Hallo zusammen,

ein Kollege fiel länger und auch wiederholt aus wegen einer Depression. Dies teilte er dem Arbeitgeber mit. Seit geraumer Zeit ist der Kollege wieder kontinuierlich im Betrieb. Es kam im Zusammenhang mit der Erkrankung zu Störungen dahingehend, dass der Kollege seine AU-Bescheinigungen nicht rechtzeitig einreichte, worauf der Arbeitgeber mit Abmahnungen reagierte und mit der letzten Abmahnung einen Aufhebungsvertrag überreichte (den der Kollege nach Beratung nicht unterzeichnete).
Der Arbeitgeber hat ihn nun aufgefordert, dem Betriebsarzt ein Gutachten zu überlassen, in welchem bestätigt wird, dass er psychisch in der Lage ist, an Luftfahrzeugen zu arbeiten.
Ist der Arbeitgeber hierzu berechtigt? Er verlang sonst von keinem Mitarbeiter diesen Nachweis.
PS: Ein BEM-Verfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl die Voraussetzungen gegeben waren.