Erstellt am 23.11.2006 um 13:26 Uhr von betriebsratten
Schau doch mal bei der boeckler Stiftung
www.boeckler.de/Betriebsvereinbarungen
Erstellt am 23.11.2006 um 13:56 Uhr von feus
danke für den link, hab ichauch schon geguckt. gibt aber nicht sehr viel her...
Erstellt am 23.11.2006 um 14:36 Uhr von wölfchen
Ihr wollt die wirklich "gerne" abschließen?
Erstellt am 23.11.2006 um 14:51 Uhr von feus
werden wir als bänker nicht herum kommen! :-))) gerne ist gut. "nach unseren vorstellungen" wäre vielleicht treffender formuliert!
Erstellt am 23.11.2006 um 15:08 Uhr von Mona-Lisa
@feus,
würdest du so nett sein, ein paar Beispiele zu nennen, die ihr in dieser Betriebsvereinbarung regeln wollt?
Erstellt am 23.11.2006 um 15:13 Uhr von feus
@mona-lisa
z.b. was darf controlled werden? anzahl kundentermine, abschlussquote, terminquote, qualität der abschlüsse... was ist wenn erhobene daten zum nachteil des mitarbeiters verwendet werden... mit wem und inwieweit wird mit anderen mitarbeitern verglichen...
zu welchem zweck, wo und wie lange werden daten über wen auch immer gespeichert, schlichtungsstelle, meinungsverschiedenheiten...
reicht das an beisppielen? :-)))))
Erstellt am 23.11.2006 um 15:28 Uhr von Fayence
Andreas,
nehme an, eine solche Kontrolle soll bei Euch durch "Nutzung der Auswertungsmöglichkeiten technischer Einrichtungen" erfolgen!??
Eine solch "maschinelle Kontrolle" sollte durch einen BR verhindert werden (MBR gem. §87 Abs.1 Nr.6).
P.S.
Du hast mich überholt, musste meine Antwort grade unterbrechen. Such im Netz einmal nach Betriebsvereinbarungen "Datenschutz, EDV"
Erstellt am 23.11.2006 um 15:40 Uhr von feus
@fayence
es soll der erfolg der mitarbeiter gemessen werden. werden zielvorgaben eingehalten etc... natürlich auf edv-basis. anders ist es nicht praktikabel...
rahmen-bv für it/edv ist dann die nächste baustelle. es soll vorerst eine bv zur leistungs- und verhaltenskontrolle abgeschlossen werden mit den o.g. eckpunkten... maschinelle kontrolle kann in banken (wenn man mal ehrlich ist) nicht verhindert werden. wir wollen es ja auch nicht verhindern. nur einschränken!!!
Erstellt am 23.11.2006 um 15:42 Uhr von Fayence
feus,
falscher Ansatz, falsche Reihenfolge!!!!
Schau Dir erst einmal Betriebsvereinbarungen zu EDV/IT an, dann wirst Du verstehen warum! Muss jetzt noch mal weg, später mehr inkl. ein paar Adressen.
Erstellt am 24.11.2006 um 07:58 Uhr von Fayence
Hallo feus,
zum meiner Meinung nach "falschen Ansatz"! Ihr müsst zwingend zwei "Baustellen" trennen: Mitarbeiterbeurteilung und Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
Eure Mitarbeiterbeurteilung soll hoffentlich nicht nur auf Basis quantitativer Kriterien erfolgen. Eine nur auf "Kennzahlen" gestützte Vergleichbarkeit verschiedener Mitarbeiter ist fragwürdig. Dass Daten aus Eurer EDV herangezogen werden, ist klar, aber Ihr solltet Euch mit den Themen "Beurteilungskriterien und Zielvereinbarungen" gesondert auseinander setzen.
Aber ohne im Vorfeld den Umgang mit Eurem EDV-System geregelt zu haben, schiesst Ihr Euch vermutlich ein Eigentor.
http://banken.verdi.de/genossenschafts-_banken/aktuelles/lev/data/agr_papier_zur_lev
http://www.datenschutz.de/themen/?catchid=1175&score=1
Erstellt am 24.11.2006 um 09:28 Uhr von feus
hallo fayence,
mitarbeiterbeurteilungen (fördergespräche etc) sind geregelt. es soll auch eine quasi "rahmen-bv" zur leistungs- und verhaltenskontrolle werden. also wirklich nur auf abschlüsse, qualität und quantität der kundengespräche controlled werden.
lev ist auch "noch" kein thema, läuft aber darauf hinaus. da wir aber keine tarifgebundenheit mehr haben. ag hat mitgliedschaft im arbeitgeberverband gekündigt...
die bv soll also nicht nur speziuell für ein programm gelten, sondern generell regeln, was ausgewertet und wie verwendet werden darf...
oder reden wir zwei völlig aneinander vorbei? :-)))
Erstellt am 24.11.2006 um 15:36 Uhr von Fayence
feus,
ob wir zwei völlig aneinander vorbei reden? Hmmm, ich glaube nur, dass wir unter "Leistungs- und Verhaltenskontrolle" völlig unterschiedliche Inhalte verstehen. ;-)
Eine Regelung - wer darf wann, in welchem Umfang, warum, auf welche Daten zugreifen, diese bearbeiten etc.- entspricht doch einer "BV Datenschutz / EDV"; die datenverarbeitenden "Maschinen" bilden nunmal die Grundlage für diese Auswertungsmöglichkeiten . Deshalb meine Einspruch "falsche Reihenfolge"!
Macht eine schlanke Rahmen-BV "Datenschutz" und beschreibt Eure eingesetzten Systeme in jeweils separaten Anhängen. Daraus muss klar erkennbar sein, was zulässig ist und was nicht! Eure Zielsetzung "geregeltes Controlling" ist damit erreichbar...
Eine andere (sinnvolle) Alternative sehe ich persönlich nicht.
Wenn Mitarbeiterbeurteilungen bei Euch geregelt sind, hatte ich Dich vorher in der Tat nicht so verstanden, deshalb mein Link zu LEV.
Erstellt am 24.11.2006 um 15:53 Uhr von feus
jetzt sind wir uns einig... ob wir das kind datenschutz oder bv leistungs- u. verhaltenskontrolle nennen ist ja wurst... hab auch schon eine muster-bv zum thema ausgearbeitet. beinhaltet aber allgemein (ohne beschränkung auf eine software) die möglichkeiten des controllings. sehe auch keine andere möglichkeit. da bin ich bei dir! *g*