Hallo Forumsmitglieder,
ein Betriebsratskollege soll nach dem Hamburger Modell (weiter arbeitsunfähig und schritt-/ stundenweise Beschäftigung bis zum Erreichung der vollen Arbeitszeit und -fähigkeit) an seinem Arbeitsplatz wieder eingegliedert werden.
Hier dürfte doch zunächst der Teilnahme an den BR-Aufgaben (BRS, BA, ...) nichts im Wege stehen und der Kollege ist dafür freizustellen.

Besteht die Möglichkeit, dass der AG beim Hamburger Modell mit z.B. 3 Stunden Wiedereingliederungsbeginn die Wiedereingliederung als gescheitert ansehen kann, weil bei Teilnahme an den BR-Aktivitäten zu wenig Zeit für den Job, d.h. für die Wiedereingliederung bleibt?
Wenn ja, würde das Ganze doch wenig Sinn machen.
Sollte sich der Kollege lieber eher um seinen Job kümmern und mit Abschluß der Wiedereingliederung wieder voll in den BR einsteigen?

Wer hat Erfahrungen oder kann Tipps dazu oder dagegen geben. Danke G.