Erstellt am 20.09.2020 um 20:06 Uhr von Pickel
Natürlich. Warum solltest du durch Krankheit Stunden gutgeschrieben bekommen?
Erstellt am 20.09.2020 um 23:29 Uhr von BRHamburg
Die Frage ist doch Wie viele Stunden wären dir gutgeschrieben worden wenn du nicht AU gewesen wärst. Wenn bei euch also immer ein freier Tag mit 0 Std gezählt wird ist es in Ordnung das es auch bei AU so gemacht wird.
Erstellt am 21.09.2020 um 08:41 Uhr von nicoline
Doro72
Krank ist wie gearbeitet: bist du mit Überstunden geplant, müssen diese dir auch im Krankheitsfall gutgeschrieben werden, bist du mit Frei geplant, hast du dieses leider auch im Krankheitsfall.
1. Ein vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
2. Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten.
(LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
Erstellt am 21.09.2020 um 08:42 Uhr von UdoWoe
Was versteht man unter "freier Tag"? Urlaub, Überstunden oder verschobenes Wochenende? Oder arbeitest du nur in einer Vier-Tage-Woche?
Ansonsten wie BRHamburg schon geschrieben hat: "Wenn bei euch also immer ein freier Tag mit 0 Std gezählt wird ist es in Ordnung das es auch bei AU so gemacht wird."