Erstellt am 12.03.2008 um 09:38 Uhr von Kölner
@Bake
Was will der AG denn Zahlen? Zehn Stunden? Das wäre dann schon schwer in Ordnung...
Erstellt am 12.03.2008 um 09:50 Uhr von pehoe
Bake, der Arbeitgeber braucht für einen Schulungstag höchstens die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten bezahlen. siehe §36 Abs.6 BetrVG
Erstellt am 12.03.2008 um 10:10 Uhr von Petrus
@bake:
Beim nächsten mal am Vortag anreisen und erst am nächsten Tag wieder nach hause.
Dann bekommst Du die Stunden, die Du wegen der BR-Tätigkeit reisen musst (z.B. Fahrt zu einer Konzernbetriebsratssitzung am anderen Ende Deutschlands) auch bezahlt - nebst zwei weiteren Hotelübernachtungen.