Erstellt am 01.09.2008 um 10:25 Uhr von carrie
@ruby71
Klar darf er! Man sollte natürlich sehr feinfühlig vorgehen. In der Regel sollte man den Mitarbeiter fragen, ob er namentlich benannt werden möchte. Je nach Problemen, kann es durchaus eine Vertragsverlängerung kosten, wenn sich befristete Mitarbeiter beschweren. Traurig aber leider selbst schon oft erlebt. Wichtig ist jedenfalls mit dem betroffenen Kollegen vorher darüber zu reden, ob er einverstanden ist. Bei einigen Dingen ist es natürlich logisch, dass ohne den Namen zu nennen, dass Problem nicht gelöst werden kann.
Erstellt am 01.09.2008 um 10:48 Uhr von uhu
@ruby71
beratet eure MA und klärt sie über ihre Rechte i.S. von §§ 84 und 85 BetrVG auf; handelt es sich um konkrete Beschwerden, dann müssen Ross und Reiter benannt werden, damit der AG auch Abhilfe schaffen kann; im Monatsgespräch würde ich Namen von MA nur ins Spiel bringen, wenn die MA damit ausdrücklich einverstanden sind, also im Sinne und nach den Regeln des §85 BetrVG;