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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verteilung freier Tage im Schichtsystem?

DGI
de Gaulle II
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb (Schichtbetrieb, einschließlich Sa., So, Feiertag), Geltungsbereich TVöD, wurden vor einiger Zeit als Modellversuch flexible Arbeitszeiten ausprobiert. Das Modell wurde jedoch als unpraktikabel beendet. Nun wird die Wochenarbeitszeit von 2 Wochen (80 Stunden) auf 11 Arbeitstage verteilt. Das heißt also - innerhalb von 2 Wochen 3 freie Tage. Klappt auch in zwei Betriebsteilen ohne Probleme. Nun kam die Leitung eines Betriebsteils auf die Idee, manchen MA in einem Monat 8 anstatt 6 freien Tage zu gewähren, dafür haben sie dann im nächsten Monat nur 4 freie Tage, anstatt der üblichen 6. Wir als BR haben das in der Planung bemängelt und wurden nun von dieser Leitung gefragt, wieso das nicht gehen solle und das wäre auf Grund von Wünschen der MA so geplant. Wir sind jedoch der Meinung, dass auf diese Weise wieder eine Art flexible Arbeitszeiten eingeführt werden soll, ohne die dazu gehörige Betriebsvereinbarung. Und nun meine Frage an Euch - geht das tatsächlich so, wie die Leitung das praktizieren will, oder stehen den MA in den 2 Wochen die 3 freien Tage zu, ohne wenn und aber? Wahrscheinlich bin ich nicht so geübt im googeln - ich habe jedenfalls nichts richtiges finden können. Gruß de Gaulle II

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

15.10.2008 um 08:48 Uhr

welcher TVöD gilt bei Euch? Bund, Land, Gemeinden, Krankenhaus, Betreuung???

DGI
de Gaulle II

15.10.2008 um 10:56 Uhr

es gilt der TVöD-B . . .

W
wölfchen

15.10.2008 um 15:09 Uhr

Hallo de Gaulle, irgendwie geht es mir wie Dir, ich habe interessehalber auch mal recherchiert, aber stets nur den freien Sonntag und seinen Ausgleich wenn gearbeitet wurde gefunden. Auch der Blick in den TVöD war nicht sehr hilfreich :-(

N
nicoline

15.10.2008 um 20:27 Uhr

@ de Gaulle (Schichtbetrieb, einschließlich Sa., So, Feiertag),

§ 6.1 Abs. 3 TVöD Arbeit an Sonn- und Feiertagen

1Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei
arbeitsfreie Tage. 2Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Das ist das "Muß"

im nächsten Monat nur 4 freie Tage

und das "Muß" wird mit der Regelung wahrscheinlich erfüllt!

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