Erstellt am 08.12.2008 um 18:51 Uhr von carrie
@kikou
Muss es natürlich nicht, es gibt halt öfter Leute, die keine Meinung haben. Sprech sie doch einfach an, warum sie z.B. bei einem wichtigen Thema keine Stellung beziehen.
Erstellt am 08.12.2008 um 19:23 Uhr von Lotte
kikou,
auf Abstimmungsbögen muss es die Möglichkeit der Enthaltung geben, da das Recht zur Enthaltung nun mal durch das Gesetz vorgegeben ist. Auch wenn es vielleicht manchmal ärgert, dass eine Mehrheit von Enthaltungen zur Ablehnung eines Antrags führt.
Anders ist es, wenn es um eine Wahl geht.
carrie,
Du hast Recht, dass natürlich niemand von seinem Recht Gebrauch machen muss ;-))
Erstellt am 08.12.2008 um 19:51 Uhr von kikou
hi lotte,
bei wahlen muss es kein enthalungsfeld geben??
Erstellt am 08.12.2008 um 20:03 Uhr von DonJohnson
Nee, natürlich nicht. Schau dir die Bundestagswahl an, da gibt es zum Beispiel kein Enthaltungsfeld.
Erstellt am 08.12.2008 um 20:35 Uhr von frager1
@Don Johnson
indirekt gibt es diese bei Bundestags-/Lantagswahlen usw. schon, einmal durch die Abgabe einer üngültige Stimme oder wenn man erst gar nicht zur Wahl geht.
@kikou
meinst Du Wahlen im BR_Gremium. Auch hier kann es sein, dass Koll. keinem der Kandidaten die Stimme geben möchten, also Stimmenthaltung.
Bei Wahl zum/des BR siehe Antwort zu Bundestagswahlen.
Aber auch bin der Meinung, BR sollten eine Meinung haben und diese auch vertreten.
Erstellt am 08.12.2008 um 20:54 Uhr von DonJohnson
@frager1
Das wurde hier nicht gefragt - es wurde gefragt, ob es für Enthaltungen eine Spalte geben muß und Lotte sagte bei Wahlen nicht. Mein Beispiel ist also korrekt - auf dem Wahlschein gibt es kein Feld für Enthaltungen. Auch bei einer Wahl BR Intern könnte ich den Raum verlassen und anschließend wiederkommen. Ihr geht es lediglich um Beschlüsse vermute ich - und da siond die Enthaltungen verpflichtens meines Wissens - hast du ein anderes?
Gruß DJ
Erstellt am 08.12.2008 um 20:59 Uhr von Bergmann
@ Alle,
die Enthaltung ist doch einzuordnen als "nicht zustimmung" und als sanfteres Mittel als ein Nein zuzuordnen !!
Wenn ein Antrag kommt in den BR-Gremium vom Chef, er möchte 1000,- eu Weihnachtsgeld auszahlen
und ich hab nicht die nötigen Info´s , werd ich bestimmt nicht mit "nein" abstimmen !! Gröhl, Lach !!
Erstellt am 08.12.2008 um 21:33 Uhr von frager1
@Don Johnson
§ 33 BetrVG
Nichtbeteiligung an der Beschlussfassung, was aber eine Pflichtverletzung i.S.d. § 3 Abs. 1 darstellen kann, wenn diese vorsätzlich ohne triftigen Grund herbeigeführt wurde. (Fitting, a.a.O.; GK-Raab, Rn.10; ErfK-Eisemann, Rn.2; HSWG, Rn.10).
Somit könnte den Raum verlassen ins Auge gehen.
Stimmenthaltungen, die grundsätzlich möglich sind, wirken sich als Ablehnung aus (BAG 17.9.91)
Somit kommt es hier auch darauf an wie ein Antrag vom BRV zur Beschlussfassung gestellt wird.
Beispiel: Wenn der Antrag vom BRV folgender Maßengestellt wird:
Wer ist für die Ablehnung des Vorganges, bedeutet eine Stimmenthaltung, ich bin für die Annahme.
Wer ist für die Annahme des Vorganges, bedeutet eine Stimmenthaltung, ich bin gegen die Annahme.
So kann man bei schwachen Mehrheiten und unaufmerksamen Mitglieder Abstimmungen in bestimmte Richtungen bringen.
Erstellt am 08.12.2008 um 21:58 Uhr von DonJohnson
@frager1
Klar könnte das ins Auge gehen - bei der Beschlussfassung, aber sprach ich davon? NEIN! Ich rede von einer Wahl, also z.B. die zum Vorsitzenden. Da muß ich nicht anwesend sein. Beim Beschluß (und damit gehe ich ja eindeutig mit dir konform) muß man anwesend sein, darum ist es da so, dass auch Enthaltungen möglich sein können. Warum gehst du mich also an? Ich sprach die ganze Zeit von Wahl, nicht von Beschluß!
Wie Enthaltungen zu werten sind, glaube mir, das weiß selbst ich.
Das kannste aber nur, wenn die anderen keine Ahnung haben... gell? Das machst du einmal, dann wissen selbst die das, davon ab.
NOCHMALS - was ich eben schrieb, richtete sich an eine Wahl, nciht an einen Beschluß.
So Kollege, wieder lieb?
Gruß DJ
Erstellt am 08.12.2008 um 21:59 Uhr von kikou
heißt also bei personenwahlen (hier stellvertreter der BRV) brauch auf dem stimmzettel keine enthaltung zu stehen, wogegen bei einem beschluss eine möglichkeit einer enthaltung gegeben sein muß??
Erstellt am 08.12.2008 um 22:17 Uhr von DonJohnson
ja genau, weil wie schon frager1 richtig sagte könnte es eine Pflichtverletzung sein, sich nciht zu äußern bei einem Beschluss. Und in der Tat muß ein Beschluß mit der Mehrheit gefaßt werden, also ist eine Enthaltung eine Stimme gegen den Beschluß, wenn man es genau sieht. Beispiel: Verhandlungen bezüglich der BV bla bla bla sind gescheitert: 2 Ja 2 nein 1 Enthaltung. Dann sind die Verhandlungen nciht gescheitert, da keine Mehrheit für den Antrag war. quasi 2 dafür und der Rest halt nciht dafür was das gleiche ichst wie dagegen.
Ihr solltet vielleicht ein paar Beschlüsse bezüglich Seminare verabschieden - was denkst du, wäre doch nciht schlecht oder?
Frei nach dem Motto: Wissen ist Macht, nicht wissen macht auch nix" - nee, so natürlich nciht. Wissen schadet ncihts und um so größer das Wissen um so sicherer ist man im Umgang im beruflichen Leben. War jetzt nicht bös gemeint, nur ein kleiner Tipp und Rat...
Viel Erfolg
DJ
Erstellt am 09.12.2008 um 13:42 Uhr von frager1
..auch die Teilnahme an BR Sitzungen und auch der Wahl zum BRV usw. gehört zu den Aufgaben/ Pflichten des BRM, somit kann auch eine Nichtteilnahme trotz ordnungsgemäßer Ladung (z.B. auch durch Verlassen der Sitzung) kann eine Pflichtverletzung i.S.d. § 3 Abs. 1 darstellen.
Denn zu den Aufgaben des BR gehört gem. BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben
Abs. 1, 2.Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen. Dieses wiederum ist die Aufgabe des BRV.
§ 26 BetrVG; Dieses setzt aber voraus, dass man einen BRV wählt sofern der BR aus mind. 3 BRM besteht (§ 26 BetrVG). Die Wahl ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des BR. Wird sie pflichtwidrig nicht vorgenommen, kann dies gemäß § 23 zur Auflösung des BR führen.
PS: Auch die Aneignung des notwenigen Fachwissens gehört zu den Aufgaben des BRM, den Pflichten eines jeden BRM. Dieses wurde so auch schon vom BAG bestätig.
Erstellt am 09.12.2008 um 15:49 Uhr von w-j-l
Ich kann eine Enthaltung auch so formulieren, dass sie nicht als "Nein" zählt, und ich muss dazu nicht den Raum verlassen.
Ich kann bei einer Abstimmung einfach erkären, dass ich nicht an der Abstimmung teilnehme. Das ist nicht gleichbedeutend mit einer "Enthaltung", die als Nein-Stimme zählt.
Das geht allerdings nur so lange, wie mit dem Rest der abstimmenden BR-KollegInnen die Beschlussfähigkeit erhalten bleibt.