Erstellt am 19.11.2007 um 11:41 Uhr von pit47
Hallo JOK,
dieses ist nach dem TVG den Tarifvertragsparteien vorbehalten, also Gewerkschaft und Arbeitgeber.
Erstellt am 19.11.2007 um 14:28 Uhr von carrie
Hallo
§ 77 Abs. 3 BetrVG, Arbeitsentgelde..................., die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer BV sein.
Erstellt am 19.11.2007 um 20:36 Uhr von DonJohnson
Und deshalb mag ich carrie so! Da spricht Fachkompetenz! Danke carrie
Erstellt am 19.11.2007 um 21:52 Uhr von paula
@DJ
langsam aber sicher frage ich mich ob Du dieses Board als Partnerbörse siehst oder als fachliche Unterstützung für BRs.... ????
Erstellt am 20.11.2007 um 10:40 Uhr von Robin H
Ihr macht es euch ein wenig einfach mit euren Antworten.
Die Frage von JOK kann im weitesten Sinne (und da müßte er mal erklären, worauf es ihm ankommt) auch als Wunsch nach "Vergütungsgrundsätzen" interpretiert werden, und die sind bei fehlender Tarifbindung durchaus regelbar.
Ein solche Regelung kann z.B. die Anwendung einer geeigneten tariflichen Regelung vereinbaren, und sie kann diese dort, wo z.B. die eigenen AN-Gruppen nicht vollständig abgebildet sind, auch weiter ausgestalten.
Da sich eine solche Vereinbarung aber ggf. nach § 87 (1), Nr. 10 BetrVG richtet, gilt hier auch nicht der Tarifvorbehalt nach § 77 (3) sondern das Vorrangprinzip des § 87.