Erstellt am 22.10.2008 um 15:52 Uhr von paula
ich empfehle einen Blick in den §77 Abs. 3 BetrVG. Da habt ihr keine Karten im Spiel
Erstellt am 22.10.2008 um 16:05 Uhr von Konrad
Hallo Sabeth
die Idee des BR ist sicherlich gut gemeint, aber der falsche Ansatz. Kollektiver Gehaltsverzicht unterliegt dem Tarifvorbehalt § 77. Abs. 3 BetrVG dazu seid ihr nicht berechtigt.
Lasst die Finger weg von einer BV! @paula hat recht.
Wendet euch an die zuständige Gewerkschaft, ihr könnt vermutlich die Bilanz eurer Firma nicht deuten, ob und wie der Firma damit geholfen wäre oder auch nicht.
Wie viel Beschäftigte seid ihr den ? Habt ihr einen Wirtschaftsauschuss?
Erstellt am 23.10.2008 um 10:20 Uhr von sabeth
Hallo Paula und Konrad,
vielen Dank für Eure Kommentare.
Wir unterliegen keinem Tarifvertrag; dann wäre eine BV doch theoretisch möglich, oder?
Wir haben ca. 180 Beschäftigte und keinen Wirtschaftsausschuss.
Erstellt am 23.10.2008 um 11:32 Uhr von paula
auch ohne tarifbindung bleibt es bei einem nein....
Erstellt am 23.10.2008 um 12:56 Uhr von pit47
Hallo sabeth,
Lohnverzicht bedeutet keine Arbeitsplatzsicherung, siehe BenQ oder Nokia.
Erstellt am 23.10.2008 um 16:10 Uhr von khel
@sabeth:
180 MA und kein Wirtschaftsausschuss? Da wird es aber Zeit! Siehe §§106 ff. BetrVG.
Gruß
khel
Erstellt am 23.10.2008 um 16:58 Uhr von Magenta
180 MA und kein Wirtschaftsausschuss? Da wird es aber Zeit! ...
... es sei denn ihr seid ein Tendenzbetrieb.
Erstellt am 23.10.2008 um 20:48 Uhr von peanuts
"Wir unterliegen keinem Tarifvertrag; dann wäre eine BV doch theoretisch möglich, oder?"
Es ist ein Irrglauben, dass ein Tarifvorbehalt nur deshalb nicht greift, weil der Betrieb nicht tarifgebunden ist.
Und die theoretische Möglichkeit, dass für Euren Bereich überhaupt kein TV zur Geltung kommt, dürfte sehr gering sein.
Auch finde ich´s sehr befremdlich, dass Ihr Euch bei einer solchen Fragestellung Rat in einem Forum und nicht bei einem versierten Rechtsanwalt sucht.