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Freier Tag trotz Feiertag?

P
PITTI
Jan 2018 bearbeitet

hallo. wir sind im einzelhandel tätig. unsere chefin gibt den mitarbeitern in der weihnachts und silvesterwoche nicht den üblichen tag frei. mit der begründung: es sind ja feiertage in der woche. wie ist dieses durch das gesetz geregelt ? ich habe dazu leider nichts gefunden.

17.042026

Community-Antworten (26)

L
Lotte

25.11.2007 um 21:57 Uhr

pitti, der BR hat hier auf jeden Fall ein Wörtchen mitzureden. Schau mal unter §87 (1) Punkt 2. Falls kein BR vorhanden ist, sieht es schon schlechter aus, da in den meisten Arbeitsverträgen die Anordnung von Mehrarbeit (die es dann ja wäre) zulässig ist. Interessant ist auch der § 2 EntgFG, dort ist die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes festgeschrieben.

Y
yves

26.11.2007 um 02:04 Uhr

der fall interessiert mich aber mal auch.

was kann der br machen, wenn es bisher keine festen freien tage gab?

wenn du in der einen woche am dienstag frei hast, in der nächsten am freitag usw? wenn der chef dann sagt, dass deine freizeit (zufällig) auf einen der feiertage fällt?

ach ja: in meinem beispiel gibt es auch noch keine BV (und bis weihnachten wird sicher wohl auch keine ausgehandelt werden können) - was kann ein br da tun?

K
Kölner

26.11.2007 um 09:10 Uhr

@yves Nichts! Der AG muss Dir nur einen FREIEN Tag gewähren, nicht einen FEIERTAGSFREIEN und auch nicht einen WOCHENENDFREIEN Tag!

Wenn es der Zufall so will, dann fällt auch schon mal der 1.Mai und Christi Himmelfahrt auf ein und den selben Tag - und selbst dieser Tag kann ein Ausgleichstag sein!

L
Lotte

26.11.2007 um 09:42 Uhr

Kölner, Yves, trotz allem hat auch hier der BR ein Wörtchen mitzureden. Auch wenn es keine festen freien Tage gibt, so ist der BR bei der Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage mit im Boot. Es scheint bei Yves ja einen variablen freien Tag zu geben. M.E. kann der BR zumindest verhindern, dass dieser bei allen in der Feiertagswoche auf den Feiertag fällt. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt. Sonst wäre das Geschäft ja geöffnet und es fällt die Arbeit nur aufgrund des Feiertag aus. Es können also nur soviele KollegInnen frei haben, wie an anderen "normalen" Tagen auch. Der BR kann darauf achten, dass nicht immer die gleichen ihren freien Tag zufällig auf einem Feiertag haben.

P
PITTI

26.11.2007 um 11:26 Uhr

hallo lotte. danke schön erstmal für die schnelle antwort. einen betriebsrat haben wir nun seit 2 wochen. wo finde ich denn den 87 (1) punkt 2 ?

L
Lotte

26.11.2007 um 11:42 Uhr

Pitti, sorry, weiß auch nicht, warum ich diesmal die Erwähnung des BetrVG vergaß. Dort findest Du den richtigen § 87.

P
PITTI

26.11.2007 um 11:49 Uhr

na, die antwort ging ja schnell. danke schön lotte.

ich habe es gefunden und nun erstmal viel zum lesen ;-)

L
Lotte

26.11.2007 um 12:20 Uhr

Für Zweifler ;-)) habe ich noch ein Zitat aus der Rechtsprechung: "Es kommt nicht darauf an, ob die Klägerin ohne den Feiertag hätte arbeiten müssen. Für den Anspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FeiertLohnzG reicht es aus, daß der gesetzliche Wochenfeiertag für den Arbeitsausfall ursächlich ist. Das Gesetz verlangt weder ausdrücklich noch nach seinem Sinn und Zweck, daß die Arbeitnehmer zur Leistung der ausgefallenen Arbeit ohne die gesetzlich angeordnete Feiertagsruhe verpflichtet wären. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt das Feiert-LohnzG das Ziel, dem Arbeitnehmer für den ausgefallenen Arbeitstag die Vergütung zu sichern, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen; darum ist es auch unerheblich, ob durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden wird (BAG 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20, aaO, zu 1 der Gründe; 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27, aaO, zu 2 b und 3 c der Gründe; 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32, zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG). Soll aber dem Arbeitnehmer ein Lohnausfall nicht entstehen, den er durch einen gesetzlichen Feiertag erleiden würde, so kann es nicht darauf ankommen, ob der Arbeitgeber berechtigt gewesen wäre, einen anderen Arbeitnehmer zur Arbeit heranzuziehen. Ebensowenig kann es erheblich sein, ob der Arbeitnehmer nach den Abmachungen des Arbeitsvertrags von sich aus der Arbeit fernbleiben durfte. Daß ohne den Feiertag gearbeitet worden wäre, erfüllt bereits die Anspruchsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 FeiertLohnzG." Aus BAG Urteil vom 3.5.1983

Gebe aber zu, dass sich die Literatur bei variabler Arbeitszeiteinteilung durchaus Uneinig ist. Deswegen ist die MB des BR hier besonders wichtig.

Y
yves

26.11.2007 um 21:56 Uhr

also dass nicht von allen mitarbeitern gleichzeitig die freizeit "zufällig" auf den feiertag fallen kann, leuchtet mir schon ein, aber was genau soll denn der br tun, wenn gute worte dem chef sonstwo vorbeigehen?

soll man wegen solch einem fall vor die einigungsstelle ziehen oder was genau müsste passieren?

L
Lotte

26.11.2007 um 23:45 Uhr

yves, nehmt Ihr denn die Mitbestimmung bei der Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage wahr?

Wenn ja, dann ist das Euer Hebel, bei dem Ihr bei Nichteinigung die Einigungsstelle zu Hilfe nehmen könnt.

Wenn nein, dann solltet Ihr Eure MBR einfordern. Bei Nichteinigung überdas Bestehen des MBR, hilft das ArbG (im Notfall durch eine einstweilige Verfügung) weiter. Manchmal hilft auch das Drohen mit weiteren Schritten. Bevor Ihr diese Schritte geht, solltet Ihr Euch durch einen RA oder durch die Gewerkschaft beraten lassen.

Y
yves

28.11.2007 um 03:02 Uhr

danke für deine mühe, ich werde das einmal mit unserem rechtsbeistand absprechen!

P
PITTI

28.11.2007 um 10:46 Uhr

@ lotte.

da wir erst seit 2 wochen im betriebsrat sind, müssen wir uns erst noch alles aneignen. morgen haben wir ein gespräch mit einem netten herrn von verdi. er wird uns weiter "aufklären" aber da einige mitarbeiter in der weihnachtswoche ihren freien tag bekommen, haben wir unsere GL bereits daraufhin gewiesen, dass dann auch ALLEN mitarbeitern der frei tag zusteht. allerdings hat sie sich dazu bisher noch nicht geäußert.

K
Kölner

28.11.2007 um 16:25 Uhr

@pitti Eine Bitte: Setze die Antwort des Ver.di-Gewerkschaftssekretärs doch bitte hier rein. Ich wäre mal sehr gespannt, ob sie sich von meiner Meinung unterscheidet. Danke...

Y
yves

30.11.2007 um 21:47 Uhr

pitti läßt aber auf sich warten...

P
PITTI

01.12.2007 um 10:26 Uhr

das stimmt. bei uns geht es im moment aber auch zu wie im film.;-)) bei der flut an fragen haben wir genau diese frage, an den netten herrn von ver.di , vergessen. vorher hatten wir uns aber bereits beim GBR erkundigt. die antwort von da war : da von ca 40 MA in der weihnachtswoche bis auf 4 MA alle einen freien tag haben. müssen die 4 auch ihren freien tag bekommen. wir , als BR, hatten sie gleich daraufhin dazu aufgefordert. leider steht ihre entscheidung noch aus. die frist dazu hat sie bis mittwoch. ( am donnerstag haben wir den netten herrn von ver.di wieder im haus.und dann werde ich die frage als allererste stellen ;-)) )

und danach hier berichten ;-))

P
Peanuts

01.12.2007 um 11:01 Uhr

Ich frage mich ja, warum es pro Woche einen freien Tag gibt!

Nehme an, dass die Arbeitszeit dieser KollegInnen unterschiedlich verteilt wird, es also einen Dienstplan gibt! Dieser Dienstplan unterliegt der Mitbestimmung des BRs.

Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeit (z.B. 38,5 Std./Woche) so verteilen darf, dass Feiertage unberücksichtigt bleiben... In der Weihnachtswoche stehen dafür 4 Werktage zur Verfügung, in der Neujahrswoche 5 Werktage! In beiden Wochen könnten folglich 38,5 Stunden voll erbracht werden, ohne mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt zu geraten. Warum sollte also ein zusätzlicher freier Tag in der jeweiligen Woche gewährt werden?

Die Frage kann aufgrund der äußerst knappen Angaben überhaupt nicht beantwortet werden! Weder sind ev. einzelvertragliche Regelungen bzgl. der Lage der Arbeitszeit bekannt, noch tarifvertragliche Regelungen noch das Arbeitszeitmodell in diesem Betrieb!

I
Immie

01.12.2007 um 11:23 Uhr

@pitti Jetzt komme ich nicht mehr hinterher... Ihr arbeitet 6 Tage die Woche...Richtig? Und habt jede Woche einen zusätzlichen Tag, zusätzlich zu dem Sonntag, FREI ...Richtig?

P
PITTI

01.12.2007 um 11:49 Uhr

ganz genau. wir arbeiten im EH 6 tage in der woche. und wir haben 1 tag in der woche frei,jede woche.(und natürlich der sonntag) von montag bis samstag ist der freie tag. er ist aber nicht immer gleich und auch kein " rolltag". er wird von der chefin beim monatsplan geplant.

"Nehme an, dass die Arbeitszeit dieser KollegInnen unterschiedlich verteilt wird, es also einen Dienstplan gibt! Dieser Dienstplan unterliegt der Mitbestimmung des BRs. " --------- soweit sind wir leider noch nicht, da wir ja erst am anfang stehen.

"Warum sollte also ein zusätzlicher freier Tag in der jeweiligen Woche gewährt werden? " --------- weil man sonst keine möglichkeit hat, zb einkäufe zu tätigen,zum arzt zu gehen oder,oder , oder

"Die Frage kann aufgrund der äußerst knappen Angaben überhaupt nicht beantwortet werden! Weder sind ev. einzelvertragliche Regelungen bzgl. der Lage der Arbeitszeit bekannt, noch tarifvertragliche Regelungen noch das Arbeitszeitmodell in diesem Betrieb!" --------- wie bereits geschrieben, gibt es den BR erst seit 2 wochen

und da ja nicht ohne grund ein BR gegründet wurde,gibt es natürlich im anfang 1000e von fragen und problemen , die gelöst werden sollen. und das soll natürlich möglichst schnell gehen ;-)))

L
Lotte

01.12.2007 um 12:37 Uhr

peanuts, "Warum sollte also ein zusätzlicher freier Tag in der jeweiligen Woche gewährt werden?" Nehme ich richtig an, dass Du in einer regulären 5-Tage Woche arbeitest? Wie würdest Du es finden, wenn Du das Wochenende vor Weihnachten arbeiten musst, damit Du Deine AZ in der Weihnachtswoche erfüllen kannst? Abweichende Regelungen im AV und TV dürften nicht haltbar sein, da sie m.E. gegen das EntgFG §§ 2, 12 verstoßen. Aber ich freue mich schon auf eine erfrischende Antwort von Dir ;-))

pitti, aber die Möglichkeit zum Einkauf ist der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in der Regel völlig egal. Hier geht es (wie z.B. im og. Urteil) um Auslegungen von TV, AV und von Gesetzen. Da Eure AG lediglich bei vier MA keinen freien Tag gewährt (und nicht bei allen wie ich anfangs dachte) werden diese vier individualrechtlich Schwierigkeiten haben, zu beweisen, dass sie ausgerechnet den Wochentag an dem nun der Feiertag ist, immer gearbeitet haben. Und Ihr werdet Schwierigkeiten haben, z.B. einer Einigungsstelle (bei Nichtgenehmigung des DP durch den BR) zu erklären, warum denn ausgerechnet am Wochentag, der nun ein Feiertag ist, alle MA zum Dienst eingeteilt werden müssen. Das hat auch nichts mit Gleichbehandlung zu tun, wenn man davon ausgeht, dass es jeden mal trifft.

I
Immie

01.12.2007 um 12:50 Uhr

Aber wenn ich doch für den gearbeiteten Samstag, einen Tag "Ausgleichsfrei" habe, und dieser Tag ein Feiertag ist, dann bekomme ich diesen Tag doch "Gut" geschrieben,oder bekomme ihn bezahlt... Also zumindest im TVöD... Ansonsten habe ich doch einen Tag mehr gearbeitet.

Ich duck`mich schon mal:-)

L
Lotte

01.12.2007 um 13:00 Uhr

Immi, das ist die eine der wenigen Errungenschaften des TVöD ;-))

Im allgemeinen ist es so, dass der freie Tag, der auf einen Wochenfeiertag fällt so gehandhabt wird, wie ein Feiertag der auf einen freien Sonntag fällt. Das ist nicht gerecht (rege mich selbst seit 10 Jahren immer mal wieder über das dementsprechende Urteil des BAG auf), können wir aber leider nicht ändern. Wenn allerdings der AG alle MA ihren freien Tag in der Feiertagswoche an dem Wochenfeiertag nehmen lässt, hat man eine Handhabe. Oder wenn immer die gleichen MA ihren freien Tag an dem Wochenfeiertag nehmen sollen. Wobei auch das durch einen Regeldienstplan oder durch feste Rolltage wieder anders sein kann.

H
hasemotte

02.12.2007 um 17:42 Uhr

Hallo, bin betroffener MA dieser Angelegenheit. Also,wenn ich keinen freien Tag in der Weihnachtswoche bekomme, habe ich auf meinemn Stundenkonto 44,5 Stunden bei einer eigentlichen Arbeitszeit von 37,5,weil die beiden Feiertage mit 7,5 Stunden bezahlt werden. Unser Arbeitszeitmodel besagt, das 5 Tage gearbeitet wird, wobei der 6 Tag (freier Tag) an den anderen Tagen vorgearbeitet wird. Sonst könnte der AG verlangen das wir 6 Tage zu 6,25 Stunden arbeiten. Warte gespannd auf Antwort.

P
Peanuts

02.12.2007 um 20:51 Uhr

"Also,wenn ich keinen freien Tag in der Weihnachtswoche bekomme, habe ich auf meinemn Stundenkonto 44,5 Stunden bei einer eigentlichen Arbeitszeit von 37,5,weil die beiden Feiertage mit 7,5 Stunden bezahlt werden."

Du musst also am 24., 27., 28., 29.12. jeweils 7,5 Stunden arbeiten?

"Unser Arbeitszeitmodel besagt, das 5 Tage gearbeitet wird, wobei der 6 Tag (freier Tag) an den anderen Tagen vorgearbeitet wird. Sonst könnte der AG verlangen das wir 6 Tage zu 6,25 Stunden arbeiten."

Also habt Ihr eigentlich eine 6-Tage Woche, sonst ergibt das, was Du schreibst keinen Sinn! Worauf beruht die Vereinbarung, dass Ihr an 5 Tagen jeweils 1,25 Stunden länger arbeitet, um einen freien Tag zu haben?

H
hasemotte

03.12.2007 um 21:43 Uhr

@peanuts, arbeite am 24.12. 6 Stunden und 27.,28.und 29 je 7.5 plus Zeitzuschläge für Spätarbeit. Also nochmal, wir haben eine 6 Tage Woche an der 5 Tage im Schnitt zu 7.5 Stunden gearbeitet wird um den freien Tag zu haben. Für Dich zur Hilfe: Bei Urlaub wird die Woche mit 6 Tagen zu je 6.25 Stunden berechnet. Und bei Feiertagen mit 7.5. Gruß hasemotte

K
Kölner

03.12.2007 um 21:53 Uhr

@hasemotte Dann läuft bei Euch aber einiges schief...

H
hasemotte

03.12.2007 um 21:58 Uhr

@ kölner, das ist der Einzelhandel.Da die Geschäfte von Montag bis Samstag auf sind. Wir bekommen auch 30 Tage Urlaub.

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