Gilt ein freier Tag, während einer Krankschreibung, trotzdem als freier Tag?
Ich war Dienstag und Mittwoch krankgeschrieben. Dienstag,wäre mein freier Tag gewesen. Jetzt wurde mir dieser Tag mit 0 Stunden berechnet,obwohl ich ja krankgeschrieben war. Ist das rechtens?
Community-Antworten (4)
20.09.2020 um 22:06 Uhr
Natürlich. Warum solltest du durch Krankheit Stunden gutgeschrieben bekommen?
21.09.2020 um 01:29 Uhr
Die Frage ist doch Wie viele Stunden wären dir gutgeschrieben worden wenn du nicht AU gewesen wärst. Wenn bei euch also immer ein freier Tag mit 0 Std gezählt wird ist es in Ordnung das es auch bei AU so gemacht wird.
21.09.2020 um 10:41 Uhr
Doro72 Krank ist wie gearbeitet: bist du mit Überstunden geplant, müssen diese dir auch im Krankheitsfall gutgeschrieben werden, bist du mit Frei geplant, hast du dieses leider auch im Krankheitsfall.
- Ein vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
- Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten. (LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
21.09.2020 um 10:42 Uhr
Was versteht man unter "freier Tag"? Urlaub, Überstunden oder verschobenes Wochenende? Oder arbeitest du nur in einer Vier-Tage-Woche? Ansonsten wie BRHamburg schon geschrieben hat: "Wenn bei euch also immer ein freier Tag mit 0 Std gezählt wird ist es in Ordnung das es auch bei AU so gemacht wird."
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