Hallo,
in unserem Betrieb (Schichtbetrieb, einschließlich Sa., So, Feiertag), Geltungsbereich TVöD, wurden vor einiger Zeit als Modellversuch flexible Arbeitszeiten ausprobiert. Das Modell wurde jedoch als unpraktikabel beendet. Nun wird die Wochenarbeitszeit von 2 Wochen (80 Stunden) auf 11 Arbeitstage verteilt. Das heißt also - innerhalb von 2 Wochen 3 freie Tage. Klappt auch in zwei Betriebsteilen ohne Probleme. Nun kam die Leitung eines Betriebsteils auf die Idee, manchen MA in einem Monat 8 anstatt 6 freien Tage zu gewähren, dafür haben sie dann im nächsten Monat nur 4 freie Tage, anstatt der üblichen 6.
Wir als BR haben das in der Planung bemängelt und wurden nun von dieser Leitung gefragt, wieso das nicht gehen solle und das wäre auf Grund von Wünschen der MA so geplant. Wir sind jedoch der Meinung, dass auf diese Weise wieder eine Art flexible Arbeitszeiten eingeführt werden soll, ohne die dazu gehörige Betriebsvereinbarung.
Und nun meine Frage an Euch - geht das tatsächlich so, wie die Leitung das praktizieren will, oder stehen den MA in den 2 Wochen die 3 freien Tage zu, ohne wenn und aber? Wahrscheinlich bin ich nicht so geübt im googeln - ich habe jedenfalls nichts richtiges finden können.
Gruß de Gaulle II