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Überprüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen

S
see-see
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Kollege fiel länger und auch wiederholt aus wegen einer Depression. Dies teilte er dem Arbeitgeber mit. Seit geraumer Zeit ist der Kollege wieder kontinuierlich im Betrieb. Es kam im Zusammenhang mit der Erkrankung zu Störungen dahingehend, dass der Kollege seine AU-Bescheinigungen nicht rechtzeitig einreichte, worauf der Arbeitgeber mit Abmahnungen reagierte und mit der letzten Abmahnung einen Aufhebungsvertrag überreichte (den der Kollege nach Beratung nicht unterzeichnete). Der Arbeitgeber hat ihn nun aufgefordert, dem Betriebsarzt ein Gutachten zu überlassen, in welchem bestätigt wird, dass er psychisch in der Lage ist, an Luftfahrzeugen zu arbeiten. Ist der Arbeitgeber hierzu berechtigt? Er verlang sonst von keinem Mitarbeiter diesen Nachweis. PS: Ein BEM-Verfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl die Voraussetzungen gegeben waren.

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Community-Antworten (2)

§
§§Reiter

20.01.2020 um 13:02 Uhr

Erst mal gut, dass er den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hat. Mit einer Kündigung wird der AG, wegen des fehlenden BEMs nicht durch kommen.

Was die Sache mit dem Betriebsarzt angeht, ist der AG dazu berechtigt bzw. im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sogar verpflichtet, um eine Eigen- bzw. Fremdgefährdung auszuschließen. In so einem Fall ist es Sache des Betriebsarztes zu beurteilen, ob ein MA für die ihm übertragene Tätigkeit auch geeignet ist. Er sichtet die Gutachten bzw. Diagnosen der behandelnden Fachärzte und entscheidet dann anhand der, für den vorgesehen Arbeitsplatz vorliegenden Gefährdungsanalyse, ob der entsprechende MA diese Tätigkeit ausüben kann. Mehr darf er dem AG auch nicht mitteilen, nur ja oder nein, aber nicht warum. Das ganze sollte aber meiner Meinung nach im Rahmen eines BEM-Verfahrens stattfinden.

C
celestro

20.01.2020 um 13:29 Uhr

sowas sollte man mit einem Anwalt bereden. Ich sehe hier nicht, wieso der AG das fordern können (dürfen) sollte. Aber das heißt ja nichts ...

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