Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand von Euch sachliche Informationen geben könnte. Aber bitte beachten: Wir sind ein Kleinbetrieb mit 15 Personen.
Danke und Gruß, Pitter
Community-Antworten (5)
15.01.2018 um 13:18 Uhr
Am besten besuchst du selbst ein Seminar nach § 37.6 BetrVG
15.01.2018 um 13:54 Uhr
Danke... Aber meine Frage zielte ja eben dahin, ob das für einen Betrieb / Institution mit 15 Personen eben nötig ist. Zur Info: Bei uns befassen sich bereits die Abteilungsleiter mit dem Thema "Umsetzung der DS-GVO". Diese haben quasi den Auftrag, diese Grundverordnung hier im Hause umzusetzen.
Gruß Pitter
15.01.2018 um 17:45 Uhr
Der AG wird dich wohl einbeziehen müssen. Aus der EUDSGVO ergeben sich eine Vielzahl an Fragen, die insbesondere Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen haben können (Zweckbindung von Daten, Speicherfristen, Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern, Auskunftsansprüche etc.). Daher sollte man alle Vereinbarungen checken. Evtl. gibt es sogar Datenverarbeitungsverfahren, die noch zu regeln sind. Das Thema ist wirklich komplex und es gibt leider immer noch Unklarheiten. Trotzdem sollte man auch als BR das Thema auf dem Schirm haben und sich entsprechend schlau machen und ggf. mal einen Spezialisten konsultieren. Man sollte sich als BR auch mit dem Thema beschäftigen, da auch der BR zukünftig anders mit Daten umgehen muss. Er sich z.B. auch die Frage zu stellen, warum er welche Daten, wie lange aufhebt. Welcher Zweckbindung diese Daten unterliegen, wie er mit Auskunftsansprüchen von MA an den BR umgehen wird etc. Sachverstand hilft bei dem Thema sicher und die Zeit drängt
16.01.2018 um 09:33 Uhr
Vielen Dank Paula für die detaillierte Information.
Bei uns ist es so, dass die Abteilungsleiter den Auftrag erhalten haben, diese Datenschutzverordnungen in unserem Hause umzusetzen. Sie wollen sich dazu auch externe Hilfe holen. Ebenso wurde aktuell beschlossen, dass unser zukünftiger Datenschutzbeauftragte ein EXTERNER sein wird. Dieser wird dann auch schon während der Planung zur Umsetzung der EUDSGVO dabei sein. Ich sehe mich jedoch nicht in der Pflicht, bei der Umsetzung in unserem Hause mitarbeiten zu müssen. Dies wird ja - wie gesagt - durch die Abeteilungsleiter durchgeführt. Ich würde dann den externen Datenschutzbeauftragten am Ende einfach fragen, was genau ich als BR dann ändern muss, bzw. wie ich mit meinen Daten umgehen muss.
Gibt es Empfehlungen für Literatur - speziell für BR in Sachen Umsetzung der EUDSGVO?
Danke und Gruß, Pitter
17.01.2018 um 14:07 Uhr
Hallo Pitter, da bist du schon richtig unterwegs. Das ist zunächst Aufgabe des AG, denn er ist die verantwortliche Stelle für den Datenschutz für euer Unternehmen.
Ich weiß es gibt BR Seminare zu diesem Thema. Ich will hier aber nicht für einen anderen Anbieter als WAF Werbung machen ;) Würde ich Dir durchaus empfehlen. Der AG hat sich ja auch schlau gemacht. Literatur EUDSGVO speziell für Betriebsräte kenne ich nicht. Es gibt zum Thema Datenschutz (also etwas allgemeiner) "Datenschutz für Betriebsräte" von Herrn Ochsenfeld. Es gibt den Kommentar "EU-Datenschutz-Grundverordnung" von Wedde. Der ist aber sehr juristisch. Noch juristischer wird Datenschutz-Grundverordnung: DS-GVO von Gola. Die beiden habe ich hier z.B. stehen. Im Netz findet man inzwischen auch recht viel dazu. Da muss man natürlich aufpassen, in welchem Lager die Autoren stehen.
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